Das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 5 U 1535/13) hatte sich mit der interessanten Frage zu befassen, ob ein Arzt immer dafür einzustehen hat, dass er auch sprachlich verstanden wird.
Das OLG Koblenz wies hier die Klage eines Patienten ab, der vorgab der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig zu sein. Ein Patient kann sich nicht darauf berufen, dass die Aufklärung unverständlich und somit nicht ausreichend war, wenn er im Verlauf des Aufklärungsgesprächs bei Verständigungsproblemen Rückfragen stellt und ab einem gewissen Punkt keine weiteren Fragen gestellt werden.
Der behandelnde Arzt darf davon ausgehen, dass bei weiterhin bestehenden Unklarheiten weitere Nachfragen erfolgt wären. Anders wäre dann zu entscheiden, wenn offensichtlich erkennbar ist, dass der Patient dem Aufklärungsgespräch nicht folgen kann.
Praxistipp:
Es empfiehlt sich stets zu klären, ob der Patient alles verstanden hat und er noch weitere Fragen hat. Hintergrund dieser Frage ist, dass der Arzt den Patienten so aufzuklären hat, dass dieser erkennen kann, was Auswirkung und Folgen der ärztlichen Behandlung sind. Bereits in einem früheren Beitrag habe ich darauf hingewiesen, dass z.B. die Sprechweise eines Arztes zu einer Unverständlichkeit führen kann.
Im Zweifel sollte der Arzt dokumentieren, was er gegen mögliche Sprach- und Verständigungsprobleme auf Patientenseite unternommen hat.
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