Das Aachener Landgericht hat einen HIV-positiven Mann, der seine Partnerin beim Sex ohne Kondom infizierte, wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
Damit sah zum ersten Mal in der deutschen Rechtsgeschichte eine Strafkammer bei einer tatsächlich erfolgten HIV-Übertragung keinen bedingten Tatvorsatz und damit keine gefährliche Körperverletzung gegeben. Weniger juristisch formuliert: Das Gericht erkannte an, dass der Mann nicht aus böser Absicht, sondern aus Angst auf Kondome verzichtet hatte.
Rechtsanwalt Jacob Hösl, der an der Verhandlung teilnahm, erklärte: „Der Bundesgerichtshof hat immer schon gesagt, dass die Prüfung des Vorsatzes eine einzelfallbezogene Gesamtprüfung erfordert, die je nach Fallkonstellation sehr unterschiedlich ausfallen kann. Die Instanzgerichte sind aber standardmäßig immer von Vorsatz ausgegangen. Erstmals hat ein Gericht das anders gesehen.“
Hösl würdigte die intensive Beschäftigung der Strafkammer mit den medizinischen Fakten und den persönlichen Umständen des Angeklagten. „Der Mann wollte nicht, dass seine Partnerin sich infiziert – für ihn war sie die Frau seines Lebens“, so der Anwalt.
Intensive Beschäftigung mit den medizinischen Fakten und persönlichen Umständen
In der Verhandlung zeichnete sich folgende Geschichte ab: Zunächst benutzte der Angeklagte bei sexuellen Kontakten mit dieser Frau immer Kondome, weil sie nicht die Pille nahm. Als seine Partnerin dann irgendwann mit der Pille anfing, zog sich der Mann erst einmal zurück. Aber dann kamen sie wieder zusammen, und er fand nicht den Mut, ihr von seiner Infektion zu erzählen. Er hatte Angst, sie würde ihn verlassen – so wie seine Frau, die sich 2007 von ihm getrennt hatte. Eine Zeitlang hat der Mann noch versucht, die Frau zu schützen, zum Beispiel durch Koitus interruptus.
Der von der Verteidigung bestellte Gutachter Dr. Heribert Knechten, ein renommierter HIV-Spezialist und auch der Arzt des Angeklagten, sah das Übertragungsrisiko als gering an. Als der Mann 2014 zu ihm gekommen sei, habe seine Viruslast, also die Menge der Viren in seinem Blut, bei 85.000 Kopien pro Milliliter gelegen. Das Risiko einer HIV-Übertragung beim Vaginalverkehr liege dann bei etwa 0,05 bis 0,15 Prozent – viel höher sei das Risiko bei Menschen, die sich selbst erst vor kurzem angesteckt hätten. Liegt die Viruslast stabil unter der Nachweisgrenze von etwa 50 Kopien – bei dem Angeklagten war das schon kurz nach Beginn seiner Behandlung Ende 2014 der Fall –, ist eine Übertragung sehr unwahrscheinlich.
Infektion nicht billigend in Kauf genommen
Der vorsitzende Richter kam zum Schluss, der Angeklagte habe die Infektion seiner Partnerin nicht billigend in Kauf genommen, aber grob fahrlässig gehandelt – „hart an der Grenze zum Vorsatz“, wie es in einem Bericht der Aachener Zeitung heißt. Wäre der Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden, hätte die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und sechs Monate Haft beantragt.
Die HIV-Aktivisten Alex Frings, Norbert Fehst und Ulf Horstmann machten dagegen im Gerichtssaal mit T-Shirts deutlich, dass die Justiz ihrer Meinung nach im Bett nichts zu suchen habe. Sie verteilten ein Positionspapier der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH) mit dem Titel „Keine Kriminalisierung von Menschen mit HIV!“.
Die Deutsche AIDS-Hilfe wertete das Urteil in einer Pressemitteilung als wegweisend. Die Strafbarkeit der HIV-Übertragung lehnt die DAH ab, weil diese HIV-Übertragungen nicht verhindere, sondern im Gegenteil fördere: „Wer die Verantwortung vor allem HIV-Positiven zuweist, unterhöhlt den Grundansatz der erfolgreichen Prävention in Deutschland“, heißt es in dem Positionspapier. „Jeder Mensch kann sich selbst schützen, sofern er über die nötigen Informationen und Mittel verfügt und ihn äußere Umstände nicht daran hindern.“
Mit der schriftlichen Urteilsbegründung ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Ob die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen wird, bleibt abzuwarten.
(hs)
Quellen/weitere Informationen
Partnerin mit HI-Virus angesteckt – Bewährungsstrafe (dpa-Meldung auf focus.de, 23.03.2015)
Pressemitteilung der Deutschen AIDS-Hilfe zum Aachener Urteil
DAH-Positionspapier „Keine Kriminalisierung von Menschen mit HIV!“ (2012)