„Die Finanzierung der Weiterbildung muss endlich die sektorale Ungleichbehandlung überwinden. Nur so kann der Ärztenachwuchs für eine Weiterbildung im ambulanten Bereich gewonnen und für eine spätere ambulante Tätigkeit und Niederlassung begeistert werden“, erklärte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann bei der Eröffnung einer gemeinsamen Fachtagung von KBV und Bundesärztekammer (BÄK) in Berlin.
Hierfür sei eine eigene Finanzierungsgrundlage nötig, wie sie die KBV zum Beispiel mit dem Stiftungsmodell Weiterbildung vorschlägt. Damit ist ebenfalls eine Gleichbehandlung von ambulanter und stationärer Weiterbildung gewährleistet. Insgesamt müsse die Finanzierung transparenter und sachgerechter werden.
Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der Bundesärztekammer, begrüßte, dass mittlerweile auch die Politik Reformbedarf in der ärztlichen Ausbildung erkannt hat. Neben einer optimierten Auswahl der Studienplatzbewerber und der Stärkung der Allgemeinmedizin stelle die Förderung der Praxisnähe im Studium einen der Inhalte des von der Bundesregierung angekündigten „Masterplans Medizinstudium 2020“ dar.
Mit Blick auf die ambulante Weiterbildung betonte Kaplan, dass hierfür die Gewährung mindestens gleicher tariflicher Konditionen wie an den stationären Weiterbildungsstätten unerlässliche Voraussetzung sei. Kaplan berichtete, dass die Stärkung der ambulanten Weiterbildung auch Gegenstand der Diskussionen um die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung sei. „Vorrangig im ambulanten Bereich anfallende Tätigkeiten sollen spezifisch abgebildet werden. Auch wollen wir berufsbegleitende Weiterbildungsmöglichkeiten, Hospitationen oder neu entwickelte Lernmethoden im Weiterbildungsrecht implementieren. Weiterbildungsverbünde sollen eine sektorenübergreifende Weiterbildung ohne Unterbrechungen sicherstellen“, so Kaplan.
Die medizinische Aus- und Weiterbildung sollte daher reformiert werden, sagte KBV-Vorstand Regina Feldmann. Sie müsse auf die Versorgung im Ganzen zielen. Mittlerweile bilden die Kliniken längst nicht mehr das gesamte Spektrum der Versorgung ab, da viele Behandlungen überwiegend im ambulanten Bereich vorgenommen werden.
Ein gelungenes Beispiel ist die konkrete Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, die seit dem Jahr 2010 mit strukturellen und qualitativen Elementen gute Ergebnisse erzielt hat. Allerdings reichen diese Ergebnisse nicht aus, um den sich abzeichnenden Hausärztemangel annähernd auszugleichen. Daher müssen sie um Weiterbildungsverbünde und spezielle Seminarangebote ergänzt werden. „Das von uns vorgelegte Stiftungskonzept enthält diese Weiterentwicklungen und könnte dafür sorgen, dass bundesweit die gleichen Rahmenbedingungen für diese Weiterbildung sichergestellt werden“, betonte Feldmann.
Aber schon in der Ausbildung der jungen Ärzte müssen weitere Verbesserungen erreicht werden. Der Erwerb fachübergreifender Kompetenzen sollte hier stärker im Fokus stehen. Dies erfordert strukturell-organisatorische Maßnahmen für eine sektorenübergreifende Ausbildung in Klinik und ambulantem Bereich. Nicht zuletzt müssen auch Anstrengungen unternommen werden, um die Didaktik der Ausbilder zu verbessern.
Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer
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