Direktzugang zu Heilmittelerbringern: Diagnose und Indikationsstellung durch den Arzt nutzen dem Patienten

„Wir sind gerne bereit, über sinnvolle Entlastungen der Ärztinnen und Ärzte und das kollegiale Zusammenwirken mit anderen Professionen zu sprechen. Die im Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion enthaltenen Vorschläge sind dafür aber nicht zielführend“, erklärte der Vorstand der KBV, Dipl.-Med. Regina Feldmann. „Nur der Arzt kennt die komplette Krankheitsgeschichte seiner Patienten. Gerade die Diagnose und Indikationsstellung müssen in ärztlicher Hand bleiben“, betonte sie.

Ihr Vorstandskollege Dr. Andreas Gassen ergänzt: „Geklärt werden muss in diesem Zusammenhang auch, bei wem die Haftung für die Folgen einer Behandlung liegt. Nicht zu Letzt wäre auch festzulegen, wer die Budgetverantwortung für diese Behandlungen trägt.“

Konkret schlägt die Unionsfraktion in ihrem Positionspapier vor, die Umsetzung eines Direktzugangs für qualifizierte Therapeuten zu prüfen. Das hieße, dass Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure und andere Heilmittelerbringer Patienten künftig auch ohne ärztliche Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln dürften.

„Ärzte haben hier eine unverzichtbare Koordinierungsrolle. Entfällt diese durch einen unsteuerbaren Direktzugang, so ist auch zu hinterfragen, wer die Gesamtverantwortung für eine Behandlung trägt. Dies kann nicht im Interesse der Patienten liegen“, erläuterte Feldmann.

Unberücksichtigt bleibt beim Vorschlag der Unionsfraktion, dass die Mehrzahl der Patienten, die Heilmittel benötigen, an komplexen Erkrankungen leiden. Sie bedürfen einer besonderen differenzialdiagnostischen ärztlichen Begutachtung.

Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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