AOK-Verwaltungsrat: Geschiedster Hausarztvertrag kann nicht umgesetzt werden

Zum Thema hausarztzentrierte Versorgung hat es heute in München einen intensiven Austausch von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml und dem Verwaltungsrat der AOK Bayern gegeben. Im Anschluss daran beschloss der Verwaltungsrat, die Umsetzung des geschiedsten Hausarztvertrags vom 19. Dezember 2014 abzulehnen. Der Vertrag kann nicht umgesetzt werden, weil er unvollständig ist. Zudem ist er in Teilen rechtswidrig. Zugleich würde der Schiedsspruch die AOK Bayern wettbewerbswidrig benachteiligen. Die derzeit unüberschaubare finanzielle Belastung durch den Schiedsspruch sieht der Verwaltungsrat als massiven Eingriff in seine Beitrags- und Haushaltsverantwortung. Im Streit um die hausarztzentrierte Versorgung stärkt der Verwaltungsrat damit dem Vorstand den Rücken.

Der Schiedsspruch kann nach Auffassung des Verwaltungsrats nicht umgesetzt werden, weil die Schiedsperson es unterlassen hat, zentrale Vertragsbestandteile festzulegen. So ist insbesondere die Anlage zur Vergütung unvollständig. Dadurch ist völlig unklar, welche Leistungen der Hausärzte von der Vergütung erfasst sind. Ein Vertrag, der zwar eine unbestimmte Zahlungspflicht vorsieht, aber nicht regelt, wofür diese Zahlung erfolgen soll, ist konkret nicht umsetzbar.

Zugleich dringt der Verwaltungsrat auf Änderungen bei der hausarztzentrierten Versorgung. Konkret geht es um die gesetzliche Verpflichtung, Hausarztverträge abzuschließen sowie um die unkalkulierbaren finanziellen Belastungen.

Die AOK Bayern ist unverändert kompromissbereit. Bayerns größte Krankenkasse erneuerte ihr Angebot, die Vergütung für die hausarztzentrierte Versorgung um zehn Prozent zu erhöhen.

Pressemitteilung der AOK Bayern

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