Das AG Diepholz hat sich in seinem Urteil vom 26.06.2011, 2 C 92/11 mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Arzt von seinem Patienten, der zu einem vereinbarten Termin nicht erschienen ist oder diesen kurzfristig abgesagt hat, Vergütungsanspruch gemäß § 615 BGB oder Schadensersatz wegen Verletzung der Nebenpflicht verlangen kann. Der Fall Zwischen dem klagenden Arzt […]
Tweet Die Regelungen der Röntgenverordnung (RöV) sind eine ausreichende Rechtsgrundlage, um die Vorlage eines Röntgentagebuchs bei den ärztlichen Stellen anzuordnen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden. Gemäß. § 17 a R
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