Die heutige Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), am Vortag der Eröffnung des Deutschen Ärztetags, müsse die wichtigste in der Geschichte der KBV sein – wenn man die mediale Begleitmusik zum Maßstab mache. Mit dieser Feststellung spielte KBV-Chef Dr. med. Andreas Gassen in seiner Rede auf die Diskussionen um Zustand und Zukunft der Körperschaft an, die vor der Hamburger VV geführt wurden – inklusive der Spekulationen um einen drohenden Staatskommissar, der den Vorstand der KBV als Reaktion auf die internen Querelen und Auseinandersetzungen mit dem ehemaligen KBV-Vorsitzenden Dr. med. Andreas Köhler entmachten könnte. Gassen machte klar, dass die Politik der Ärzteschaft mit einem Verwaltungsbeamten an der Spitze einen Bärendienst erweisen würde – und die KBV hart daran gearbeitet hätte, ebendies zu vermeiden. Insgesamt vier vom Bundesgesundheitsministerium geforderte Beschlüsse, die Ansprüche und Rückforderungen der KBV gegenüber ihrem ehemaligen Vorsitzenden und dabei insbesondere dessen Ruhestandsbezüge betreffen, wurden von der KBV-VV in geschlossener Sitzung gefasst – mit einem „klaren, eindeutigen Votum“ und deutlichen Mehrheiten, sagte der KBV-VV-Vorsitzende Hans-Jochen Weidhaas. Die Entscheidung über das Einsetzen eines Staatskommissars läge beim Bundesgesundheitsministerium, es seien aber seitens der KBV die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass es nicht dazu komme. Nähere Angaben machte die KBV mit Verweis auf die laufende gerichtliche Klärung der Sachverhalte nicht. Weidhaas betonte, er und die übrigen Mitglieder des KBV-Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten hätten in der Causa Köhler auf Basis der ihnen damals vorliegenden Informationen völlig korrekt gehandelt. Alles Weitere sei Sache der Justiz. Politisches Programm: „KBV 2020“ Wichtige Weichenstellungen zum politischen Programm des KBV mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 spielten nur eine Nebenrolle, obschon sie im Vorfeld des Ärztetags eine besondere Bedeutung haben. Unter dem programmatischen Titel „KBV 2020“ beschlossen die Delegierten einstimmig das Positionspapier „Versorgung gemeinsam gestalten“, mit dem die KBV „ihren Sachverstand einbringen und die Politik mit einem stringenten Konzept konfrontieren“ will. Das Papier sei ein klares Bekenntnis zum Sicherstellungsauftrag, so Gassen – dem Kern des KV-Systems. „Dabei muss die Zusammenarbeit aller ärztlichen und nichtärztlichen Professionen im Vordergrund stehen“, sagte Gassen. Ein gutes Nebeneinander müsse es auch von Selektiv- und Kollektivvertrag geben. „Beide Bereiche sind eine Stärke der ambulanten Versorgung.“ Für eine bessere Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern sollten Modelle der kooperativen Sicherstellung dienen. Das gelte besonders beim Not- und Bereitschaftsdienst: Portalpraxen könnten die Patientenströme leiten. Echte Notfälle gehörten ins Krankenhaus, die anderen in den vertragsärztlichen Bereich. Vor diesem Hintergrund sei allerdings auch klar, dass die 2.000 Krankenhäuser in Deutschland aus Kostengründen nicht alle zu halten seien. Die Mittel, die durch Klinikschließungen frei würden, sollten dann zu einem Teil in Krankenhäuser mit guter Zukunftsprognose fließen, und zum anderen Teil in die vertragsärztliche Versorgung, die Bereiche der wegfallenden Klinikversorgung auffangen würde. „In einer solchen Versorgungsstruktur wird Belegärzten eine stärkere Rolle zukommen, um fachärztliche Kompetenzen auch in strukturschwachen Gebieten zu erhalten.“ Tarifmodell mit drei Stufen Um die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen besser zu koordinieren, solle es auf Basis der heutigen Leistungsstandards Erweiterungsoptionen in der GKV geben, durch die sich der Patient durch die Versorgung leiten lassen kann. Dies könne über den Hausarzt geschehen, in manchen Fällen durch den Facharzt – dies könne über spezielle Versichertentarife organisiert werden. Drei konkrete Stufen hat die KBV dazu vorgeschlagen. „Uns geht es nicht um Rationierungen von Leistungen, sondern um Wahloptionen für die Versicherten und Patienten. Sie sollen je nach eigener individueller Situation entscheiden können,“ sagte Gassen. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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