Kassen blockieren qualifizierte Krebsbehandlungen
Zu der Forderung des geschäftsführenden Vorstand des AOK-Bundesverbands Uwe Deh, dass Krebserkrankungen stärker in spezialisierten und zertifizierten Zentren behandelt werden sollten, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: “Er wäre gut, wenn die Krankenkassen ihren Erkenntnissen in der Praxis der medizinischen Versorgung durch dazu passende Rahmenbedingungen auch zum Durchbruch verhelfen würden. Für die Krankenhäuser steht es außer Frage, dass Krebsbehandlungen in dafür spezialisierten Einheiten und unter Ausnutzung aller Möglichkeiten des interdisziplinären Einsatzes von Kompetenzen erfolgen sollten. Die ambulante spezialfachärztliche Behandlung von Krebspatienten an Kliniken (gem. § 116b SGB V) bietet dazu einen rechtlichen Rahmen, der allerdings von den gesetzlichen Krankenkassen bei den Beschlussfassungen im Gemeinsamen Bundesausschuss nur in extrem restriktiver und absolut zurückhaltender Weise genutzt wird und vor Ort zudem durch bürokratische Übermaßforderungen in seiner Umsetzung massiv ausgebremst wird. So verweigerten die Krankenkassen bei den Beschlussfassungen über das Leistungsspektrum der spezialärztlichen interdisziplinären Behandlung von Tumoren der inneren Organe und von Brustkrebstumoren die Einbeziehung von weiteren Facharztgruppen aus den Kliniken bei der Behandlung der Krebspatienten. Sie verweigern die Beteiligung und Finanzierung relevanter Arztgruppen bei den interdisziplinären Tumorkonferenzen in dem Umfang, wie es erforderlich wäre. Sie verweigern z. B. die risikoadaptierte Nachsorge. Grundsätzlich haben die Krankenkassen die Strategie, das Behandlungsspektrum der Krebserkrankungen, die in den Genuss der qualifizierten interdisziplinären Behandlung kommen können, so klein wie möglich zu halten. Ein “einfacher Brustkrebs” oder “einfacher Magenkrebs” ist nach Auffassung der Krankenkassen “nicht schwer genug”, um im Kompetenzteam der interdisziplinär organisierten spezialfachärztlichen Versorgung behandelt werden zu dürfen. Es wäre gut, wenn die Krankenkassen bei ihren Forderungen an die Krankenhäuser die praktische Umsetzung stärker in den Blick nehmen würden.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
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