Zwei Grenzbeamte nehmen einen iranischen Flüchtling fest. Als er während des Verhörs angibt, homosexuell und daher in seinem Heimatland bedroht zu sein, wird er einem phallometrischen Test unterzogen. – Eine Erektion als Bedingung für einen Asylantrag? Kein Witz. Sondern bis vor kurzem gängige Realität zur Regulierung der Zuwanderung in die Europäische Union. Noch bis Ende 2010 setzte Tschechien die Phallometrie zur Überprüfung von Asylbewerbern ein. Auf Druck der EU, die diesen Test als entwürdigend und als Verstoß gegen Grundrechte kritisierte, wurde dieses Verfahren schließlich eingestellt.
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