Liebe Frau Heb,
es ist völlig in Ordnung, dass Sie Ihren Frust bei meinen Arzthelferinnen und mir abladen: Das mit der Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln ist tatsächlich ein starkes Stück und für den Laien kaum durchschaubar. Dennoch bin der falsche Adressat.
Dass Ihre Hausärztin für Sie ein Läusemittel rezeptiert hat und dann ihre Söhne zu mir schickt, damit ich die weiteren Mittel zur Parasitenbekämpfung rausschreibe, ist völlig ok. Schließlich könnte es da Unterschiede geben. Leider hat sie Ihr Rezept “auf Rosa” verordnet, was sie leider nicht darf, da hat der Apotheker schon Recht, denn rezeptfreie Medikamente müssen privat verordnet oder gleich selbst gekauft werden.
Jetzt kommt gleich der nächste Schreck: Diese Regelung gilt ab 12 Jahren, also bekommt der große Junge ebenfalls ein Rezept “auf Grün”. Der jüngere, der ist schließlich erst zehneinhalb, kann das Medikament normal verordnet bekommen.
Nein, es geht nicht, dass ich für den drei Flaschen aufschreibe. Und ja, ich muß beide vorher gesehen haben, denn die Verordnung eines Medikamentes setzt wiederum eine eingehende Inspektion des Patient und Diagnose voraus. Sie wollen nicht extra kommen? Kann ich verstehen. Sie sehen die Viecher ja auch so, nicht wahr? Deshalb sind die Läusemittelchen frei verkäuflich. Aber dann müssen Sie sie ja doch selbst bezahlen? Stimmt.
Wie gesagt: Falscher Adressat. Wie wär´s mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss, der beschließt nämlich so einen Schrott, dass 12jährige hier wie Erwachsene behandelt werden (übrigens auch bei Antiallergika, Heuschnupfenmittel und so. Das geht erstmal ins Geld…). Außerdem wäre es eine nette Anregung, dass Krankenkassen selbst gekaufte Medikamente auf dem kleinen Dienstweg erstatten, oder? Die geben ja sonst auch genug Geld aus, um ihre Kunden zufrieden zu stellen (siehe Glaubuli).
Dennoch: Meine Schultern sind breit. Erleichtern Sie sich ruhig um Ihren Frust. Dafür sind wir ja da.
Ihr kinderdok.
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