Mit einigen Wochen Verzögerung haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband Anfang Mai unter der Vermittlung des Bundesschiedsamtes über die Finanzierung der Anschaffungs- und Betriebskosten für die Telematikinfrastruktur (TI) verständigt. Es herrscht nun Klarheit über die Höhe der Zuschüsse, die Ärzten und Psychotherapeuten in Form von Pauschalen für die technische Erstausstattung ihrer Praxis und die laufenden Betriebskosten erstattet werden. Damit ist aus Sicht der im Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. organisierten Anbieter von Klinik- und Praxissoftware ein wichtiger Schritt für die Umsetzung des im „E-Health-Gesetz“ vorgeschriebenen flächendeckenden Rollouts der Telematikinfrastruktur erfolgt. Mit Blick auf den 30. Juni 2018 als Termin für den Abschluss der Ausstattung aller Praxen und Kliniken in Deutschland verweist Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg, jedoch auf die noch offenen Forderungen seitens der Industrie: „Um die Anbindung von Praxen und Krankenhäusern in die TI zu ermöglichen, muss die gematik sicherstellen, dass etablierte und performante Prozesse für den Zulassungs- und Zertifizierungsprozess der notwendigen Komponenten etabliert sind. Hierbei ist sie sowohl als Zulassungsstelle als auch Betreiber der TI gefordert, für eine umgehende Umsetzung zu sorgen. In vielen Punkten fehlt es der Industrie zudem weiterhin an Planungssicherheit, wie beispielsweise durch eine Bereitstellung des angekündigten Konnektor-Simulators zur Anpassung der Primärsysteme.“ Gerade die kurzfristige Bereitstellung einer offiziellen Test- bzw. Referenzumgebung für die Qualitätssicherung der Umsetzung in den Arzt- und Kliniksystemen ist wenige Wochen vor dem Start in den Produktivbetrieb im Juli 2017 nach wie vor offen. So benötigen unter anderem die Hersteller geeignete eGK-Testkarten, um in der Produktivumgebung die Qualitätssicherung einer Installation oder eine Fehlersuche bei Störungen durchführen zu können. Zudem sind aufseiten der gematik noch Ende April diesen Jahres erneut umfangreiche Anpassungen an den Spezifikationen für die Komponenten vorgenommen worden. „Damit wird aus Sicht der Industrie das zur Verfügung stehende Zeitfenster, in dem alle Leistungserbringer sicher in die TI gebracht werden sollen, zusätzlich kritisch belastet“, so Ekkehard Mittelstaedt. Vor dem Hintergrund der getroffenen Finanzierungsvereinbarung und der darin festgeschriebenen degressiv sinkenden Bezuschussung sieht die Industrie letztlich die Organe der Selbstverwaltung darin gefordert, alles Mögliche dafür zu tun, um den Start des Rollouts für operativen Betrieb rechtzeitig zum 01. Juli 2017 sicherzustellen und die Zulassung aller notwendigen Komponenten für die Anbieter mit oberster Priorität zu ermöglichen. Weitere Forderungen der Industrie im Kontext des Rollouts der Telematikinfrastruktur finden Sie im Positionspapier des Bundesverbands Gesundheits-IT – bvitg e.V. auf der bvitg-Website. Pressemitteilung des Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V.
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