Noch eine Chart – die von Celesio. Nach dem Plädoyer des Generalanwaltes beim EuGH dürfen Medikamente auch zukünftig nur in von Apothekern geführten und im Besitz befindlichen Apotheken verkauft werden. Das Fremdbesitzverbot in Deutschland und Italien scheint mit dem EU-Recht vereinbar.
Der Pharmagross- und Einzelhändler Celesio hatte sich nach der Übernahme von DocMorris am meisten Hoffnungen gemacht, von der erwarteten Aufhebung des Fremdbesitzverbots zu profitieren. Durch den DocMorris-Kauf musste Celesio herbe Umsatzverluste verzeichnen, da der Pharmagrosshändler in Deutschland mit der DocMorris-Franchise-Apotheken in direkte Konkurrenz zu seinen Kunden getreten war. Darauf reagierten viele Apotheker mit dem Wechsel zu anderen Grosshändlern. Die Umsatzverluste waren einkalkuliert und sollten nach dem Aufbau einer eigenen Apothekenkette sich auszahlen.
Wenn sich das Gericht dem Generalanwalt anschliesst, drohen düstere Aussichten für die Pharmagrosshändler in Deutschland. Schwindende Margen und die zunehmende Direktbelieferung der Apotheken durch die Pharmaunternehmen drücken auf die Gewinne.