Zahnarztrezept für ein Schmerzmittel und ein Antibiotikum. Netterweise Computergeneriert (gut lesbar) – und hinter dem Medikamentennamen ein sic! Ebenfalls maschinengeschrieben.
Das bedeutet, der Arzt will, dass man das abgibt und nichts anderes.
Jetzt … ist es so, dass dieses Antibiotikum erst mal immer noch teurer ist (etwas) als das Generikum und ich das Generikum an Lager habe, das Original aber bestellen muss. Hier sind die beiden auch Problemlos austauschbar. Von daher verstehe ich das sic! nicht.
Beim Patienten abgeklärt, ob er irgendwann einmal Probleme hatte mit dem Generikum oder weshalb das da so steht.
Hat er nicht. Weiss er auch nicht, wieso.
Zahnarztrezepte müssen gleich in der Apotheke bezahlt werden, die Krankenkasse in der Schweiz übernimmt das in der Regel nicht – ausser vielleicht man hat eine spezielle Zahn-Zusatzversicherung und schickt die Rechnung selber ein.
Der Patient hat nicht sehr viel Geld. Ich biete ihm an, dem Arzt anzurufen und zu fragen, ob ich es nicht doch ersetzen kann.
Mache das.
Antwort des Arztes: „Natürlich können Sie das ersetzen. Können Sie das nicht selber bestimmen?“
„Nicht, wenn da ein Sic! auf dem Rezept steht. Haben Sie das nicht gesetzt?“
„Nein – das ist ein automatischer Textbaustein bei uns im Computersystem.“
Ummm – Was?!
Meine Vermutung: Computerprogramm der Praxis gesponsert von Pharmafirma. Und dann ist halt das sic! mit drin. Dem (Zahn-)Arzt war nicht bewusst, was das dann nach sich zieht – es war auch eine Gemeinschaftspraxis, also ist er wohl selber nicht für die Einführung des Rezeptierprogrammes verantwortlich.
Und ich frage mich: Wie oft wurde das schon nicht angezweifelt / nachgefragt und man hat (zum finanziellen Nachteil des Patienten und Vorteil der Pharmafirma) dann das Original genommen oder gar bestellt?