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KV Nordrhein präsentiert neuen Qualitätsbericht: Ambulante Versorgung weiter auf hohem Niveau
Das Thema Qualität im Gesundheitswesen ist ein Dauerbrenner: Kein Kongress und keine Diskussionsrunde lassen die Fragen aus, was unter Qualität in der medizinischen Versorgung zu verstehen ist – und woran man sie festmachen kann. Der neue Qualitätsbericht 2015 der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein zeigt, was unter Qualität der ambulanten Versorgung zu verstehen ist. Seine Ergebnisse lassen darauf schließen, dass die Qualität der Versorgung in den rund 14.000 Praxen der niedergelassenen Haus- und Fachärzte in Nordrhein fortlaufend gesichert und verbessert wird. „Unsere Mitglieder zeigen im Bereich der Qualitätssicherung seit jeher großes Engagement“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein. „Es gibt allein 37 Qualitätssicherungskommissionen, in denen etwa 240 ärztliche und psychotherapeutische Mitglieder ehrenamtlich außerhalb ihrer Praxisöffnungszeiten tätig sind. Außerdem existieren rund 2.000 Qualitätszirkel als bewährte Arbeitskreise, um die Behandlungspraxis regelmäßig zu analysieren und gezielt im Sinne einer hochwertigen Patientenversorgung weiterzuentwickeln.“ Neue Vereinbarungen steigern Behandlungsqualität Der Bericht schildert nicht nur den Status Quo in Sachen Qualitätssicherung. Er belegt auch die Weiterentwicklung des für die KV und ihre Mitglieder zentralen Bereiches. Zum Beispiel durch die seit Juli 2014 geltende Qualitätssicherungsvereinbarung der Dünndarm-Kapselendoskopie zur Abklärung obskurer gastrointestinaler Blutungen, die hohe fachliche, apparative und organisatorische Anforderungen an die teilnehmenden Vertragsärzte stellt. In Nordrhein gibt es derzeit rund 60 Ärzte, die über eine Genehmigung der KV zur Durchführung von Kapselendoskopien verfügen. Weitere Themen des Qualitätsberichts 2015 sind der neue Hepatitis-C-Strukturvertrag sowie die KV-Aktivitäten im Bereich von „Frühen Hilfen“ für Schwangere, junge Eltern und Familien in schwierigen Lebensverhältnissen. Ebenfalls wird über erste sektorenübergreifende Qualitätssicherungen für den Bereich „Koronarangiografie“ und „perkutane Koronarintervention“ und die QEP- Einführungsseminare als neues Angebot im Rahmen des Qualitätsmanagements in der Praxis berichtet. Zudem gibt der Bericht einen Einblick in die Arbeit der Ultraschallkommission und die Entwicklung der Qualitätssicherung bei den „Speziellen Laboratoriumsuntersuchungen“. Seit mehr als zehn Jahren veröffentlicht die KV Nordrhein alljährlich ihren Qualitätsbericht, der dokumentiert, auf welch hohem Qualitätsniveau die niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Nordrhein tätig sind. Pressemitteilung der KV Nordrhein
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vdek-Statement zu den heutigen Beratungen des Bundesrates über das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
„Die Ersatzkassen appellieren eindringlich an die Bundesländer, die geplante Krankenhausreform nicht weiter zu verwässern. Dies gilt insbesondere beim Thema Mengensteuerung. Ohnehin sieht das geplante Gesetz viel zu wenige Maßnahmen vor, um den ökonomisch motivierten und unnötigen Operationen in deutschen Krankenhäusern ein Ende zu bereiten. Wenn nun die wenigen Regelungen (wie der Fixkostendegressionsabschlag) noch aufgeweicht werden, erreichen wir beim Thema Menge so gut wie gar nichts. Die Versorgungsqualität wird dadurch nicht besser. Die Länder sollten ihre Haltung zu der Investitionskostenfinanzierung grundlegend überdenken. Ihre Verpflichtung, mindestens den Durchschnitt der in den Jahren 2012 bis 2014 aufgewendeten Mittel zur Investitionsfinanzierung beizubehalten, stellt eine absolute Untergrenze dar und darf nicht weiter abgesenkt werden. Ansonsten ist der Trend nicht länger aufzuhalten, dass die Krankenhäuser ihre Investitionskosten über die Krankenkassen, sprich Beitragszahler, finanzieren. Wir befürchten, dass die fehlenden Fördermittel weiterhin über Mengensteigerungen und Personalabbau ausgeglichen werden. Die Länder haben nicht nur eine Verpflichtung gegenüber den Krankenhäusern, sondern auch gegenüber den Beitragszahlern. Wir befürchten, dass die Krankenhausreform sehr viel teurer wird als ursprünglich angedacht. Rund acht Milliarden Euro bis 2020 zusätzlich zu schultern, das ist den Versicherten bei Zusatzbeitragssätzen, die sie allein zu zahlen haben, nicht zuzumuten!“ Pressemitteilung des vdek
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Morbi-RSA berücksichtigt heute schon regionale Ausgabenunterschiede
Nach dem Bekanntwerden erster Ergebnisse aus dem zweiten Sondergutachten des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) beim Bundesversicherungsamt zu den regionalen Verteilungswirkungen des Morbi-RSA erklärt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch: „Die publik gewordenen Ergebnisse zeigen, dass der aktuelle Morbi-RSA regionale Ausgabenunterschiede bereits zu einem Großteil ausgleicht.“ Die Behauptung, wonach das Versorgungsangebot in den Regionen einen entscheidenden Einfluss auf das Finanzergebnis der Krankenkassen habe, werde hingegen widerlegt. Nach den vorliegenden Auszügen des Gutachtens können regionale Ausgleichsfaktoren insgesamt nur einen kleinen Teil der regionalen Ausgabenunterschiede erklären. „Selbst unter Berücksichtigung neu hinzugezogener Einflussfaktoren bleiben regionale Ausgaben- bzw. Deckungsunterschiede weiterhin bestehen“, unterstreicht Litsch. Die Finanzergebnisse der Krankenkassen würden sich mit einer Regionalkomponente also kaum verändern. „Die Ergebnisse zeigen, dass die regionale Verteilung von Versicherten das wirtschaftliche Ergebnis der einzelnen Krankenkasse nicht wesentlich bestimmt. Vielleicht spielt die Versorgungsgestaltung der Krankenkassen vor Ort ja doch eine größere Rolle. Bevor nicht die Langfassung des Gutachtens veröffentlicht wird, verbieten sich jedenfalls voreilige interessenpolitische Forderungen.“ Klar sei, dass man eine Reform des Morbi-RSA, wie im Koalitionsvertrag und zuletzt im Kabinettsbeschluss zum Versichertenentlastungsgesetz vorgesehen, auf Basis der Expertise des Wissenschaftlichen Beirats angehen müsse und die Zielstellung des Morbi-RSA, noch bestehende Risikoselektionsanreize weiter abzubauen, nicht aus den Augen verlieren dürfe. „Auf jeden Fall sollten die Reformvorschläge aus dem ersten Sondergutachten umgesetzt werden. Beim zweiten Sondergutachten müssen wir noch die Langfassung abwarten. Denn in der Zusammenfassung bleibt unklar, ob man das übergeordnete Ziel des Abbaus von Risikoselektionsanreizen weiterhin konsequent verfolgt oder zugunsten RSA-fremder Ansätze wie etwa einem Ist-Ausgaben-Ausgleich aufgibt.“ Verbandschef Litsch betont: „Anknüpfungspunkte für eine sinnvolle Regionalisierung im Morbi-RSA sehen wir bisher jedenfalls nicht.“ Es sei im Übrigen kontraproduktiv, Zuweisungen aus ländlichen Regionen in Städte mit besonders vielen Ärzten und Krankenhäusern umzuleiten. Das zementiere nur weiter die bestehende Über-, Unter- und Fehlversorgung und schaffe neue Anreize zur Unwirtschaftlichkeit. Gleichzeitig unterstreicht Litsch noch einmal die Bedeutung des Versorgungswettbewerbs in den Regionen: „Statt nur auf Ausgleichsfaktoren im Morbi-RSA für spezielle Standorte zu schielen, sollten sich die Kassen durch Versorgungsinitiativen und -engagement vor Ort im Wettbewerb positionieren. Davon profitieren dann auch die Versicherten.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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