Praxis-Tool Barrierefreiheit: Projekt-Bericht auf tausendundeiner Seite

Bericht mit vielen Seiten

Bildnachweis: Rainer Sturm / pixelio.de

Zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft das Praxis-Tool Barrierefreiheit entwickelt. Das Expertensystem hilft Ärzten, Architekten und Bauplanern dabei, Arztpraxen barrierefrei zu gestalten. Aspekte der Barrierefreiheit können bei Neu- oder Umbauten besonders dann effizient implementiert werden, wenn sie bereits von Anfang an im Planungsprozess berücksichtigt werden.

Das Projekt wurde im Rahmen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung (NAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom Bundesministerium co-finanziert. Die operative Projektdurchführung oblag dabei der Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft. Seit Anfang 2015 ist das Expertensystem online und die geförderte Initialisierungsphase beendet. Der Regelbetrieb hat begonnen.

Was passiert mit den öffentlichen Mitteln?

80% der budgetierten Kosten für das Projekt übernahm das Bundesministerium. Mit dieser Co-Finanzierung verknüpft war einiges an Reporting gegenüber dem Ministerium. Das ist durchaus mit Aufwand verbunden. Und warum das? Weil jeder Euro öffentlicher Mittel ordentlich verwendet werden soll. Und das geht nun mal nicht ohne Reports und Controlling. Jeder Steuerzahler hat schließlich ein berechtigtes Interesse daran, dass öffentliche Mittel sinnvoll, notwendig und wirtschaftlich sparsam eingesetzt werden.

Umfangreiches Reporting

Neben jährlich einzureichenden Zwischenberichten war am Ende der Förderphase auch ein ausführlicher Abschlussbericht vorzulegen. Doch was muss alles in so einen Abschlussbericht hinein? Da gibt es eine Vielzahl von Regelungen: So muss ein Sachbericht detailliert erläutern, wie das Projekt im Zeitraum letztendlich umgesetzt wurde. Ein zahlenmäßiger Nachweis muss dabei nicht nur eine summarische Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben sein, sondern muss eine Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben mit den entsprechenden Positionen des Finanzplanes sowie eine zeitlich zugeordnete Belegliste, anhand der Beträge, Empfänger und Gründe der Zahlung nachvollzogen werden können, bereitstellen. Darüber hinaus müssen die Protokolle der Beirats-Sitzungen, das IT-Lasten- und Pflichtenheft sowie der redaktionelle Inhalt des Expertensystems im Abschlussbericht enthalten sein.

Bericht auf Tausendundeiner Seite

Sie können sich vorstellen, dass all diese Anforderungen einen erheblichen Aufwand und auch Umfang bedeuten. Im Ergebnis hat der Projekt-Abschlussbericht ein Volumen von 1001 Seite erreicht. Zugegeben, eine Menge Papier, dessen Inhalt aber im Gegensatz zur Sammlung morgenländischer Erzählungen aus Tausendundeiner Nacht keine Geschichten aus lang vergangener Zeit erzählen, sondern die korrekte und gewissenhafte Durchführung der Projektaufgabe dokumentieren.