Die DGPPN hat drei neue Leitlinien vorgestellt.
- S3-Leitlinie Zwangsstörungen: In der Langfassung oder der Kurzfassung.
- S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Alkohol-bezogenen Störungen.
- S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Tabak-bezogenen Störungen.
Alle verfügbaren Leitlinien der DGPPN nach Krankheitsbildern geordnet findet ihr hier.
Die Juristen sagen ja: “Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung“. Mediziner könnten nach reiflicher Überlegung zur Feststellung kommen: “Ein Blick in die Leitlinie erleichtert die Therapiefindung”. Aber Mediziner sind da sehr unterschiedlich. Manche geben kein Tablette Aspirin, ohne die zutreffende Seite der Leitlinie “Kopfschmerzen” zitieren zu können, andere haben noch nie eine Leitlinie aus der Nähe gesehen.
Zu welcher Gruppe gehört ihr? Findet ihr die DGPPN-Leitlinien praxisnah genug formuliert? Geben sie euch hilfreiche Hinweise und Entscheidungshilfen?
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