Reduktion der Diskussions-Themen Die Einsatzmöglichkeiten von Wearables, Activity Trackern und Apps im Gesundheitswesen erweitern sich fast jeden Tag durch neue Geräte, Auswertungsoptionen und Applikationen. Der Vielfalt dieser Möglichkeiten steht jedoch eine starke Einengung der öffentlichen und Fach-Diskussion auf den Datenschutz-Aspekt gegenüber. Diese Betrachtung ist wichtig und der Handlungsrahmen muss verbindlich geklärt werden. Gleichzeitig dient die […]
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Regividerm: Wenn die Ethikkommission Urlaub hat……
1. Wirkung der Prophylaxe bei neurodermitischer Disposition der Eltern
Bei einer Gruppe von 10 Kleinkindern (0-1 Jahre), deren Eltern, zumindest ein Elternteil, unter manifester Neurodermitis leiden, wurde die gemäß obigem Beispiel hergestellte Salbe 3mal täglich für den Zeitraum von 3 Monaten auf die gesamte Hautoberfläche aufgetragen. Die Wirkung der erfindungsgemäßen Salbe auf die Haut wurde für ein halbes Jahr nachbeobachtet.
Während der Nachbeobachtungszeit trat bei keinem der untersuchten Kleinkinder eine neurodermitische Hautveränderung auf.
Aus einer Patentbeschreibung des Regividerm-Erfinders (via Ökotest-Forum und Spiegel-Online-Forum).
Es ist von gesunden Kindern die Rede. Spiegel-Online-Forumsteilnehmer “1lauto” dazu:
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Update: Zur Erläuterung, weil dieser Eintrag hier und da anders verstanden wird, als er gemeint war. Es geht nicht etwa darum, dass Regividem nur an gesunden Menschen getestet worden sei. Das ist nicht der Fall.
Es geht darum, dass angeblich 10 gesunde Säuglinge monatelang auf der gesamten Hautoberfläche (!) mit dem oben genannten vom Erfinder komponierten Chemikalienmix eingecremt worden seien. Das wäre nicht nur unethisch, sondern natürlich auch illegal. Ich nehme deshalb zugunsten des Erfinders an, dass er diese Studie frei erfunden hat.
Gastbeitrag | Die größte Herausforderung für das deutsche Gesundheitssystem
Dr. Hermann Schulte-Sasse, Senator für Gesundheit
Die Krankenversorgung ist in Deutschland nach wie vor auf hohem Niveau, auch im internationalen Vergleich. Der Zugang zu medizinischen Leistungen wird durch keine langen Wartezeiten erschwert, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen. Die kranken Menschen haben Anrecht auf eine Diagnostik und Therapie nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und erhalten sie unabhängig von ihrer sozialen Lage und Herkunft.
Und doch ist nicht alles zum Besten gestellt. Unterschiede in der Qualität der Behandlung sind mehr oder weniger offensichtlich, aber nur schwer exakt zu bemessen und der Öffentlichkeit kaum zugänglich. Die Interessen der medizinischen Institutionen und Einrichtungen dominieren das Gesundheitswesen und erschweren den Menschen ein Urteil über die Schwachstellen der medizinischen Versorgung. Nicht der Patient und seine Interessen stehen regelmäßig im Zentrum der medizinischen Aktivitäten, sondern die partikularen Interessen der Anbieter von Gesundheitsleistungen.