Der Verband der medizinischen Fachberufe regelt grundsätzlich die Empfehlungen der Tarifgruppen und Entgelte für die Medizinischen Fachangestellten (früher Arzthelferin) im Tarifvertrag. Insgesamt gibt es 6 Tätigkeitsgruppen, je nach Aus- und Weiterbildungsstand. Dadurch soll sich vor allem die qualifizierte Weiterbildung durch ein höheres Gehalt widerspiegeln.
Was auf dem Papier sehr nüchtern dargestellt wird, haben wir durch entsprechende Grafiken aufbereitet.
Gehalt der MFA abhängig von Tätitgkeitsgruppen und Berufsjahr
Zum einen erhöht sich das Gehalt der medizinischen Fachangestellten allein durch die Berufserfahrung in 5 Schritten. Bemerkenswert ist die Gehaltserhöhung aber auch aufgrund von qualifizierten Fortbildungen oder die Ausübung von erweiterten Tätigkeiten gegliedert in 6 Tätigkeitsgruppen.
Tätigkeitsgruppe I
Nach der Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten (Arzthelferin) wird man automatisch in Tätigkeitsgruppe I eingegliedert. Die MFA führt Tätigkeiten direkt nach Anweisungen aus (Delegation).
Tätigkeitsgruppe II
In dieser Gruppe sollten Tätigkeiten weitestgehend selbständig durchgeführt werden und eine Fortbildung (min. 40h) oder entsprechende Berufserfahrung aus speziellen Bereichen vorliegen.
Tätigkeitsgruppe III
Im Unterschied zur Tätigkeitsgruppe II der medizinischen Fachangestellten sollte die Fortbildung mindestens 80 Stunden umfassen. Es werden auch entsprechende Berufserfahrung als MFA akzeptiert.
Tätigkeitsgruppe IV
Es werden mindestens 120 Fortbildungsstunden vorausgesetzt und/oder es ist jemand mit der systematischen Planung, Durchführung und Koordination der Ausbildung der medizinischen Fachangestellten beauftragt.
Tätigkeitsgruppe V
Ausführung von leitungsbezogenen Tätigkeiten.
Voraussetzung ist hier eine Fortbildung von mindestens 360 Stunden oder entsprechende Berufserfahrung z.B. als Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.
Tätigkeitsgrupp VI
Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten im Rahmen einer Führungskraft. Fortbildung von mindestens 600 Stunden oder entsprechende Berufserfahrung als z.B. “Betriebswirting für Management im Gesundheitswesen”
Die vollständige Infografik Gehalt medizinische Fachangestellte (MFA/ Arzthelferin)
Gehalt Medizinische Fachangestellte (MFA / Arzthelferin) [Infografik] – Eine Infografik von – Teramed.de – Praxismanagement für die Arztpraxis
Basierend auf dem Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte
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Gehälter für voll- und teilzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte
Ab dem 01.04.2014 gilt folgende Gehaltstabelle für Vollzeitbeschäftigte MFA:
Berufsjahr
|
Tätigkeitsgruppe I
(Euro) |
Tätigkeitsgruppe II
(Euro) |
Tätigkeitsgruppe III
(Euro) |
Tätigkeitsgruppe IV
(Euro) |
Tätigkeitsgruppe V (Euro) |
Tätigkeitsgruppe VI (Euro) |
1. Stufe
1. – 4. |
1.683,14 | 1.809,38 | 1.893,54 | 2.019,77 | 2.188,09 | 2.524,71 |
2. Stufe
5. – 8. |
1.827,64 | 1.964,72 | 2.056,10 | 2.193,17 | 2.375,93 | 2.741,46 |
3. Stufe
9. – 12. |
1.943,89 | 2.089,68 | 2.186,87 | 2.332,67 | 2.527,05 | 2.915,83 |
4. Stufe
13. – 16. |
1.998,78 | 2.148,69 | 2.248,63 | 2.398,54 | 2.598,42 | 2.998,17 |
5. Stufe
ab dem 17. |
2.211,29 | 2.377,13 | 2.487,70 | 2.653,54 | 2.874,67 | 3.316,93 |
- Teilzeitbeschäftigte erhalten pro Stunde der mit ihnen vereinbarten Arbeitszeit 1/167tel des jeweiligen Monatsgehaltes für Vollzeitbeschäftigte ihrer Tätigkeitsgruppe.
- Es wird folgende Berechnungsformel zugrunde gelegt:
Bruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung: 167 Stunden pro Monat x Wochenstundenzahl der Teilzeitbeschäftigung x 4,33 = Bruttogehalt der Teilzeitbeschäftigung.
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