Zur Aussage der Techniker Krankenkasse, dass jährlich bis zu 50.000 Patienten mit Rückenschmerzen unnötig mit Röntgenuntersuchungen belastet werden, erklärt der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen: „Röntgenaufnahmen gehören elementar zur Diagnostik von Skeletterkrankungen. In der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung sind sie gedeckelt, das heißt, sie werden nur bis zu einer bestimmten Anzahl von den Krankenkassen bezahlt. Diese Budgetierung hat auf das Verordnungsverhalten eines Arztes einen eher hemmenden Effekt – es kann also nicht von ausufernden und unnötigen Röntgenuntersuchungen die Rede sein. Auch ist die Zahl von 50.000 Untersuchungen bei der hohen Zahl an Rückenschmerzpatienten nicht besonders groß. Zum Vergleich: Die Diagnose Rückenschmerz bekamen (bezogen auf das Jahr 2012) rund 18 Millionen Patienten gestellt. Davon wurden bei 2,2 Millionen Patienten radiologische Leistungen erbracht (Röntgen der Wirbelsäule). Hinzu kommt, dass manche Patienten besonders oft zu verschiedenen Ärzten gehen. Häufig erwähnen sie nicht, bei wem sie vorher schon untersucht worden sind und ob es bereits Röntgenuntersuchungen gegeben hat. So kommen unnötige Aufnahmen zustande, weil niemand die Untersuchungen koordiniert. Dieser Punkt sollte bei der Diskussion um die künftige Gestaltung unseres Gesundheitswesens aufgegriffen werden. Beispielsweise wären verschiedene Versicherungstarife denkbar, die sich unter anderem danach bemessen, inwieweit der Versicherte sein Recht auf freie Arztwahl ausüben möchte oder ob er eine zentrale Koordination zulässt.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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