Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich noch ein Text bei Google findet….

Derjenige, der eine Unterlassungserklärung unterschreibt, sollte vorher dringend im Internet prüfen, ob die beanstandeten Inhalte mit Suchmaschinen noch aufzufinden sind. Jedenfalls die Suchmaschine Google ist als wichtigste Suchmaschine abzufragen (OLG Celle, Urteil vom 29. Januar 2015, 13 U 58/14). Was … Weiterlesen