Dieses Buch aus der Serie „Zehn-Minuten-Briefings“ vermittelt einen Überblick, welche organisatorischen Voraussetzungen und Kommunikationstechniken benötigt werden, um professionelle Mitarbeitergespräche zu führen.
Das erfolgreiche Mitarbeitergespräch – Zehn-Minuten-Briefings für niedergelassene Ärzte
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Lust auf 50 Euro in 20 Minuten?
50 Euro in 20 Minuten – schnell verdientes Geld sollte man meinen. Das offeriert eine Marktforscherin einigen Onkologen und Urologen per Massenfax.
(klick macht gross)
Die Gegenleistung: Ein paar Fragen zur Behandlung von Patienten mit metastasierendem Nierenzellkarzinom zu beantworten. Das Fax macht einen nicht sehr Vertrauen erweckenden Eindruck. Das Unternehmen ist im Internet praktisch nicht existent. Im Anschreiben wenig über die Marktforschungsfirma, keine Informationen zum Ziel der “Studie”, keine persönliche Ansprache, keine Angaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Das Fax macht den Eindruck eines “Kaufe-jedes-Auto-auch-defekt”-Angebot.
Ich traue ja Big Pharma vieles zu, aber hier würde ich andere Auftraggeber vermuten. Die grossen Pharmaunternehmen suchen sich ihre Dienstleister genau aus. Mal ins Blaue getippt, könnte ich mir es als eine Akquise-Strategie eines Medizinprodukteunternehmens vorstellen.
Trotzdem: Alles nicht die relevanten Gründe, warum das Fax im Papierkorb landete – wo es gefunden und dokumentiert wurde. Das eigentliche Hindernis sind die 50 Euro – kein motivierender Betrag. Für die Meinung von onkologischen oder urologische Fachärzten zahlt die Pharmaindustrie üblicherweise mehr.
OLG Braunschweig: Ärzte sind Beauftragte der Krankenkassen
Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig könnte die Spielregeln für die Beziehungen zwischen Ärzten und Pharmaindustrie ziemlich durcheinander bringen. Die Richter urteilten, dass Kassensärzte als Beauftragte der Krankenkassen handeln.
Damit unterlägen die Ärzte dem § 299 des Strafgesetzbuchs – Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. In dem vorliegenden Fall hatte ein Braunschweiger Apotheker einem Arzt mit 187000 DM den Umbau seiner Praxis finanziert und später monatlich an die 2000 Euro Mietkostenzuschuss überwiesen. Im Gegenzug habe der Arzt nach Auffassung der Staatsanwälte den Apotheker unter anderem bei den Verschreibungen von Zytostatika bevorzugt.
Nach dem Urteil, wenn es Bestand hat, könnten Ärzte zukünftig wegen Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung bestraft werden. Dementsprechend eindeutig fällt die Bewertung aus: Die Leiterin der Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig sieht in dem Bechluss ein Erdbeben. Die Krankenkassen reagierten ausgesprochen zustimmend. Während die KV Niedersachsen und eine Ärztekammer die Freiheit des Arzt bedroht sehen und eine Kriminalsierung befürchten.
Die Ausweitung des § 299 StGB auf Kassenärzte bedeutet jedoch auch ein Strafbarkeitsrisiko aus steuerlicher Sicht für die Pharmaindustrie. Ausgaben, die ein Verstoss gegen § 299 sind, unterliegen dem Betriebskostenabzugsverbot, sprich: Jeder Buchhalter, der derzeit och einen Cent an einen Arzt für was auch immer zahlt (Essen, Kongressreise, Bürostuhl etc.), könnte im Nachhinein damit rechnen, wegen Steuerhinterziehung zur Verantwortung genommen zu werden. Das Urteil sollte im Controlling und bei den Finanzverantwortlichen der Pharmaindustrie bekannter werden. Denn eine Ordnungswirdrigkeit bezahlt das Unternehmen aus der Portokasse, bei einem Strafverfahren müssten sie für ihr Unternehmen und das Management den Kopf hinhalten.
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Update 30.4.2010
Kommentar von zwei Anwälten im Ärzteblatt. Verdacht auf Bestechlichkeit: Strafrechtliches Risiko nimmt zu.
Praxismanagement-Qualität in Arztnetzen: Nur im Multilevel-Benchmarkingverfahren entwickelbar
Fokus-Wechsel bei der Untersuchung von Arztnetzen Standen bislang Untersuchungen der Effekte von Arztnetzen auf die Patientenversorgung und auf die Kooperationsqualität unter den Mitgliedern sowie zwischen diesen und anderen Leistungserbringern im Vordergrund, ist der Fokus des Projektes „Physician Networks Insights (PNI)“ auf das Praxismanagement, d. h. alle Regelungen, Instrumente und Verhaltensweisen der Praxisführung, gerichtet. Seine Qualität […]