Zweiter Teil meiner Nachlese zum ITVA Altlastensymposium 2015 in Bochum (der erste findet sich hier). Drehte sich der erste Teil größtenteils um rechtliche Betrachtungen hinsichtlich der geplanten Mantelverordnung, so wollen wir uns im 2. Teil zunächst einer häufig anzutreffenden Schadstoffgruppe zuwenden, den chlorierten Kohlenwasserstoffen. Diese, besonders die leichtflüchtigen (LCKW) werden gerne in Wäschereien eingesetzt. Und bei unachtsamem Umgang können sie dort auch in den Boden und schließlich in das Grundwasser gelangen. Und wenn das einmal geschehen ist, sollte man sie dort wieder entfernen. Nur wie, das ist die Frage. Dazu muss erst einmal der betreffende Untergrund erkundet werden. Wie groß ist der Schadstoffherd, wie viel Schadstoff ist dort zu finden. Und wie sind die hydrogeologischen Verhältnisse beschaffen?
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