Patientenbefragungen mir Skalen und offenen Fragen
Neben Skalen zur Bestimmung der Patientenzufriedenheit werden in professionellen Benchmarking-Patientenzufriedenheits-Befragungen auch offene Fragen zu Stärken, Schwächen und zu Verbesserungsmöglichkeiten der Praxisarbeit gestellt. Sie ergänzen als qualitativer Unterbau die Resultate der Skalenbeurteilungen. Die Ergebnisse der Patienten-Statements können aber ebenfalls für einen Benchmarking-Vergleich genutzt werden. Was macht die ideale Praxis aus […]
Related Posts
Zecken-Moorhuhn mit Novartis
Alle kennen Moorhuhn. Ein Werbespiel für Whisky, bei dem Geflügel mit Schrot vom Himmel geholt werden musste. War 1999 ein Hype sondersgleichen. Ich höre jetzt die Leser seufzen: “Schon so lange schon her?”
Einige stöhnen wohl nic…
Verstoss gegen das Heilmittelwerbegesetz bei Qlaira
Mit der Anmeldung zum Newsletter zur “neuen Pille mit Q” qualifiziert man sich bei Bayer wohl automatisch als Heilberuflerin. Wie sonst ist es zu erklären, dass Bayer als “Gewinn” nach Anmeldung Päckchen verschickt, deren Inhalt mit dem Namen ihres neuen “Öko”-Verhütungsmittels verziert ist?
Absender ist Mitvertreiber Jenapharm:
vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Website www. pille-mit-Q.de und dem dazugehörigen Gewinnspiel. Sie wurden als eine der Gewinnerinnen ausgelost. Wir freuen uns, Ihnen den Loofah-Schwamm mit Seife überreichen zu können.
Loofah ist ein natürlicher, pflanzlicher Schwamm für ein sanftes Peeling. Eine Loofah Massage kann Blutzirkulation und Muskeltonus anregen und darüber hinaus straffend auf die Haut wirken. Das Zusammenspiel mit der Seife ergibt bei der täglichen Dusche ein anregendes Gefühl. Selbstverständlich ist diese Kombination auch bestens als natürlicher Duftspender für Schränke und Räume geeignet.
Seien Sie gespannt auf weitere neue Inhalte auf www. pille-mit-Q.de. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bald wieder online besuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Jenapharm GmbH & Co. KG
Laienwerbung mit dem Namen des Produktes bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist illegal. Bayer – auf de Internetseite als verantwortlich für den Newsletter zu identifizieren – bzw. Jenapharm – Mitherausgeber und Absender des “Gewinns” – verstossen hier klar gegen geltendes Recht. Oder hofft man einfach, dass man erst auf die Finger bekommt, wenn schon genug Konsumentinnen gewonnen wurden?
Bleibt noch die Frage nach dem Daten. In der Datenschutzerklärung sichert Bayer zu:
…
Die Datenbank und ihre Inhalte bleiben bei unserem Unternehmen und unserem Provider. Ihre persönlichen Daten werden in keiner Form von uns oder von uns beauftragten Personen Dritten zur Verfügung gestellt, es sei denn, dass hierzu Ihr Einverständnis oder eine behördliche Anordnung vorliegt.
Wie gelangen dann die Daten zu Jenapharm? Jenapharm wird als Mitherausgeber des Internetangebots angegeben, jedoch muss die Nutzerin aufgrund der Datenschutzerklärung und des Logos auf der Seite davon ausgehen, dass Bayer ihre Daten verarbeitet.
Strategische Highflyer-Visionen treffen operativen Dilettantismus: Wenn die Management-Wirklichkeit in Arztpraxen dem unternehmerischen Anspruch nicht gerecht wird
Dr. P. und sein Kollege haben hochtrabende Pläne im Hinblick auf die Entwicklung des Wachstums ihres Praxisbetriebs. Verschiedene Optionen wurden entwickelt, mit Hilfe strategischer Modelle verglichen und in Business-Pläne gefasst. Eine als Grundlage der konkreten Umsetzungsschritte vorgeschlagene Analyse konnte jedoch erst nach Entkräftung massiver Einwände und Ablehnung der beiden Mediziner durchgeführt werden, die hierfür keine […]