vdek begrüßt Referentenentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung

„Es ist gut, dass die Bundesregierung die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in der letzten Lebensphase verbessern möchte“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der Anhörung zum Referentenentwurf zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung.
Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf sieht ein Bündel von Maßnahmen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vor, wie die vorhandene Versorgungsstruktur gefestigt und qualitativ weiter entwickelt werden soll. Zudem sollen Regelungen zur Aufklärung, Information und Transparenz über palliative und hospizliche Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten Betroffene und deren Angehörigen bei Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen helfen.
„Schwerstkranke und sterbende Menschen benötigen menschliche Zuwendung und umfassende Hilfe, um ein Leben in Würde bis zum Schluss führen zu können. Dafür bedarf es insbesondere einer besseren Vernetzung von Pflegeeinrichtungen, Hospizdiensten und Ärzten. Insbesondere im ländlichen Raum fehlt es noch an spezialisierten ambulanten Angeboten“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Die Ersatzkassen begrüßen daher ausdrücklich, dass die Sterbebegleitung nunmehr auch Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung wird und zudem in der Richtlinie für die häusliche Krankenpflege die behandlungspflegerischen Maßnahmen und Leistungen der Palliativpflege durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) näher konkretisiert werden sollen. Unter der Koordinierung des Hausarztes und in Zusammenarbeit mit den vorhandenen ambulanten Hauskrankenpflegediensten sowie den regionalen Hospizdiensten kann eine gute ambulante an den hospizlich-palliativen Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtete Palliativversorgung sichergestellt werden.
Der Entwurf sieht zudem vor, die ambulante und stationäre Hospizarbeit finanziell besser zu fördern. Die Krankenkassen sollen anstelle der bisherigen 90 Prozent künftig 95 Prozent der Kosten der zuschussfähigen Leistungen tragen. Um regionale Vergütungsunterschiede zu verringern, soll der kalendertägliche Mindestzuschuss für stationäre Hospize von sieben auf neun Prozent der monatlichen Bezugsgröße erhöht werden. „Ob diese Erhöhung nach dem Gießkannenprinzip die regionalen Unterschiede in der Finanzierung von Hospizen abbauen kann, ist aus unserer Sicht fraglich“, betonte Elsner. Gut ist aus Sicht der Ersatzkassen aber, dass in diesem Zusammenhang bundesweit einheitliche Standards zum Umfang und Qualität der zuschussfähigen Leistungen vereinbart werden sollen. Dadurch werden zukünftige Vergütungsverhandlungen auf eine sachliche, transparente und definierte Grundlage gestellt.
Pressemitteilung des vdek

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