Dr. No und Dr. Will: Interview mit Pamela Emmerling zur Arzt-Patienten-Kommunikation

Wie sag’ ich’s meinem Patienten? Empathisch und effizient zu kommunizieren ist für Ärzte besonders wichtig, denn die Gespräche im Behandlungszimmer sollen nicht nur aufklären und informieren, sondern sind essenziell für den Aufbau einer stabilen Arzt-Patienten-Beziehung und können außerdem zum Heilungsprozess beitragen. Pamela Emmerling ist Psychotherapeutin und Kommunikationstrainerin. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit ist sie unter anderem für mehrere Ärztekammern als freiberufliche Dozentin tätig. Im Schattauer Verlag hat sie das Buch „Ärztliche Kommunikation. Als Erstes heile mit dem Wort …“ veröffentlicht. Darin tauchen die Kunstfiguren Dr. No. und Dr. Will auf, die Frau Emmerling auch in unserem Interview zu Wort kommen lässt.

Apotheken aus aller Welt, 592: Halle, Deutschland

Die Bilder wollte ich schon lange einmal machen und dir senden. Gestern bin ich mal wieder daran vorbeigefahren und habe kurz angehalten. Wie du sicher weisst, dürfen in Deutschland nur Präsenzapotheken Medikamente verschicken. Daher musste “Zur Rose” in Dtl. einen passenden Standort eröffnen. Die Apotheke liegt idyllisch im Umfeld von alten Industriebrachen; Wohnhäuser oder Einkaufsmöglichkeiten […]

Darm mit Charme?

2014 war das Jahr des Darms: Giulia Enders‘ Millionen-Bestseller „Darm mit Charme“ entfachte in der Bevölkerung ein Feuer der Begeisterung über das lang unterschätzte Organ. Wurde in Enders‘ Buch geklärt, was der Darm alles kann, möchten wir jetzt die Fragen klären: Was ist gut für den Darm? Was…

Masern-Impfung ist sinnvoll und kostenlos – Knappschaft schaltet Sondertelefon

Die Knappschaft unterstützt die Bemühungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Masernimmunisierung flächendeckend voran zu treiben. Sie zahlt daher alle im Rahmen einer Masern-Impfung anfallenden Kosten – einfach über die Gesundheitskarte. Galt die Masern-Infektion für viele bisher als Kinderkrankheit und nicht als ernsthafte Erkrankung, so kann sie tatsächlich schwerwiegende Komplikationen entwickeln und sogar lebensbedrohend werden. Das zeigen nicht zuletzt die jüngsten Fälle in Berlin. Von 1000 Patienten sterben zwei bis drei an den Folgen einer Masern-Infektion. Eine Statistik des Robert Koch-Instituts verzeichnete für das Jahr 2013 die höchsten Infektionszahlen in Bayern und Berlin. Nordrhein-Westfalen lag mit 130 gemeldeten Krankheitsfällen ebenfalls über dem Durchschnitt. Impflücken existieren – entgegen allgemein vorherrschender Auffassung – häufig bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher bereits seit 2010 die Impfung für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen, wenn sie nur einmal oder noch gar nicht gegen die Virusinfektion geimpft sind. Das Masernvirus ist hoch ansteckend und verbreitet sich durch die sogenannte Tröpfchenübertragung. Neben jungen Erwachsenen über 20 sind besonders Kinder bis fünf Jahre gefährdet. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Impfschutz ausreichend aufgebaut ist, sollte dies anhand seines Impfpasses überprüfen und im Zweifelsfall seinen Arzt befragen. Darüber hinaus bietet die Knappschaft einen besonderen Service: Zu Gesundheitsfragen steht das kostenlose Gesundheitstelefon der Knappschaft unter der Rufnummer 0800 1405 5410 0090 in der Zeit von Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr zur Verfügung. Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn -See

The post Masern-Impfung ist sinnvoll und kostenlos – Knappschaft schaltet Sondertelefon appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

vdek zum Präventionsgesetz: Quersubventionierung der BZgA durch Beitragsmittel der Kassen nicht hinnehmbar – Vorschläge des Bundesrates ernst nehmen

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat seine Forderung an die Politik bekräftigt, den Entwurf zum geplanten Präventionsgesetz (PrävG) noch einmal zu korrigieren. „Vor allem die Quersubventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durch Beitragsmittel ist für die Ersatzkassen nicht hinnehmbar“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Der Referentenentwurf sieht vor, die Behörde mit mindestens 0,50 Euro je GKV-Versicherten für die Prävention in Lebenswelten wie Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen auszustatten. Überdies soll die BZgA künftig als Geschäftsstelle für die neue Nationale Präventionskonferenz fungieren. „Wenn der Gesetzgeber dies wie geplant umsetzt, würde die BZgA als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mindestens ein Viertel der gesamten GKV-Mittel für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten erhalten. Aus Sicht der Krankenkassen ist dies nicht sachgerecht – und vergaberechtlich ist es mehr als problematisch“, erklärte Elsner. Die Kernkompetenz der BZgA liege in der Gestaltung und Durchführung von Aufklärungskampagnen sowie in der Erstellung von Informationsmaterial. Hier leiste die BZgA hervorragende Arbeit. Es sei aber nicht ersichtlich, wie die Behörde die nun geforderte konkrete Projektarbeit in Lebenswelten etc. leisten kann, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Unterstützung für ihre Position hatten die Krankenkassen jüngst auch vom Bundesrat erhalten, der den vom BMG vorgeschlagenen Betrag von 0,50 Euro ebenfalls für zu hoch erachtet und maximal 0,40 Euro vorschlägt. „Die Länder haben erkannt, dass Präventionsangebote zu unterbreiten und zu steuern eine Aufgabe ist, die in die Hände der Selbstverwaltung gehört“, sagte Elsner. Dieser Einschätzung der Länder sollte das BMG folgen und das Präventionsgesetz entsprechend ändern. Der Bundesrat hatte seinen Beschluss damit begründet, dass eine direkte Intervention durch die BZgA zu Parallelstrukturen bei der Präventionsversorgung auf Landesebene führen könne. Die Behörde solle stattdessen die Krankenkassen bei der Konzeptarbeit sowie der Qualitäts- und Ergebnissicherung der Aktivitäten in Lebenswelten unterstützen. Das Vorhaben, die BZgA als Geschäftsstelle der neuen Präventionskonferenz zu bestimmen, ist aus Sicht des vdek ein unnötiger Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung. „Statt staatliche Präventionspolitik auf Kassenkosten zu betreiben, sollte die BZgA ihre Expertise besser in die Nationale Präventionskonferenz einbringen“, sagte die Vorstandsvorsitzende des vdek. Pressemitteilung des vdek

The post vdek zum Präventionsgesetz: Quersubventionierung der BZgA durch Beitragsmittel der Kassen nicht hinnehmbar – Vorschläge des Bundesrates ernst nehmen appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Kinderarzneimittel – Zusatznutzen sollte grundsätzlich anerkannt werden

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2015 einen Beschluss zur frühen Nutzenbewertung eines Arzneimittels mit PUMA-Zulassung (Wirkstoff Propranolol) gefasst. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) und die Initiative Arzneimittel für Kinder (IKAM) begrüßen, dass der G-BA einer von drei Patientengruppen und damit erstmalig einem Wirkstoff einen erheblichen Zusatznutzen zugesprochen hat. Erfreulich ist, dass trotz der besonderen Aufwendungen, die Studien an Kindern erfordern, aussagekräftige Daten ermittelt und nun vom G-BA berücksichtigt werden konnten. Der BAH und die IKAM regen aber weiterhin an, dass im Rahmen der frühen Nutzenbewertung von Kinderarzneimitteln der Zusatznutzen als belegt angesehen werden sollte, wenn diese das nach europäischem Recht gesonderte Zulassungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben. Bei den sogenannten PUMA-Arzneimitteln handelt es sich um gezielte Weiterentwicklungen nicht mehr patentgeschützter Wirkstoffe für die Anwendung bei Kindern. „Die Zulassung eines Kinderarzneimittels ist zurecht mit hohen regulatorischen Anforderungen verbunden. Um eine PUMA-Zulassung zu erhalten, muss der Hersteller – zusätzlich zu dem bereits zugelassenen „Erwachsenenarzneimittel“ – umfangreiche pädiatrische Studien und Konzepte bei der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) vorlegen. Mit dem Erhalt einer PUMA-Zulassung ist der Zusatznutzen des Kinderarzneimittels bereits bewiesen. Daher sollte der Zusatznutzen nicht in einem weiteren Verfahren erneut belegt werden müssen. Vielmehr sollte die frühe Nutzenbewertung des G-BA nur noch das Ausmaß des Zusatznutzens bewerten“, fordert Dr. Martin Weiser, BAH-Hauptgeschäftsführer. „Gemeinsames Ziel aller Beteiligten sollte es sein, möglichst gute Zugangsvoraussetzungen für Kinderarzneimittel zu schaffen. Wie bei den Arzneimitteln zur Behandlung seltener Krankheiten, sogenannten Orphan Drugs, ist davon auszugehen, dass es für die Behandlung bei Kindern und Jugendlichen keine therapeutisch gleichwertige Alternative gibt. Daher ist eine erteilte PUMA-Zulassung als Zusatznutzen in der pädiatrischen Bevölkerungsgruppe anzuerkennen“, so der IKAM-Vorsitzende Dr. Markus Rudolph.

The post Kinderarzneimittel – Zusatznutzen sollte grundsätzlich anerkannt werden appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.