Am 27.2.2015 wurde bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (also dem "Parlament" der KBV) folgender Beschluss mit großer Mehrheit gefasst. Der hauptamtliche KBV Vorstand wurde aufgefordert, sich im Gesetzgebungsverfahren des drohenden E-Health Gesetzes konkret gegen die strategisch wichtige Funktion des e-Card Projektes "Online Versichertenstammdatenmanagement" (VSDM) einzusetzen. Mit der Einführung des VSDM, welches von Minister Hermann Gröhe mit Hilfe des neuen Gesetzes auch mit Sanktionen erzwungen werden soll, hängen künftig alle Arztpraxen an dem von ARVATO (Bertelsmannkonzern) aufgebauten "zentralen Großnetz".
Beschluss 27. 2. 2015: "Aufforderung an den Vorstand der KBV zur Abschaffung der vorgesehenen Pflicht zum Versichertenstammdaten-Management
Die Vertreterversammlung der KBV fordert den Vorstand der KBV auf, in den anstehenden Verhandlungen zu fordern, die Verpflichtung der Vertragsärzte und -psychotherapeuten zum Online-Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) der elektronischen Gesundheitskarte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum E-Health-Gesetz zu streichen.
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