VSG schwächt die ambulante Versorgung

„Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Arzt und er ist nicht mehr da.“ – So lautet einer der Slogans der Kampagne von Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zum geplanten Versorgungsstärkungsgesetz (VSG). „Dieses Gesetz ist in seiner jetzigen Form nicht geeignet, die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung zu stärken. Im Gegenteil, es schreckt junge Mediziner vor einer Niederlassung ab. Es schwächt in Wahrheit die Versorgung“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute in Berlin.

Das VSG setzt falsche Anreize und riskiert den Wegfall von tausenden Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten. „Dabei stehen wir vor der Herausforderung, bei steigender Lebenserwartung der Bevölkerung und sinkenden Arztzahlen eine wohnortnahe Versorgung von hoher Qualität zu sichern. Dieses Gesetz hindert uns daran“, sagte Gassen. Der geplante Aufkauf von Praxen in sogenannten „überversorgten“ Gebieten sei ein fatales Signal an junge Ärzte. Zudem versorgten heute die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in den großen Städten viele Patienten aus dem ländlichen Umland mit.

Die Regierung will eine Termingarantie für Facharztbesuche vorschreiben, die mit Servicestellen an den KVen organisiert werden soll. „Den Patienten muss klar sein, dass sie dort nicht den Wunschtermin bei ihrem Wunscharzt erhalten, sondern irgendeinen Termin bei irgendeinem Arzt. Wir sehen hier einen besonderen Schuss von Populismus, der an der Realität völlig vorbeigeht“, führte der KBV-Chef aus.

Bei Nichterfüllung der Vier-Wochen-Frist sollen die Patienten in das nächste Krankenhaus geschickt werden. „Dabei sind die Kliniken überhaupt nicht in der Lage, die Art und Qualität von fachärztlicher Grundversorgung zu leisten, wie sie der ambulante Sektor bietet. Das Gesetz streut den Patienten Sand in die Augen“, erklärte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann. „Die Krankenhäuser sind selber völlig überlastet und klagen über Ärztemangel. Mit dem Arzt seines Vertrauens hat eine Notaufnahme ganz sicher nichts zu tun.“

„Wir als KBV appellieren eindringlich an die Politik, uns dabei zu unterstützen, die Niederlassung für den medizinischen Nachwuchs wieder attraktiv werden zu lassen“, so Feldmann. Dazu gehöre auch eine umfassende Reform der Weiterbildung, deren Finanzi erung gleichberechtigt zum stationären Sektor organisiert werden müsse. „Wir haben dafür ein Stiftungsmodell vorgeschlagen, das eine Weiterbildung sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich ermöglicht“, erläuterte Feldmann.

Die KBV wird daher ihre Aktivitäten fortsetzen, die ambulante Versorgung zukunftsfähig zu machen. „Wir wollen nicht nur kritisieren. Wir ergreifen kreative Maßnahmen, um der Bevölkerung zu zeigen, was dieses Gesetz wirklich bedeutet. Das VSG darf sich nicht als ein trojanisches Pferd herausstellen“, betonten Gassen und Feldmann.

Pressemitteilung der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

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