Ein Beitrag von Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).
An wen wende ich mich im Notfall? Werde ich im Notfall auch gut versorgt? Wie schnell erreiche ich ein Notfallzentrum? Wie muss ein Krankenhaus für den Notfall ausgestattet sein? Ist die Anschlussversorgung gesichert? Die Notfallversorgung ist ein Versorgungsbereich, an der sich viele Probleme des Gesundheitswesens kanalisieren. Fehlende Abstimmung zwischen ambulantem und stationärem Bereich, fehlende Qualitäts- und Erreichbarkeitsstandards, fehlende Steuerung über Krankenhausplanung und vieles mehr. Auch die Politik sieht Probleme und will das Thema in der anstehenden Krankenhausreform angehen. Doch leider: Weitreichende Verbesserungen sind durch die geplanten Maßnahmen sobald nicht zu erwarten. Denn vor allem bei den wichtigen Themen Qualität und Erreichbarkeit bleibt der nun vorgelegte Gesetzesentwurf weit hinter dem zurück, was geboten wäre. Aber welche Maßnahmen sind konkret zu ergreifen? Wo muss die Politik noch nachjustieren?
Bereits 2014 hatte der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) beim Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) ein Gutachten zur Krankenhausplanung in Auftrag gegeben und unter anderem Handlungsempfehlungen für eine Reform der Notfallversorgung entwickelt. Neben einer qualitäts- und erreichbarkeitsorientierten Krankenhausplanung sind dies vor allem eine bessere Abstimmung von Rettungsdienst, ambulanter und stationärer Versorgung sowie eine bundeseinheitliche Notfalldefinition, klare strukturelle Vorgaben und in dünn besiedelten ländlichen Gebieten die Konzentration der Versorgung auf wenige Standorte. Maßnahmen, die kurz- und mittelfristig umgesetzt werden könnten und erhebliche Verbesserungen der Versorgung zur Folge hätten.
Beispiel: Bündelung der Versorgung. Nur vergleichsweise wenige Krankenhäuser nehmen in Deutschland nicht an der Notfallversorgung teil. Bei denen, die teilnehmen, ist es aber fraglich, ob sie alle für die Versorgung akut schwer Erkrankter ausgestattet sind: Es herrschen große Unterschiede bei den personellen, apparativen und generellen Strukturen, wie z. B. den Öffnungszeiten des Bereitschaftsdienstes. Es besteht die Gefahr, dass Notfallpatienten von einer Klinik zur nächsten transportiert werden müssen. Wertvolle Zeit vergeht. Insbesondere in ländlichen, dünn besiedelten Gebieten könnte eine Bündelung der Notfallversorgung auf wenige Standorte bei gleichzeitigem Ausbau des Rettungsdienstes die Qualität der Notfallversorgung deutlich verbessern.
Beispiel: Notfalldefinition und Notfallzentren. Eine verbindliche, bundeseinheitliche Definition des Notfalls fehlt bislang. Doch geschätzte 20 Prozent der Patienten in den Notaufnahmen sind dort unnötigerweise gelandet. Diese Patienten binden Kapazitäten des Notfallpersonals. Eine verbindliche Definition und eine standardisierte Ersteinschätzung durch das Notfallpersonal würden die Qualität der Versorgung deutlich erhöhen. Außerdem könnten Patientenströme erheblich besser gelenkt werden. Notfallzentren, die in oder bei Notfallkrankenhäusern angesiedelt werden, könnten auf dessen Grundlage zu einer effizienteren und schnelleren Versorgung führen. Mit dem Ergebnis, dass sich auch die Arbeitsbelastung von Ärzten und Pflegepersonal reduzieren würde.
Diese und weitere Handlungsmaßnahmen zur Verbesserung der Notfallversorgung sowie die Pläne der Politik wollen wir auf unserer Veranstaltung „Gut versorgt im Notfall?“ mit Experten aus dem Gesundheitswesen diskutieren.
Wir freuen uns, wenn Sie sich am 11. Juni von 14.30 Uhr bis 16:00 Uhr (Saal A4) an der Diskussion beteiligen und sind natürlich auch gespannt auf Ihren Kommentar hier im Blog.
Ihre Ulrike Elsner