Ärztetag lehnt Versichertenstammdatenmanagement und damit Anschluss an die zentrale Infrastruktur ab

Die Ablehnung des " Versichertenstammdatenmanagements" (VSDM) in den Arztpraxen soll durch das von Minister Gröhe geplante "E-Health" Gesetz erzwungen werden. Er droht mit finanziellen Strafen, falls Arztpraxen diesen "Dienst" nicht durchführen wollen. Die Durchführung des VSDM in den Arztpraxen erfordert, dass alle Arztpraxen sich dauerhaft online an eine zentrale eGK-Infrastruktur der gesetzlichen Kassen anschließen, welche schon in 2014 von Arvato  Bertelsmannkonzern) aufgebaut worden ist. In vielen Beschlüssen haben Ärztekammern, Zahnärztekammern und Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV dieses Ansinnen mit großer Mehrheit abgelehnt. Es sei eine rein administrative Aufgabe der Kassen und würde zu langen Wartezeiten an den Praxistresen führen. "Außerdem kann auf Dauer keine Sicherheit für die sensiblen Praxisdaten
bei Anschluss an eine bundesweite zentrale Kasseninfrastruktur
garantiert werden"
, heißt es in dem Beschlussprotokoll des Ärztetages 2015. Dieser Beschluss kam nach einer intensiven Auseinandersetzung auf dem Deutschen Ärztetag 2015 gegen den Willen des Vorstandes der Bundesärztekammer zustande. Diese hatte in einem eigenen Antrag versucht, mit der Forderung nach finanziellen Anreizen für die Praxen eine Zustimmung des Ärztetages zu VSDM und damit Anschluss an die zentrale Intrastrulktur zu erreichen. Die Delegierten lehnten mit großer Mehrheit ab.

 http://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-Aerztetag-lehnt-Datenabgleich-in-der-Arztpraxis-ab-2651513.html