Die Vorbereitungen für die Sozialwahl 2017 gehen in eine wichtige Phase: Denn jetzt werden die Kandidaten für Deutschlands drittgrößte Wahl nach Bundestags- und EU-Parlamentswahlen aufgestellt. Bis 17. November 2016 müssen die Listenträger ihre Vorschlagslisten einreichen, teilte der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit. Bei der vereinigten BARMER können Listen bis zum Frühjahr 2017 eingereicht werden. Bei den Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und Handelskrankenkasse (hkk) wählen die Versicherten dann ihre Versichertenvertreter per Urwahl in die Verwaltungsräte der Ersatzkassen. Einsendeschluss für die Stimmabgabe per Briefwahl ist der 31. Mai 2017. Bei der neuen BARMER ist der Stichtag für die Briefwahl fusionsbedingt voraussichtlich der 4. Oktober 2017. „Die soziale Selbstverwaltung durch gewählte Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber bedeutet Partizipation und gelebte Demokratie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wir freuen uns über motivierte Versicherte, die im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements hierzu einen Beitrag leisten und in den Verwaltungsräten der Kassen mitwirken wollen“, sagte Christian Zahn, Verbandsvorsitzender des vdek, anlässlich des heutigen Tages der Selbstverwaltung. Dies sei eine wichtige Funktion, so Zahn. In den Verwaltungsräten werden Leistungsentscheidungen für die Versicherten getroffen; nicht zuletzt entscheiden die Gremien über die Zusatzbeitragssätze. Die Ersatzkassen setzen sich für Vielfalt in den Verwaltungsräten ein, betonte Zahn weiter. Erfreulich sei, dass in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen Frauen bereits heute schon relativ stark vertreten sind. Bei den Sozialwahlen 2011 war ihr Anteil in den Ersatzkassen-Gremien mit 32,5 Prozent der höchste unter den Krankenkassen. Die Quote lag auch deutlich über dem Gesamtdurchschnitt der Sozialversicherungsträger (18 Prozent). „In den Verwaltungsräten sollten sich die verschiedenen Bevölkerungsgruppen möglichst weitgehend widerspiegeln – zum Beispiel auch in Bezug auf das Alter, die ethnische Herkunft oder Behinderungen“, betonte Zahn. Für ein Mandat als Versichertenvertreter kandidieren kann jeder Volljährige, der Interesse an einem ehrenamtlichen Engagement im sozialpolitischen Bereich hat und bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Unter anderem muss der Kandidat das Recht zur Wahl zum Deutschen Bundestag haben oder mindestens seit sechs Jahren in Deutschland leben. Mehr Informationen über die Voraussetzungen für eine Kandidatur, die Sozialwahl und die soziale Selbstverwaltung gibt es im Internet unter:www.selbstverwaltung.de. Zahn unterstrich die Bedeutung des Engagements der Versicherten- und Arbeitgebervertreter für die GKV: „Mit ihrem Engagement tragen die Selbstverwalter maßgeblich dazu bei, was die GKV auszeichnet: Bürgernähe, Solidarität, Wirtschaftlichkeit und eine Gesundheitsversorgung, die für ihre hohe Qualität international hoch angesehen ist. Zudem ist die soziale Selbstverwaltung ein Teil der sozialstaatlichen Ordnung. Sie stellt sicher, dass sich die Versicherten beim so wichtigen Thema Gesundheit nicht – wie in anderen Ländern – allein auf die Politik oder privatwirtschaftliche Unternehmen verlassen müssen“, so Zahn. Pressemitteilung des vdek
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