… man wird sonst verklagt.
Am 20. Dezember 2014 lief der Weihnachtsverkauf auf Hochtouren. So befanden sich in einem Luzerner Kosmetikgeschäft um 16 Uhr, als die Filialleiterin die Ladentür schloss, noch einige Kunden im Laden, welche ihre Einkäufe bezahlen wollten. Zwei Polizisten in Zivil, die um 16.15 Uhr um Zutritt in den Laden baten, kannten keine Gnade, wiesen das Personal zurecht und verzeigten das Geschäft.
Nett.
Gefunden unter den Kandidaten für den Rostigen Paragraphen – wo das unnötigste Gesetz oder der ärgerlichste Entscheid gesucht wird. (Zu finden und abzustimmen hier).
Kosmetikgeschäft steht da – aber irgendwo habe ich gelesen, das war eine Drogerie. Wie auch immer: Ich mach jetzt zu, bitte gehen Sie, ich will keine Strafe zahlen müssen … Ich versuch’ das mal morgen Abend.