Zunehmende Beschäftigung mit dem Praxismanagement Aus der Erkenntnis heraus, dass eine bestmögliche Patientenversorgung bei gleichzeitigem Erreichen der Praxisziele nur auf der Grundlage eines optimierten Praxismanagements möglich ist, beschäftigen sich immer mehr Ärzte aktiv auch mit der unternehmerischen Komponente ihrer Tätigkeit. Die meisten Ärzte, die in diesem Bereich aktiv werden, beurteilen dabei die Resultate ihrer Tätigkeit […]
Related Posts
Abstimmung 22. Sept: Epidemiengesetz und Arbeitsgesetz (Tankstellenshops)
Am 22. September stehen in der Schweiz zwei Volksabstimmungen mit Bezug zur Gesundheit an.
Was soll am 22. September zum Epidemiengesetz und Arbeitsgesetz (Tankstellenshops) gestimmt werden?
Revision des Epidemiengesetzes
Das Epidemiengesetz dient dazu, übertragbare Krankheiten zu erkennen, zu verhüten und zu bekämpfen. Bundesrat und Parlament haben das Gesetz überarbeitet und aktualisiert, um die Bevölkerung besser vor gesundheitlichen Bedrohungen zu schützen.
Das aktuell gültige Epidemiengesetz wurde 1970 in Kraft gesetzt. Vor 40 Jahren war die Welt weniger vernetzt. Das Risiko einer raschen Verbreitung von Infektionskrankheiten über den dichten Flugverkehr und die Warentransporten wurde erheblich grösser. Eine weltweite Zusammenarbeit bei der Bekämpfung könnte notwendig sein.
Die Nein-Kampagne spricht diffuse Ängste an. Beispielsweise wird vom Impfzwang gesprochen. Das Gesetz enthält ein Impfobligatorium. Das Obligatorium ist nichts Neues, es ist bereits im alten Gesetz von 1970 enthalten (und würde weiterhin bestehen).
So kann in sensiblen Bereichen von Spitälern (z. B. Neugeborenen- oder Krebsabteilungen) ein Impfobligatorium beim Personal angezeigt sein, um Patientinnen und Patienten vor gefährlichen Infektionskrankheiten zu schützen. Entscheidet sich eine Person gegen eine Impfung, so kann dies bedeuten, dass sie als nichtgeimpfte Person in sensiblen Spitalbereichen nicht eingesetzt werden kann.
Von Impfungen profitieren nicht nur die geimpften Personen, sondern bei einer ausreichenden Impfrate, auch die nicht geimpften Personen. Viel weniger Leute können die Viren weiterverbreiten. Gerade behinderte Menschen, deren Immunsystem geschwächt ist, könnten davon profitieren.
Das Gesetz ist für Notlagen entworfen. In Notlagen ist man froh, wenn die Kompetenzen und Mittel geregelt sind. Was klar ist, dass ein Impfobligatorium eine starkes Mittel ist und den Behörden viel Macht gibt. Es bedarf eines behutsamen Umgangs damit. Bis jetzt wurde in der Schweiz noch kein Impfobligatorium ausgesprochen.
Im Gesetz selbst, wird automatisch von der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit von Impfungen und Medikamenten ausgegangen. Das ist aber keineswegs garantiert. Die Wirkung von Roche’s Tamiflu ist beispielsweise umstritten, trotz Milliardenkäufen der Staaten. Vor einem Einsatz muss die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit rigoros und nachvollziehbar überprüft werden, beispielsweise müssen Impfungen einen sicheren Schutz bieten und keine schwerwiegenden Nebenwirkungen haben. Das muss aber für alle Medikamente und Impfungen gelten, ob vom Staat empfohlen oder obligatorisch erklärt, vom Hausarzt verschrieben oder selbst in der Apotheke gekauft. Wirksamkeit und Zweckmässigkeit sind unerlässlich. Diese Prinzipien müssen an anderer Stelle, für alle Medikamente geregelt sein und durchgesetzt werden. Heutzutage ist dies leider mit dem gültigen Heilmittelgesetz (HMG) noch nicht der Fall. Die Pharmaindustrie kann nach wie vor Studienresultate verheimlichen und beispielsweise nur die «positiven Studien» veröffentlichen.
Die Verschiebung von Kompetenzen von kantonaler auf die nationale Ebene bedeutet eine Zentralisierung. In einer Krisensituation können so schnell landesweite Massnahmen ergriffen werden. Effizientere (zentrale) Strukturen sind aber häufig auch anfälliger. Es genügt, wenn eine Behörde beeinflusst wird. Es ist daher auf eine strikte Unabhängigkeit des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu achten. Interessenkonflikte von Experten müssen sauber gehandhabt und möglichst vermieden werden.
Fazit
Das Epidemiengesetz gibt den Behörden einige Macht in die Hand, die in Notlagen notwendig sein könnte. Die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit muss im Heilmittelgesetz besser verankert werden.
Ich stimme JA zu Epidemiengesetz.
Änderung des Arbeitsgesetzes zur Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops
Das Arbeitsgesetz soll so angepasst werden, damit Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr neu rund um die Uhr Personal beschäftigen dürfen.
Das Abdecken gewisser Produkte in der Nacht ist sicher bizarr. Diese konkrete Gesetzesänderung ist nicht dramatisch.
Das Gesetz bedeutet aber einen weiteren Schritt zur 24-Stunden-Gesellschaft. Der Tag und Nacht verschwinden. Eine ruhelose Gesellschaft. Nichtschlafen ist tödlich. Chronisch zu wenig Schlaf macht krank.
Ich stimme deshalb NEIN zur Änderung des Arbeitsgesetzes zur Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops.
Schlussbemerkung
Bildet euch eine Meinung! Geht Abstimmen!
Abstimmungsresultate Neu!
- 60% sagen JA zum neuen Epidemiengesetz.
- 56% sagen JA zum 24h-Betrieb in Tankstellenshops.
Quelle: Tagesanzeiger, 22.09.2013
Das Jahresende rückt näher, es wird Zeit für den Pharma-Charity-Verkauf!
Nur noch wenige Monate bleiben Pharma-Außendienstmitarbeitern, um ihre Jahresziele zu erreichen. So ist auch in diesem Jahr wieder von einer Zunahmen der Charity-Verkaufsaktivitäten auszugehen. Hierunter versteht man an die betreuten Ärzte gerichtete persönliche Hilfsappelle (“Sie müssen mir helfen, sonst verliere ich meinen Job!”, “Ich habe eine persönliche Bitte an Sie bezüglich meiner Arbeit…“ oder: „Ich […]