DKG: Große Koalition verfehlt eigene Ziele deutlich

“Anspruch und Wirklichkeit klaffen bei dem vorgelegten Reformkonzept noch weit auseinander. Das erklärte Ziel der Reform war, dass die Krankenhäuser auch in Zukunft eine hohe medizinische Qualität bieten können sowie sicher und gut erreichbar sind”, erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, zum jetzt vorgelegten Referentenentwurf. “Qualität, Sicherheit und Erreichbarkeit kann es nur geben, wenn in den Krankenhäusern genügend gut ausgebildete Ärzte und Pflegekräfte tagtäglich daran arbeiten können und ihre Gehälter auch finanziert werden. Außerdem müssen die Krankenhäuser baulich und mit ihrer Ausstattung auf dem neuesten Stand sein, um die steigenden Anforderungen an Qualität und Hygiene erfüllen zu können. An der Reform gibt es noch massiven Änderungsbedarf, ehe sie für die Krankenhäuser akzeptabel ist”, erklärt Reumann weiter. Denn die Reform helfe nicht dabei, die Lohnerhöhungen des Personals, die ambulante Notfallversorgung oder die Investitionen zu finanzieren. Stattdessen soll es zusätzliche Dokumentationen und Kontrollen geben. “Die Zeit für mehr Bürokratie fehlt den Ärzten und Pflegekräften dann am Patientenbett und trägt ganz sicher nicht dazu bei, die medizinische Versorgung zu sichern”, so Reumann. “Inakzeptabel sind die neu vorgesehenen Kürzungen bei der ohnehin unzureichenden Krankenhausvergütung”, erklärt der DKG-Präsident. “Die Regelfinanzierung muss sicherstellen, dass die Tarifsteigerungen für die 1,2 Millionen Beschäftigen von den Krankenhäusern bezahlt werden können. Das – und nicht auch noch Verschlechterungen – muss die Reform leisten.” Stattdessen soll der Versorgungszuschlag von 0,8 Prozent ab 2017 ersatzlos wegfallen und von den sowieso schon zu niedrigen Krankenhauspreisen auch noch Produktivitätssteigerungen, vermutete Fehlbelegungen und ambulantes Potential abgezogen werden. Punktuelle Verbesserungen bei der Finanzierung der besonderen Aufgaben von Zentren, bei Mehrkosten durch G-BA-Beschlüsse oder Sicherstellungszuschläge, heilen diese Verschlechterungen nicht. “Eines der Kernelemente der Reform, die Abkehr von der Systematik, dass der Preis für alle Krankenhäuser abgesenkt wird, wenn die Zahl der Patienten in einzelnen Krankenhäusern steigt, erweist sich bei genauerem Hinsehen als Mogelpackung”, moniert Reumann. Die Politik habe diese Systematik zwar als großen Fehler des Finanzierungssystems erkannt, reagiere aber nur halbherzig, weil diese sogenannte “doppelte Degression” erst ab 2017 und auch nur teilweise abgeschafft werden solle. “Zudem werden neue Kürzungen in die Vereinbarungen der Landesbasisfallwerte eingebracht. Weiter werden die Abschläge auf die Vergütung von zusätzlichen Leistungen für das einzelne Krankenhaus so hoch angesetzt, dass es unattraktiv ist, überhaupt zusätzliche Leistungen zu erbringen. Der medizinische Fortschritt, die Lasten der demographischen Entwicklung und die rasante Zunahme von Demenzerkrankungen können so nicht finanziert werden.” “Qualität, Sicherheit und Hygiene brauchen eine gute Bausubstanz und moderne medizinische Geräte”, so Reumann. Die Investitionskosten müssten ohne Wenn und Aber finanziert werden und dafür gebe es im Reformentwurf bisher keinerlei Ansatz. “Wenn Bund und Länder gemeinsam an einer Krankenhausreform arbeiten, sitzen alle für die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser Verantwortlichen am Tisch, und ich erwarte von ihnen ein solides Konzept. Herausgekommen ist bisher allerdings nichts. Das ist mehr als enttäuschend”, macht Reumann deutlich. Die Krankenhäuser unterstützen die Qualitätsoffensive der Reform. Qualität ist seit jeher die Kernkompetenz der Krankenhäuser. Die Berücksichtigung von Qualitätskriterien bei der Krankenhausplanung ist eine sinnvolle Weiterentwicklung der Instrumente. Auch wollen die Krankenhäuser die Qualitätstransparenz für die Patienten erhöhen. Zu warnen ist aber vor den Qualitätsabschlägen. Erfolgsabhängige Vergütungsabschläge gibt es in keinem Bereich der Medizin in Deutschland. Die Koalition sollte die sachlich fundierte Ablehnung aller Verbände des Gesundheitswesens einschließlich der Krankenkassen ernst nehmen. “Die Politik sollte aufhören, Probleme zu lösen, die keine sind und sich den Problemen zuwenden, die uns unter den Nägeln brennen”, fasst Reumann abschließend zusammen. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

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Apotheker aus aller Welt diskutieren Globalisierung der Arzneimittelversorgung im Herbst in Düsseldorf

Mehr als 3.000 Apothekerinnen und Apotheker aus 100 Ländern werden zu ihrem diesjährigen Weltkongress im Herbst in Deutschland erwartet. Die Fédération Internationale Pharmaceutique (FIP) als Veranstalter und die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände als Gastgeber heißen die Arzneimittelexperten aus Apotheken, Universitäten und Forschungslaboren vom 29. September bis 3. Oktober 2015 in Düsseldorf willkommen. Unter dem Motto “Better Practice – Science based, Evidence driven” werden mehr als 230 Stunden Vorträge von 220 Experten aus 40 Ländern angeboten. Kongresssprache ist Englisch; Veranstaltungsort ist das Congress Center Düsseldorf. Parallel dazu finden dort auch der Deutsche Apothekertag und die Fachmesse Expopharm statt. “Deutschlands Apotheker freuen sich auf einen konstruktiven Dialog mit ihren Kollegen aus aller Welt”, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, der als Vorsitzender vom Local Host Committee (LHC) auch “Chefgastgeber” des FIP-Kongresses ist. “Weltweit stehen die Apotheker vor denselben Herausforderungen der Globalisierung, die zu Lieferengpässen sensibler Wirkstoffe, Arzneimittelfälschungen lebenswichtiger Präparate oder zur möglichen Unbezahlbarkeit innovativer Medikamente führen können. Als Arzneimittelexperten müssen wir die neuesten wissenschaftliche Erkenntnisse austauschen und gleichzeitig nach praktikablen Lösungen vor Ort suchen.” Schmidt weiter: “Mit dem Perspektivpapier ‘Apotheke 2030′ haben sich die Apotheker in Deutschland selbst ein anspruchsvolles Ziel gesetzt, dessen Umsetzung sie nun mit Kollegen aus aller Welt diskutieren können.” Die Fédération Internationale Pharmaceutique (FIP; engl. International Pharmaceutical Federation) ist der Weltverband der Apotheker, Apotheken und Pharmazie. Gegründet wurde der Verband im Jahr 1912 und hat seinen Sitz in Den Haag (Niederlande). 1951 ist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände der FIP beigetreten. Seit 2014 ist Dr. Carmen Pena (Spanien) die Präsidentin der FIP, die 132 nationale Verbände und damit mehr als drei Millionen Apotheker repräsentiert. Das Ziel der FIP besteht darin, die Gesundheit der Menschen rund um den Globus durch fortschrittliche Methoden im Apothekenalltag zu verbessern. Die FIP will aber auch das Ansehen der Apotheker in der Welt stärken, den Beruf zukunftsfähig machen und den Austausch von Best-Practice-Modellen vorantreiben. Weitere Informationen unter www.abda.de und www.fip.org/dusseldorf2015 Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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Bundeskabinett beschließt Vorziehregelung zum Pflegestärkungsgesetz II

Das Bundeskabinett hat heute eine Vorziehregelung zum Pflegestärkungsgesetz II beschlossen. Durch das Pflegestärkungsgesetz II soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungssystem eingeführt werden. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir Tempo. Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet. Deshalb erteilen wir dem GKV-Spitzenverband schon jetzt den Auftrag, mit den Vorarbeiten an den neuen Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 Wirklichkeit werden kann.” Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll dem besonderen Hilfs- und Betreuungsbedarf von Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen, wie z.B. Demenzkranken, besser gerecht werden.Die Vorziehregelung wurde als Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Entwurf des Präventionsgesetzes beschlossen. Die neuen Begutachtungsrichtlinien sind nach Vorliegen des PSG II durch das BMG zu genehmigen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de und www.pflegestärkungsgesetz.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Bundeskabinett beschließt Hospiz- und Palliativgesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines “Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland” (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) beschlossen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Schwerstkranke Menschen sollen die Gewissheit haben, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht allein sind und in jeder Hinsicht gut versorgt und begleitet werden. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf werden wir die Versorgung und Begleitung von schwerstkranken Menschen deutlich verbessern. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot an Palliativ- und Hospizleistungen in ganz Deutschland. Wir stärken die Palliativversorgung und die Hospizkultur an den Orten, an denen Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen – sei es zu Hause, in Pflegeheimen oder in Krankenhäusern. Zudem schaffen wir individuelle Beratungs- und Betreuungsangebote für die betroffenen Menschen. Denn jeder schwerstkranke Mensch soll die Hilfe und die Unterstützung bekommen, die er oder sie in der letzten Lebensphase wünscht und benötigt.” Der Gesetzentwurf sieht Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung und im Krankenhauswesen vor. Er enthält Regelungen zur ambulanten Palliativ- und Hospizversorgung der Versicherten in der häuslichen Umgebung und zur stationären Versorgung in Pflegeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern. Regelungen des Hospiz- und Palliativgesetzes im Einzelnen: Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im vertragsärztlichen Bereich werden die Selbstverwaltungspartner der Ärzteschaft und der Krankenkassen zusätzlich vergütete Leistungen vereinbaren – zur Steigerung der Qualität der Palliativversorgung, zur Zusatzqualifikation der Ärzte sowie zur Förderung der Netzwerkarbeit mit den anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und Versorgungseinrichtungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält den Auftrag, in seiner Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege die einzelnen Leistungen der Palliativpflege zu konkretisieren. Um insbesondere in ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zu beschleunigen, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den versorgenden SAPV-Teams eingeführt. Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize wird verbessert. Dies geschieht zum einen durch Erhöhung des Mindestzuschusses der Krankenkassen. Derzeit noch unterdurchschnittlich finanzierte Hospize erhalten so einen höheren Tagessatz je betreutem Versicherten (Erhöhung um 25 Prozent von derzeit rund 198 Euro auf rund 255 Euro). Zum anderen tragen die Krankenkassen künftig 95 Prozent statt wie bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Die Beibehaltung des Eigenanteils von 5 Prozentpunkten entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der Hospizverbände, da dadurch sichergestellt bleibt, dass der Charakter der vom bürgerschaftlichen Ehrenamt getragenen Hospizbewegung erhalten bleibt. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt (z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter), und es wird ein angemessenes Verhältnis von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sichergestellt. Die finanzielle Förderung erfolgt zudem zeitnäher ab der ersten Sterbebegleitung. Der Aufwand der Hospizarbeit in Pflegeheimen ist stärker zu berücksichtigen und Krankenhäuser können Hospizdienste künftig mit Sterbebegleitungen auch in ihren Einrichtungen beauftragen. Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sind nicht mehr nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung. Zudem wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren und anbieten können. Dieses besondere Beratungsangebot wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert. Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Krankenhäusern ist vorgesehen, dass für Palliativstationen krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbart werden, wenn das Krankenhaus dies wünscht. Die Krankenkassen werden zur individuellen Beratung der Versicherten und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme der verschiedenen Leistungen und Angebote der Palliativ- und Hospizversorgung verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Business Process Outsourcing gewinnt im Pharmavertrieb an Bedeutung

Mit Anne Popplow (35) hat jetzt eine erfahrene Expertin für Marketing und Business Development die neu geschaffene Position des „Client Partner für Business Process Outsourcing (BPO)” beim Ulmer Pharmadienstleister MARVECS übernommen. Sie war zuvor bei verschiedenen belgischen Beratungsunternehmen und Software-Anbietern für das Gesundheitswesen tätig. Bei MARVECS soll sie nun den BPO-Bereich ausbauen und neue Kundenprojekte umsetzen. Der Pharmadienstleister hatte schon 2012 in einem ersten Projekt den kompletten Vertriebsprozess eines international agierenden Pharmaunternehmens erfolgreich in einer externen Organisation abgebildet. „Mit diesem Projekt konnten wir in den vergangenen Jahren ein fundiertes Know-how aufbauen. Dieses Modell ist damit leicht auf andere Unternehmen übertragbar und kann als sinnvolle Ergänzung oder sogar Alternative zum eigenen Vertrieb eingeführt werden”, beschreibt Katrin Wenzler, Geschäftsführerin der MARVECS GmbH, den Grund für die Schaffung dieser neuen Position. Mit der MARVECS Managed Sales Organisation (MSO) bietet der Ulmer Pharmadienstleister als erster Anbieter auf dem Markt die Möglichkeit, den kompletten Vertriebsprozess von Pharmaunternehmen als Full Service Dienstleistung auszulagern. Kern ist die Gründung eines Unternehmens, in dem alle vertriebsrelevanten Prozesse abgebildet werden. Diese umfassen die gesamte Außendienststruktur zur Zielgruppe API und unter anderem auch das Management der kompletten IT-Infrastruktur – von mobilen Endgeräten wie iPads bis hin zum CRM-System, den Betrieb eines Kundendialog Centers (Inside Sales) sowie alle notwendigen administrativen und organisatorischen Prozesse. Anne Popplow startete ihre Karriere 2007 beim Weimarer Software-Anbieter Dynardo, wo sie unter anderem für den Aufbau der Marketingabteilung und die Entwicklung internationaler Marketingstrategien verantwortlich zeichnete. 2012 verlegte sie ihren Lebensmittelpunkt nach Belgien und war dort zunächst als Operational Manager der Europäischen Technologieplattform NESSI (Networked Software and Service Initiative) tätig. Nach einer kurzen Station als Senior Business Analyst beim Software-Anbieter Heartbeat Experts in Brüssel war sie in den vergangenen beiden Jahren für das Marketing und Business Development von Global Perspectives in Waterloo verantwortlich, einem international tätigen Marktforschungsunternehmen im Gesundheitssektor. Pressemitteilung der MARVECS GmbH

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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Erprobungsstudien an Begleitgremium übergeben

Zur weiteren Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen wird in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Die Studien wurden heute dem Begleitgremium übergeben. Dazu sagt Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: „Die Studien geben wichtige Hinweise für die weiteren Gesetzesarbeiten. Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir weiter Tempo. Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet. Deshalb erteilen wir dem GKV-Spitzenverband schon jetzt den Auftrag, mit den Vorarbeiten an der neuen Begutachtungsrichtlinie zu beginnen. Eine entsprechende Formulierungshilfe soll morgen im Bundeskabinett beschlossen werden. Ziel ist und bleibt, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 einzuführen und umzusetzen.“ Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Mit dem Abschluss der beiden Studien und deren ausführlicher Beratung in dem Begleitgremium, sind die fachlichen Vorarbeiten abgeschlossen und der Gesetzentwurf kann jetzt zügig kommen. Auf Basis des angekündigten Kabinettsbeschlusses gehen dann die konkreten Arbeiten an der praktischen Umsetzung des politischen Vorhabens in die nächste Runde.“ Mit der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ sollten mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden, damit gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen bereits vor der Einführung des neuen Begriffs vorgenommen werden können. Diese Studie wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt. Die Stichprobe im Projekt umfasste insgesamt 2.000 pflegebedürftige Menschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren durchgeführt wurde. Alle Medizinischen Dienste der Krankenkassen in Deutschland beteiligten sich an dem Projekt. Die parallel dazu stattfindende „Evaluation des NBA – Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen“ sollte Hinweise für künftige Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand ermitteln. Bei der von der Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg durchgeführten Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen erfasst, welche Leistungen sie heute bekommen. Die Arbeit an den beiden Erprobungsstudien wurde durch ein Begleitgremium begleitet, dem Vertreter des BMG, des BMAS, des BMFSFJ, der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverband und Akteure aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und der Pflegekassen angehören. Die Studien werden nun durch das Begleitgremium geprüft und im Anschluss daran veröffentlicht. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung – TK fordert: Ländliche Regionen müssen mehr profitieren

Der gesellschaftliche Umgang mit dem Sterben hat sich verändert. Die Menschen setzen sich mehr als früher mit der Frage auseinander, wie ihre letzte Lebensphase gestaltet sein soll. Leistungen der Hospiz-und Palliativversorgung werden immer wichtiger. Dr. Jens Baas, Vorsitzender des Vorstands der Techniker Krankenkasse (TK), begrüßt die Gesetzesinitiative des Bundesgesundheitsministers: “Schwerstkranke und Sterbende sollten überall qualitativ hochwertige Strukturen finden, um zu Hause, im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder einem Hospiz entsprechend ihren Wünschen und Bedürfnissen versorgt zu werden.” Folgerichtig sieht der Gesetzesentwurf ein umfangreiches Maßnahmenpaket sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung vor. Vor allem im ländlichen Raum ist das Netz an Palliativ- und Hospizversorgung noch löchrig. Es ist richtig, dass der Gesetzgeber hier eine Basis für flexiblere Vertragsmodelle und neue Fördermöglichkeiten im vertragsärztlichen Bereich schafft. “Wir setzen besonders stark auf regionale Kooperationen”, so Baas. Anbieter aus der Region könnten sich so vernetzen sowie neue und bereits bestehende Angebote miteinander verzahnen. “Insbesondere in strukturschwachen Regionen müssen Versorgungslücken systematisch geschlossen werden.” Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Prof. Dr. Arno Elmer verlässt die gematik

Herrn Prof. Elmer ist es mit seinem Managementteam in den vergangenen Jahren gelungen, den Turnaround des Projekts „Telematikinfrastruktur und elektronische Gesundheitskarte“ zu erreichen. Das Projekt geht nun in die nächste wichtige und entscheidende Phase: Den Start der Erprobung der sicheren und sektorübergreifenden Telematikinfrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen. Dr. Thomas Kriedel (Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der gematik): „Es ist Herrn Prof. Elmer gelungen, das Projekt erfolgreich nach vorne zu bringen und dabei auch viele Ärzte und Zahnärzte, insbesondere als Erprobungsteilnehmer, wieder für das Projekt zu gewinnen. Wir bedauern das Ausscheiden von Prof. Elmer und bedanken uns für die langjährige sehr erfolgreiche Zusammenarbeit.“ Prof. Dr. Arno Elmer: „Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der gematik für ihren großen Einsatz und allen Gesellschaftern für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich bin dankbar dafür, dass ich dieses wichtige gesundheitspolitische Projekt begleiten durfte.“ Pressemitteilung der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH

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Sommer, Sonne, Urlaubszeit

Sommerzeit ist Reisezeit. Wo geht es bei Ihnen dieses Jahr hin? In den sonnigen Süden oder doch lieber in den hohen Norden? Welches Reiseziel auch immer Sie wählen, bei den Vorbereitungen sollten Sie auch über das Thema Gesundheit nachdenken. Ist eine Impfung erforderlich? Nehmen Sie Ihre geplante Reise zum Anlass, einmal wieder Ihren Impfpass vom […]