Heute war wieder eine da…..eine 71-jährige Patientin.
Vor ein paar Wochen war sie dagewesen wegen anhaltenden Hüftbeschwerden mit Druckschmerz über dem Trochanter. Am ehsten handelt es sich da um eine Bursits (Schleimbeutelentzündung). Tabletten wollte sie nicht nehmen, weil sie die nicht verträgt. Zum Orthopäden wollte sie nicht, weil der ja nur Spritzen gibt.
Schließlich habe ich mich dazu durchgerungen, ihr nach dem Heilmittelkatalog sechsmal Manuelle Therapie zu verordnen. Das stößt schon an die Grenze des Notwendigen (s.u.).
Jetzt kam sie wieder, weil das ja so gut getan habe und der Therapeut das so toll gemacht habe, aber die Schmerzen noch lange nicht weg seien. Leider lässt der Heimittelkatalog bei diese Diagnose, unabhängig von meinem Budget, erst 12 Wochen nach Therapieabschluss eine erneute Verordnung zu. So ist das festgelegt. Abgesehen davon ist das für die Behandlung einer Bursitis nicht mehr wirtschaftlich (s.u.)
Wieviel Zeit in der Praxis darauf verschwendet wird diese und ähnliche, leider komplizierte Sachverhalte zu erklären! Dazu kommen die Patienten, die sagen: “Aber meine Krankenkasse hat gesagt, sie zahlen alles, was der Arzt für notwendig hält.”(s.u. Wirtschaftlichkeitgebot)
Im Zweifelsfalle ist immer der Arzt der Böse, der eine vielleicht optimale, aber nicht wirtschaftliche Therapie versagen muss.
Wie schön wäre es, wenn der Patient direkt zum Therapeuten gehen könnte und der Horror der Heilmittelverordnung aus dem Praxisalltag verschwinden würde!
Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist die Verpflichtung jedes an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztes, nur solche Leistungen zu erbringen , zu verordnen oder zu veranlassen, die zur Heilung oder Linderung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot)