Krankenkassen müssen Auskunft über sämliche personenbezogene Daten geben

In Deutschland ist das Recht auf Selbstauskunft über sämtliche gespeicherten Daten gesetzlich verankert. Das Recht auf Selbstauskunft leitet sich aus dem Grundgesetz auf informationelle Selbstbestimmung her. Dieses Recht gilt auch für die Auskunft sämtlicher personenbezogenen Daten, die Krankenkassen von Ihren Versicherten speichern. Dieses wird von den Kassen vielfach verneint. Das einzige Problem ist, das dieses Recht nicht auf dem Datenschutzgesetz herleitet, sondern tatsächlich aus dem Sozialgesetzbuch – SGB X §83

Es wurde ein Musterformular für diese Anfragen an die Kasse entwickelt (federführend Rolf Lenkewitz)  dieses findet sich hier:

 http://www.patientennet.de/stoppt-die-eCard/