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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Kraftakt zur Stärkung der Pflege“
Am 12. Mai wird jedes Jahr der Internationale Tag der Pflegenden begangen. Der Tag erinnert an den Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege, Florence Nightingale. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Unsere Pflegekräfte setzen sich im Krankenhaus, bei Pflegediensten und in Pflegeeinrichtungen tagtäglich unermüdlich für andere ein. Dafür haben sie Anerkennung, vor allem aber gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verdient. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass mehr Pflegefachpersonal in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eingestellt werden kann, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen nahezu verdoppelt wurde, unnötige Bürokratie abgebaut und die Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif gestärkt wird. Wir haben für Pflegebedürftige und Patienten, für ihre Angehörigen und unsere Pflegekräfte einen Kraftakt zur Stärkung der Pflege in unserem Land gestemmt. Diesen Weg setzen wir mit der Modernisierung der Pflegeausbildung, der Entwicklung eines Personalbemessungsverfahrens für die Altenpflege und von Personaluntergrenzen im Krankenhausbereich fort.“ Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung: „Die Arbeit unserer Pflegekräfte ist mit Gold nicht aufzuwiegen. Ohne sie würde das Gesundheitswesen in Deutschland nicht funktionieren. Mit einem hohen Maß an Professionalität und Fachkompetenz, aber auch an Einfühlungsvermögen sichern unsere Pflegekräfte die Versorgung der Pflegebedürftigen in unserem Land. Dafür möchte ich ihnen nicht nur am Tag der Pflegenden unsere Anerkennung und unseren Dank aussprechen. Diese Wertschätzung darf sich jedoch nicht nur in schönen Sonntagsreden zeigen. Sie muss ganz konkret mit Leben gefüllt werden – nicht zuletzt durch gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne. Dafür haben wir in dieser Legislaturperiode wichtige Grundlagen geschaffen, die jetzt alle zusammen umsetzen müssen.“ Gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne für Pflegekräfte in der Altenpflege Pflegekräfte müssen sich auf gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verlassen können. Damit Pflegekräfte mehr Zeit für die Pflegebedürftigen haben, unterstützt das Bundesgesundheitsministerium Pflegeeinrichtungen beim Abbau unnötiger Bürokratie durch eine vereinfachte Pflegedokumentation. Mehr als 11.000 Pflegeeinrichtungen nehmen bereits daran teil, das ist fast jede zweite Einrichtung in Deutschland. Durch die Pflegereform wurde dafür gesorgt, dass die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen verbessert werden konnte. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff musste zum Anlass genommen werden, die Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen vor Ort zu überprüfen. Bereits in 11 der 16 Bundesländer konnten Verbesserungen beim Pflegepersonalschlüssel vereinbart werden. Zudem muss die Selbstverwaltung in der Pflege bis zum 30. Juni 2020 ein fachlich fundiertes Verfahren entwickeln und erproben, mit dem besser bestimmt werden kann, wie viel und welches Personal es in einer Pflegeeinrichtung geben muss. Zudem wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen deutlich zu erhöhen. Rund 49.000 Betreuungskräfte unterstützen heute die wichtige Arbeit der Pflegefachkräfte und verbessern damit den Pflegealltag spürbar. 2013 waren es noch 28.000. Damit Pflegekräfte eine faire Bezahlung erhalten, wurde gesetzlich festgelegt, dass Tariflöhne und Löhne bis zur Höhe des Tarifs von Pflegekassen und Sozialhilfeträgern als wirtschaftlich anerkannt und entsprechend finanziert werden müssen. Jetzt sind die Tarifpartner am Zug, damit die Verbesserungen den Pflegekräften schnell zugutekommen. Wichtig ist auch, dass diejenigen, die tagtäglich andere pflegen, selbst gesund bleiben. Deshalb wurden die Leistungen der Krankenkassen für die betriebliche Gesundheitsförderungnahezu verdoppelt. Mehr Unterstützung bei der Pflege zu Hause Auch die Pflege zu Hause wird deutlich besser unterstützt und am persönlichen Bedarf ausgerichtet. Pflegende Angehörige werden durch Leistungen wie Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege sowie Hilfen im Haushalt spürbar entlastet. Berufstätige Pflegende, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind, haben einen Rechtsanspruch auf eine Auszeit von bis zu zehn Tagen mit einem Pflegeunterstützungsgeld, das die Pflegeversicherung finanziert und auch auf eine Familienpflegezeit. Zudem wurde die soziale Absicherung der pflegenden Angehörigen in der Arbeitslosen-, Unfall und Rentenversicherung verbessert. Dadurch steigen die Beiträge, die die Pflegeversicherung für pflegende Angehörige an die Rentenversicherung zahlt um 400 Millionen auf insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro an. Die gute Nachricht ist, die Leistungen kommen an: 2016 hat die Pflegeversicherung für die rund 2,9 Millionen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen Ausgaben in Höhe von 28,3 Milliarden Euro übernommen. Mehr Pflegekräfte in Krankenhäusern Mehrere Maßnahmen zielen auf eine bessere Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal ab. Als Sofort-Maßnahme wurde das Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet. Mit dem Programm soll die pflegerische Patientenversorgung am Bett dauerhaft gestärkt werden. Gefördert werden Neueinstellungen und die Aufstockung von Teilzeitstellen des Pflegepersonals im Krankenhaus. Dazu trägt auch bei, dass nach der dreijährigen Förderphase die Finanzmittel in Höhe von jährlich bis zu 330 Millionen Euro weiterhin zur Verfügung stehen. Der Pflegezuschlag wird nach den Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser verteilt: Krankenhäuser mit höheren Kosten für das Pflegepersonal erhalten einen höheren Zuschlag als Krankenhäuser mit niedrigeren Kosten für das Pflegepersonal. Die Krankenhäuser erhalten damit einen Anreiz, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten. Durch beide Programme erhalten die Krankenhäuser ab 2018 jährlich bis zu 830 Millionen Euro, um dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Außerdem werden Krankenhäuser und Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, für Krankenhausbereiche, in denen dies für die Patientensicherheit besonders wichtig ist, verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen festzulegen. Auch das Hygieneförderprogramm unterstützt Krankenhäuser mit rund 460 Millionen Euro dabei, mehr Hygienepersonal auszubilden und einzustellen. Allein im Jahr 2016 haben die Krankenhäuser deutlich über 3 Milliarden Euro zusätzlich erhalten. Diese finanziellen Verbesserungen kommen auch dem Krankenhauspersonal zugute. Modernisierung der Pflegeausbildung wirkt Fachkräftemangel entgegen Der Pflegeberuf ist ein Zukunftsberuf. Denn durch den Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen werden wir in Zukunft auch mehr Pflegekräfte bauchen. Daher ist es gut, dass die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“, die Bund, Länder und Verbände angestoßen haben, Wirkung zeigt. Mit mehr als 68.000 Altenpflegeschülern und insgesamt 139.000 Pflegeschülern (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege) haben sich noch nie so viele junge Menschen für eine Pflegeausbildung entschieden wie in den vergangenen Jahren. Um mehr junge Menschen für die Pflege zu gewinnen, müssen die Anstrengungen weitergeführt werden. Dazu trägt auch die geplante umfassende Modernisierung der Pflegeausbildung bei, durch die künftige Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen und im
Krankenhaus besser auf die Herausforderungen ihres Berufs vorbereitet werden können und mehr Berufs- und Aufstiegschancen erhalten. Zudem wird Schulgeld in der Altenpflege dadurch bald endgültig der Vergangenheit angehören. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Ärzte und Apotheker fordern Ende der Ausschreibungen für Krebsmedikamente
Ärzte und Apotheker in Deutschland wollen gemeinsam die bestehende, effiziente Versorgung der Patienten mit lebenswichtigen Krebsmedikamenten erhalten. Die Heilberufler fordern deshalb den Gesetzgeber auf, ab sofort keine Exklusivausschreibungen von Krankenkassen unter Apothekern für Zytostatika-Zubereitungen zu Lasten der gesetzlich krankenversicherten Patienten mehr zuzulassen. Solche Exklusivverträge gefährden die Versorgungsqualität, schränken den Patientenwillen ein und erhöhen das Risiko von Lieferengpässen. Das ist der Tenor eines gemeinsamen Papiers von acht Fachgesellschaften und Verbänden von Ärzten und Apothekern, das heute in Berlin vorgestellt wurde. Zytostatika sind Medikamente gegen Krebserkrankungen, die als Spezialrezepturen für jeden Patienten einzeln angefertigt werden müssen. Bundesweit erfüllen ca. 300 öffentliche Apotheken die besonderen Anforderungen an ebendiese Herstellung in einem Reinraumlabor gemäß § 35 Apothekenbetriebsordnung. “Exklusivverträge für Zytostatika-Rezepturen zerstören die flächendeckende Versorgungstruktur. Nach jeder Ausschreibungsrunde bleiben weniger Gewinner übrig und immer mehr Spezialapotheker müssen aufgeben”, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (DAV): “Der Gesetzgeber muss bald handeln und solche Ausschreibungen verbieten: Es kann nicht sein, dass die Krankenkassen die Zytostatika-Versorgung kaputt sparen.” Ähnlich äußert sich Prof. Dr. med. Stephan Schmitz, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbandes der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland e.V. (BNHO): “Mit Ausschreibungen dringen die Kassen nicht nur in die Entscheidungskompetenz des Arztes ein, sondern auch in das besonders geschützte Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient. Das ist aus Sicht der niedergelassenen Hämatologen und Onkologen nicht akzeptabel.” Dr. Klaus Peterseim, Präsident des Verbandes der Zytostatika herstellenden Apotheker und Apothekerinnen e.V. (VZA), erklärt: “Eine ordentliche Patientenversorgung mit individueller Überprüfung und Beratung durch die Apotheken gerät durch die Ausschreibungen in den Hintergrund. Die einheitliche und multiprofessionelle Zusammenarbeit bei Chemotherapien zwischen onkologischen Praxen und hochqualifizierten Apotheken wird durch Exklusivausschreibungen vernichtet.” Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Pilotprojekt startet am 1. September 2015: TK und Dermatologen erproben Online-Video-Sprechstunde im Praxisalltag
Abends, viertel nach sieben in einem Wohnzimmer in Mönchengladbach: Im virtuellen Wartezimmer zählt ein Countdown von zehn auf null herunter und auf dem Bildschirm erscheint der Hautarzt, um mit seinem Patienten zu sprechen – darüber, ob die verordnete Salbe wirkt und die Hautschwellung zurückgegangen ist oder ob die OP-Wunde richtig heilt. Eine Szene, die demnächst in Deutschland nicht nur bei Hautärzten zum Alltag gehören wird: Den ersten Schritt in diese Richtung macht jetzt die Techniker Krankenkasse (TK) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Dermatologen (BVDD) und dem Lübecker Startup-Unternehmen Patientus GmbH. Das TK-Pilotprojekt Online-Video-Sprechstunde soll die Tür zu echter Telemedizin im ambulanten ärztlichen Bereich öffnen. Möglich macht das die Software Patientus, die einen leicht zu bedienenden und sicheren Dialog zwischen Arzt und Patient ermöglicht. Die TK ist bei dieser hautärztlichen Zusatzleistung Vorreiter. Patienten ersparen sich Wege und Wartezeiten, Ärzte volle Wartezimmer. Mit derOnline-Sprechstunde wird es für Mediziner einfacher, einen Patienten zu betreuen, nachdem Diagnose und Therapie einmal persönlich besprochen worden sind. „Das neue Angebot bietet für Wiederholungstermine eine Alternative zur normalen Sprechstunde“, sagt Klaus Rupp, Leiter des TK-Versorgungsmanagements. Für Ärzte bedeute dies den Einstieg in eine neue Form vergüteter Arbeit. Und für Patienten böte die Online-Video-Sprechstunde perspektivisch ein medizinisches Angebot auch dort, wo keine Strukturen vorhanden sind – zum Beispiel in ländlichen Gebieten. „Wenn der Patient einmal in meiner Praxis war, reichen zur Nachkontrolle oft ein kurzer Blick und ein kurzes Gespräch – dafür muss sich künftig kein Patient mehr auf den Weg in meine Praxis machen“, sagt Dr. Klaus Strömer. Der Hautarzt ist zugleich Präsident des BVDD und setzt als einer der ersten Ärzte die Patientus-Software in seiner Praxis in Mönchengladbach ein. Selbstverständlich eigne sich das Gespräch via Bildschirm nicht in jedem Fall: „Besonders geeignet erscheint die Videokonsultation etwa, um eine Änderung in der Medikation zu besprechen. Oder zur Abklärung des Krankheitsverlaufs – beispielsweise der Wundheilung nach einer OP – wie überhaupt zur Überprüfung des therapeutischen Erfolgs oder für die Patientenschulung im Verlauf einer längeren Behandlung“, so Strömer. In solchen Fällen verordnet er jetzt die Video-Sprechstunde auf einem ausgedruckten Flyer und trägt dort den persönlichen Zugangscode und den Termin ein. Und so funktioniert das System: Zum vereinbarten Online-Termin loggt sich der Patient mit seinem Laptop oder PC über die Webseite www.patientus.de/login mit seiner sechsstelligen Termin-TAN ein und gelangt in das virtuelle Wartezimmer. Auf der anderen Seite sitzt der Arzt an seinem Bildschirm und ruft nacheinander die Patienten in seine virtuelle Praxis. Damit niemand überrascht wird, zeigt ein Zähler die letzten zehn Sekunden an, bevor es losgeht. Nach dem Gespräch trennt der Patient die Verbindung, und der Arzt wendet sich dem nächsten Patienten zu. „Ärzte und Patienten benötigen keine zusätzliche Hard- oder Software. Ein PC oder Laptop mit Internetverbindung und einer handelsüblichen Webcam genügen“, sagt Patientus-Geschäftsführer Nicolas Schulwitz. „Die Video-Sprechstunde funktioniert direkt imBrowser.“ Installationen oder besondere PC-Kenntnisse seien nicht notwendig. Nachdem das System bereits alle notwendigen technischen Tests bestanden hat, erfolgt jetzt ein Pre-Test mit ausgewählten Arztpraxen bundesweit. Anschließend folgt ein größer angelegtes Pilotprojekt, bevor die Online-Sprechstunde in allen Praxen Einzug halten kann. Die TK vergütet jede Online-Sprechstunde ihrer Versicherten außerbudgetär mit einem Festbetrag. Live zu sehen und zu testen ist die Online-Video-Sprechstunde auf dem TK-Zukunftskongress „Gesund in der digitalen Welt“ am 2. September 2015 in Berlin (Informationen und Anmeldung unter dem Webcode 713594). Die Teilnehmer bekommen dort auf dem digitalen Versorgungspfad den Aufbau und Ablauf von Patientus gezeigt und können auch selbst eine Probesitzung testen.
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