Hausarztzentrierte Versorgung: AOK Bayern weiter kompromissbereit

In einem vierstündigen Spitzengespräch haben AOK Bayern und Bayerischer Hausärzteverband (BHÄV) am Dienstagabend in München über die Umsetzung einer hausarztzentrierten Versorgung verhandelt. In dem Gespräch erneuerte die AOK ihr Angebot einer Vergütungserhöhung um zehn Prozent. Auf dieser Basis schlug die Krankenkasse zugleich eine finanzielle Obergrenze der Gesamtausgaben vor, um die Versichertengemeinschaft nicht zu überfordern. In Vorgesprächen hatte auch das bayerische Gesundheitsministerium eine Obergrenze als erforderlich erachtet. Nach eingehender Prüfung des vom BHÄV daraufhin gemachten Angebotes musste die AOK feststellen, dass es keine nennenswerte Reduzierung der zusätzlichen Ausgaben bietet. Bei einem jährlichen zusätzlichen Honorarvolumen allein für den Hausarztvertrag von etwa 200 Millionen Euro würde das Angebot des BHÄV die Ausgaben lediglich um zwei Millionen Euro verringern (Basis 1,4 Millionen eingeschriebene Versicherte). Für die AOK Bayern ist dies im Interesse ihrer Beitragszahler und ihrer Wettbewerbsfähigkeit kein ernstzunehmendes Angebot.

„Die AOK hat das Ministerium heute darüber informiert, dass sie bereit ist, einen Vertrag umzusetzen, der in seinen finanziellen Auswirkungen deutlich kalkulierbarer ist“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Erreicht werden kann dies u.a. durch Abrechnung aller ärztlichen Leistungen der teilnehmenden Ärzte ausschließlich im Rahmen des Hausarztvertrags (mit Ausnahme des ärztlichen Notdienstes) und einer Anpassung der Vergütungsobergrenzen, die sich an der Anzahl der eingeschriebenen Versicherten orientieren.

Die AOK Bayern steht unverändert zur hausarztzentrierten Versorgung. Seit 2008 hat die AOK Bayern dafür rund 1,2 Milliarden Euro zusätzliches Honorar ausgezahlt. Bei im Schnitt 5.000 teilnehmenden Hausärzten entspricht dies etwa 240.000 Euro zusätzlich je Arzt. Fallwerte und Teilnehmerzahl in den bisherigen Hausarztverträgen der AOK Bayern liegen weit über allen vergleichbaren Verträgen in Bayern und in anderen Bundesländern. Der Gesetzgeber sieht die hausarztzentrierte Versorgung als Ergänzung der allgemeinen hausärztlichen Versorgung vor. Auch unabhängig von Hausarztverträgen erhalten Versicherte auf Vorlage der Gesundheitskarte alle medizinisch erforderlichen Leistungen von ihrem Hausarzt. Die hausärztliche Versorgung der Patienten ist somit jederzeit sichergestellt.

Pressemitteilun der AOK Bayern

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