„Die Ersatzkassen begrüßen, dass der Gesetzgeber dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegenwirken und die Pflegeberufsausbildung den sich wandelnden Berufsanforderungen anpassen will“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der heutigen Fachanhörung zum geplanten Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) im Bundesarbeitsministerium. Das Gesetz biete die Chance, die Attraktivität des Berufsbildes für den Nachwuchs zu erhöhen und den Verbleib im Pflegeberuf zu befördern. Damit könne es dazu beitragen, der steigenden Nachfrage an Fachkräften gerecht zu werden. Ob die vorgesehene Zusammenführung der bisherigen Ausbildungen Kranken-, Kinderkranken- und Altenpfleger in eine generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau die gewünschten Ergebnisse erzielt, werde jedoch wesentlich von der Gestaltung der Ausbildungsinhalte abhängen, so Elsner. „Wichtig ist, dass durch die Generalistik kein Bereich der Pflege geschwächt wird. Gerade in Pflegeeinrichtungen steigt der Bedarf an Fachkräften stark. Die Reform darf nicht dazu führen, dass die Gewinnung von qualifiziertem Personal in diesen Einrichtungen erschwert wird.“ Der vdek begrüßt, dass die Zugangsvoraussetzungen für den Beruf weiterhin breit und niedrigschwellig angelegt sein sollen. Dazu gehört auch, dass Menschen mit Hauptschulabschluss eine Pflegeausbildung absolvieren können. Des Weiteren haben sich die akademischen Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegekräfte im Anschluss an eine berufliche Pflegeausbildung bewährt. Primärqualifizierende Hochschulausbildung für Pflegeberufe sind vor diesem Hintergrund eher die zweitbeste Wahl. Zur geplanten bundesweiten Abschaffung des Schulgeldes sagte Elsner, dies sei „gut und längst überfällig“. Elsner lobte auch, dass die Ausbildungsbetriebe zur Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung verpflichtet werden. Die vdek-Vorstandsvorsitzende unterstrich zugleich, dass die Finanzierung der Pflegeausbildung nicht zum Verschiebebahnhof werden darf. „Die Länder müssen sich ihrer Finanzverantwortung für die schulische Ausbildung vollumfänglich stellen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass ihre Finanzverpflichtungen über den geplanten Landesausbildungsfonds auf die Sozialversicherung abgewälzt werden“, warnte Elsner. Notwendig ist nach Auffassung des vdek überdies, dass das Berufsbild und die Ausbildung für Pflegeassistenzkräfte vereinheitlicht werden. „Auch diese Berufsgruppe sollte eine Aufwertung erfahren“, erklärte Elsner. Pressemitteilung des vdek
The post vdek befürwortet Pflegeberufereformgesetz: Ausbildungsfinanzierung darf nicht zu einem Verschiebebahnhof werden appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.