vdek zum Versorgungsstärkungsgesetz: Finanzwirkungen des Gesetzes überprüfen

„Das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat gute Ansätze, um die medizinische Versorgung zu verbessern und gibt Impulse für die besonderen Versorgungsbedarfe einer älter werdenden Gesellschaft, wozu u. a. der Ausbau des Entlassmanagements im Krankenhaus gehört. Dennoch sollten die Finanzwirkungen noch einmal kritisch hinterfragt werden“, forderte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 25. März 2015. Das Gesetz werde den Ausgabendruck in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhöhen. Dies gelte vor allem für die Jahre 2017 und 2018, wo mit Mehrausgaben von jeweils 700 Millionen Euro allein durch das VSG zu rechnen ist, warnte Elsner. Dies werde den Druck auf die Zusatzbeitragssätze erhöhen, die allein die Versicherten zu tragen hätten. Änderungsbedarf sieht Elsner vor allem bei den Punkten Praxisaufkauf, Konvergenzregelung und Strukturfonds und bei der Besetzung der MDK-Verwaltungsräte: Im Rahmen des Praxisaufkaufs sollen die KVen Arztsitze in überversorgten Regionen aufkaufen, wenn der Praxisinhaber seine Tätigkeit beendet. Doch lässt das VSG so viele Ausnahmebedingungen zu, welche die Wirksamkeit dieses Instrumentes erneut in Frage stellen. „Allein mit ‚Good-Will‘ der Ärzteschaft kommen wir hier nicht weiter, die Regelung muss verbindlicher gestaltet werden“, so Elsner. Zur Erinnerung: Mit der bisherigen Kann-Regelung wurde gerade mal eine Psychotherapeuten-Praxis im überversorgten Bremen geschlossen. Auch bei den sogenannten Strukturfonds, die u. a. Zuschüsse bei Neuniederlassungen oder der Gründung von Zweigpraxen sowie Ausbildungszuschüsse oder Stipendien für Studenten vorsehen, wird die Versorgungssteuerung außen vor gelassen. Sie werden jetzt flächendeckend in alle 17 KV-Bezirke ausgerollt, unabhängig davon, ob in diesen Regionen Überversorgung oder eine drohende Unterversorgung besteht. „Damit bauen wir keine Überversorgung ab, sondern befördern sie sogar noch. Außerdem kann es nicht sein, dass die KVen allein über die Mittelverwendung entscheiden. Hier sind die Krankenkassen als Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung zu beteiligen“, so Elsner. Auf den Prüfstand muss auch die sogenannte Konvergenzregelung, die für einige Bundesländer Honorarsteigerungen in einer Größenordnung von je 500 Millionen Euro in 2017 und 2018 vorsieht, ohne dass sie einen Mehrwert für die Patienten bringt. Hauptprofiteure sind die Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe mit 285 Millionen Euro. „Wenn die Versorgung unter dem Strich vor allem teurer wird, erweisen wir den Versicherten einen Bärendienst, denn sie müssen die Mehrkosten mit ihren Beiträgen bezahlen.“ Sorge bereiten der Vorstandsvorsitzenden auch die Pläne der Politik – Besetzung der MDK-Verwaltungsräte. So sollen hauptamtliche Krankenkassenmitarbeiter aus den Verwaltungsräten des MDK ausgeschlossen werden. Elsner: „Hier müssen weiterhin die Verwaltungsräte in den Krankenkassen entscheiden dürfen, wer in die Gremien entsandt wird. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Pflege kurz vor der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs steht, ist der Sachverstand des Hauptamtes unverzichtbar.“ Die Politik setze mit den geplanten organisatorischen Neuregelungen die Arbeitsfähigkeit der MDKen aufs Spiel. Die Mischung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Verwaltungsratsmitgliedern habe sich bewährt. Pressemitteilung des vdek

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