“Es ist gut, dass mit dem Gesetz über eine nationale Strategie Primärprävention und Gesundheitsförderung gestärkt werden sollen und dass dabei ein eigener Gestaltungsspielraum auf Landesebene vorgesehen ist“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfes zum Präventionsgesetz zur Nachrichtenagentur dpa.
Vor dem Hintergrund, dass die Krankenkassen durch das neue Präventionsgesetz verpflichtet werden sollen, etwa 35 Millionen Euro der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung zu stellen, kritisierte er, ein solches Vorgehen sei „weder fachlich noch ordnungspolitisch sinnvoll. Für die Präventionsaufgaben der einzelnen Krankenkassen braucht es keine zentralistische Bundesbehörde als Subdienstleister. Wenn der Bund seine eigene Behörde besser finanzieren möchte, dann muss er das selbst machen und nicht aus den Portemonnaies der Beitragszahler.“
Statement des GKV-Spitzenverbandes
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