Beziehung zwischen krankheitsspezifischer Forschungsförderung und Krankheitslast

Ohne Worte. Relationship between NIH disease-specific research funding and burden of disease http://t.co/RcQbIqFeHW pic.twitter.com/CHvBisloU0 — Marilyn Mann (@MarilynMann) January 14, 2015 Aus: Moses, H., Matheson, D. H., Cairns-Smith, S., George, B. P., Palisch, C., & Dorsey, E. R. (2015). The anatomy of medical research: US and international comparisons. JAMA, 313(2), 174-189.

Sebastian Bartoschek – Verschwörungstheorien – eine empirische Grundlagenarbeit (Rezension)

Als ich Ende letzten Jahres ein kleines Wattpad-Projekt zu Verschwörungstheorien startete, stellte ich etwas frustriert fest, dass es empirische – datengestützte – Arbeiten dazu fast nur im englischsprachigen Raum gab. Auf Deutsch gab und gibt es zwar jede Menge Texte und Gedanken sowie auch historische Untersuchungen, aber leider sehr wenige psychologische Studien zum Thema. Die Ehre seiner Zunft rettete da der Psychologe Sebastian Bartoschek mit seiner Doktorarbeit zum Thema “Bekanntheit und Zustimmung zu Verschwörungstheorien – eine empirische Grundlagenarbeit”. Also bestellteweiter

GOÄ Privatabrechnung 1×1: einfach erklärt

In einer Arztpraxis werden medizinische Leistungen im wesentliche nach drei Systemen abgerechnet:

Innerhalb der Vertragsärztlichen Versorgung (Kassenarzt):

Abgerechnet wird über die Kassenärztliche Vereinigung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Leistungen bei Patienten, welche in Selektivverträge eingeschrieben sind (Hausarztverträge / Facharztverträge) werden direkt über die Krankenkasse abgrechnet

Außerhalb der Vertragsärztlichen Versorgung:

Die Abrechnung bei Privatpatienten und Wunschleistungen (IGEL) erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Patient erhält eine Rechnung mit den aufgeführten Leistungen, die dieser zur Erstattung bei der Krankenkasse einreichen kann.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt also die Vergütung aller medizinischen Leistungen und Auslagen der Ärzte außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Am häufigsten findet man diese Form der Abrechnung bei Privatpatienten und Patienten, die nicht medizinisch notwendige Leistungen selbst bezahlen möchten, in Form von individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL).

Approbierte Ärzte dürfen in Deutschland nicht selbst ihr Honorar für Leistungen festlegen, sondern sind nach dem ärztlichen Berufsrecht an die GOÄ gebunden.

Grundsätzlicher Aufbau einer Privatabrechnung nach GOÄ

Leistungen werden entsprechend dem Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte in Form von Ziffern angegeben, z.B. die GOÄ-Ziffer 1 für eine ärztliche Beratung. Die Praxis-EDV oder Privatärztliche Verrechnungsstelle fügt für eine korrekte Rechnungsstelle eine entsprechende Kurzbeschreibung des Leistungsinhaltes hinzu.

Eine GOÄ-Ziffer entspricht einer festgelegten Wertigkeit in Euro.

  • z.B. entspricht die GOÄ-Ziffer 1 (Ärztliche Beratung) einer Grundgebühr von 4,66 €.

Gebührensatz – Steigerungsfaktor

Die Gebühren werden unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistungen anhand des Faktors “Gebührensatz” gesteigert. Der 2,3 fache Gebührensatz bildet allgemein einen durchschnittlichen Aufwand ab.

  • z.B. kann die GOÄ-Ziffer 1 (4,66€) mit dem durchschnittlichen Gebührensatz von 2,3 auf 10,72 € gesteigert werden.

Das Überschreiten des Gebührensatzes von 2,3 muss in der Rechnung explizit verständlich und nachvollziehbar begründet werden. Der Gebührensatz darf ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten das 3,5fache nicht überschreiten.

Für folgende Leistungen gelten Einschränkung in der Steigerung des Gebührensatzes bis maximal 2,5-facher Satz, durchschnittlich darf nur der 1,8 fache Satz angesetzt werden.

  • GOÄ-Ziffer 2: Ausstellung von Wiederholungsrezepten
  • GOÄ-Ziffer 56Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen
  • GOÄ-Ziffer 250Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
  • GOÄ-Ziffer 250aKapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
  • Technische Untersuchungen (z.B. EKG und Pulsoxymetrie) nach den GOÄ-Ziffern: 402 und 403, 602, 605 bis 617, 620 bis 624, 635 bis 647, 650, 651, 653, 654, 657 bis 661,665 bis 666, 725, 726, 759 bis 761, 855 bis 857, 1001 und 1002, 1255 bis 1257, 1259, 1260, 1262, 1263, 1268 bis 1270, 1401, 1403 bis 1406, 1558 bis 1560, 4850 bis 4873
  • Physikalisch-medizinische Leistungen
  • Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

Laboruntersuchungen dürfen nur mit maximal dem 1,3 fachen Satzes berechnet werden, durchschnittlich darf der 1,15 fache Satz angewendet werden.

Keine Angst: die Praxis-EDV fügt in der Regel den richtigen Steigerungsfaktor automatisch hinzu.

 

Behandlungsfall

Als Behandlungsfall gilt für dieselbe Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes. Die Leistungen nach den Nummern 1 (Beratung) und/oder 5 (körperliche Untersuchung) sind im Behandlungsfall zum Beispiel nur einmal berechnungsfähig.

Ausschlüsse

In der GOÄ ist zudem geregelt, welche Ziffer nicht zusammen mit anderen Ziffern abgerechnet werden dürfen. Zum Beispiel darf neben der Leistung “Gesundheitsuntersuchung” (GOÄ 28) nicht zusätzlich die körperliche Untersuchung nach den Ziffern 5,6,7,8 angesetzt werden.

 

GOÄ Zuschläge

Neben den GOÄ-Ziffern existieren Buchstaben, die Zuschläge für erbrachte Leistungen definieren. Diese dürfen nur nach dem einfachen Satz abgerechnet werden.

  • A : Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen  (4,08€)
    Der Zuschlag nach Buchstabe A ist neben den Zuschlägen nach den Buchstaben B,C und/oder D n
    icht berechnungsfähig.
  • B: Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen (10,49€)
  • C: Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen  (18,65€)
    Neben dem Zuschlag nach Buchstabe C ist der Zuschlag nach Buchstabe B nichtberechnungsfähig
  • D: Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen  (12,82€)
    Werden Leistungen innerhalb einer Sprechstunde an Samstagen erbracht, so ist der Zuschlag nach Buchstabe D nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig. Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr erbracht, ist neben dem Zuschlag nach Buchstabe D ein Zuschlag nach Buchstabe B oder C berechnungsfähig.
  • K1: Zuschlag zu Untersuchungen nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr (6,99€)

 

Analogleistungen

Sind Leistungen nicht im Gebührenverzeichnis für Ärzte aufgeführt (z.B. neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) müssen diese anhand einer Analogleistung abgerechnet werden. Konkret wird eine nicht aufgeführte Leistung entsprechend einem ähnlichen Kosten- und Zeitaufwand mittels einer in der GOÄ aufgeführten Leistung abgerechnet. 

Die gewählte GOÄ-Ziffer muss entweder mit dem Zusatz “analog” oder “entsprechend” gekennzeichnet werden und die erbrachte Leistung eindeutig beschrieben werden.

Um Ärzten, Patienten und Kostenträgern Hilfestellung bei der Analogabrechnung zu geben, veröffentlicht die Bundesärztekammer regelmäßig ein “Verzeichnis der Analogen Bewertungen der Bundesärztekammer“.

 

Häufig verwendete GOÄ-Ziffern

Eine Übersicht der am häufigsten verwendeten Ziffern in der Arztpraxis oder im Notdienst erleichtert die tägliche Arbeit:

 

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Patientenservice: Abkehr vom Provinzkönig

Der Beruf des Arztes ist gerade in der letzten Zeit einem starken Wandel unterworfen. Neben dem Aspekt, Ihren Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung zukommen zu lassen, sind Sie gerade in einer eigenen Praxis auch betriebswirtschaftlichen Herausforderungen ausgesetzt. Hier den Spagat zwischen Dienstleister und Unternehmer zu finden, ist nicht immer einfach, darf aber zu Lasten der Patienten gehen.

Verhältnis von Arzt und Patient hat sich geändert

Um Ihre Praxis wirtschaftlich rentabel zu führen, sind Sie auf eine gewisse konstante Anzahl an Patienten angewiesen. Doch damit diese nicht nur einmal kommen und dann nie wieder, ist auch entsprechende gute Zusammenarbeit und vor allem eine Begegnung auf Augenhöhe sinnvoll. Dem Internet sei Dank, ist der Patient von heute meist gut informiert und stellt damit möglicherweise den Arzt vor neue Herausforderungen. Denn gerade in früheren Zeiten galt allein schon der weiße Kittel aus Signal einer gewissen Autorität, die nicht in Frage gestellt und schon gar nicht untergraben werden durfte. Nun ist es eine neue Herausforderung, vor allem für die ältere noch aktive Ärztegeneration, ihre Patienten als “mündig” zu betrachten und entsprechend zu behandeln. Es gilt als erwiesen, dass bei funktionierender Zusammenarbeit und Akzeptanz sowie Vertrauen des Patienten der Heilungsprozess schneller und besser funktioniert.

Der Arzt als Dienstleister hat sich etabliert

Der Gang zum Arzt vor 50 Jahren oder noch länger war für beide Seiten meist denkbar einfach. Da gab es die Schilderung der Beschwerden, anschließend wurde eine Untersuchung gemacht und die Diagnose erstellt. Medikamente oder Therapien wurden verschrieben und meist ohne Gegenfragen hingenommen. Nun aber kommen genau diese Fragen und möglicherweise sogar Anregungen, was vielleicht noch helfen oder wirken könnte. Damit ist der Arzt gefordert und muss umdenken. Denn auch wenn die Autorität sicher nie in Frage gestellt wird, bröckelt sie doch und sollte Fragen zulassen. Schließlich ist der Mitbewerb an anderen Praxen, Wahlärzten oder möglicherweise Kliniken groß. Die Frage, die man sich als Patient stellt ist einfach, zu welchen Beschwerden kann der Arzt welches entsprechende Angebot machen. Mitsprache bei der Therapie ist gefragt, dies betrifft nicht nur das heikle Thema der Patientenverfügung, sondern auch im wesentlichen den alltäglichen Arztbesuch, wobei auch pflegende oder betreuende Angehörige in diesen Prozess mit einzubeziehen sind.

Empathie statt unumstößliche Autorität

Es gilt als längst erwiesen, dass Information und Empathie des Arztes mindestens genau so wichtig sind wie die Fachkenntnisse. Anlässlich einer Studie der Ärztekammer, die in acht europäischen Ländern eine Befragung von 8.000 Patienten durchführen ließ, kam das Ergebnis zutage, dass sich 64 Prozent der Befragten von ihrem Arzt nicht genügend informiert fühlten. Fast drei Viertel, konkret 74 Prozent, gaben an, bei der Entscheidung für eine Therapie mitreden zu wollen. Damit ist klar, was im Focus des Ärzteverständnisses stehen sollte. Die Befragung ist ein klarer Auftrag an das neue Berufsverständnis des gesamten Ärztestandes über sich selbst. Als Dienstleister ist es wichtig, dass Sie auf Ihren Patienten eingehen, denn dies fördert die Genauigkeit der Diagnose und den Umgang mit schweren Krankheiten.

Grenzen zwischen Dienstleister und Überforderung des Patienten klar ziehen

Wenn Sie sich also auf Augenhöhe mit Ihren Patienten beschäftigen, heißt das nicht, dass Sie nicht mehr die letztendliche Entscheidung über eine Medikation oder über eine Therapie treffen sollen. Denn bei all dem Verständnis, das gegenseitig notwendig ist, darf die Komplexität der Medizin nicht unterschätzt werden. Auch wenn Sie einen sozial ausgewogenen und umgänglichen Ton wählen sollten, sind immer noch Sie der Experte, der weiß was gut oder notwendig ist. Hier ist ein goldener Mittelweg richtig, lassen Sie Ihren Patienten den nötigen Freiraum, um seine Werte und Wunschvorstellungen zu deponieren und stehen Sie mit Ihrem Wissen und Ihrer Kompetenz zur Verfügung, um sein Selbstbestimmungsrecht vernünftig ausüben zu können.

Chancen und Risiken der Internetmedizin in der Regelversorgung

Dr. med. Markus Müschenich wirbt als Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Internetmedizin im Rheinischen Ärzteblatt dafür, dass “Internetmedizin in der Hand von Ärzten das größte Verbesserungspotenzial in unserem Gesundheitswesen bieten kann“.

Er ist “davon überzeugt: Im Jahr 2017 werden die Anwendungen der Internetmedizin zur Regelversorgung gehören und Ärzte werden auf ihrem digitalen Rezeptblock regelhaft Apps und digitale Therapien verschreiben.”

Leider ist der medizinische Identitätsdiebstahl eines der teuersten, verwirrenden und potenziell lebensgefährlichen Betrugsdelikte, zumindest in den USA. Nach einer Meldung von NBC nahm der medizinische Identitätsdiebstahl 2014 um 22% zu. Es gab 2,3 Millionen Opfer, bei einer anderen Attacke wurden sogar 80 Millionen Datensätze kompromittiert. Den Opfern drohen nicht nur enorme Kosten (im Durchschnitt 13.000 Dollar) , sondern auch erhebliche Gesundheitsrisiken, etwa durch falsche Angaben zu Blutgruppe, Medikamenten oder Krankheiten.

Die “Gesundheitsindustrie” ist unfähig, den zunehmenden Attacken, Sicherheitslücken oder Datenlecks ausreichend zu begegnen: 91% hatten während der letzten zwei Jahre mindestens einen Datenverlust zu beklagen. Eine elektronische Krankenakte ist auf dem Schwarzmarkt rund 70 Dollar wert.

“Der Diebstahl der medizinischen Identität ist hundert Mal schlimmer als der der finanziellen Identität – er könnte töten.”

Diese Woche: Migräne warnt vor platzenden Bandscheiben

Mit einiger Berechnung wird auf Kosten von Menschen mit Migräne ein Konsens verlassen. Diese Woche fielen mir zwei Texte auf: „Migräne verstehen und wirksam behandeln“ und „Stechender Schmerz und Übelkeit: Was bei Migräne hilft“. Beide Texte tauchten gleich mehrfach auf, auf Seiten wie z.B. von prestigecars.de, marbach-academy.de, apotheken-anzeiger.de usw. Offensichtlich eine Werbeaktion. Und zwar für ein „staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitu [sic], das ordnungsgemäß auf den Beruf Diplomierter Schmerztherapeut nach [Firmenname] vorbereitet.“ Auf deren Homepage kann man dann über „Migräne – und wie wir diese beiweiter

SciViews-Videorezension: Vorbereitung auf eine neue Astronomie

Beim Spektrum-Verlag befindet sich derzeit ein Videoportal namens SciViews in der (Alpha-)Testphase – freigeschaltet, aber noch nicht groß beworben, und derzeit noch laufend weiterentwickelt. Die folgende Rezension zu den drei Videos von Gravity Ink. über Einsteins Gravitationstheorie und die LISA-Mission, Einstein im Gummituch erscheint sowohl auf SciViews als auch hier auf meinem Blog. (Offenlegung: Für eine solche Rezension zahlt mir Spektrum ein kleines Honorar.) Die (englischsprachigen) Videos der dreiteiligen Gravity-Ink.-Serie sind, wie die eine Hälfte des Wortspiels im Namen andeutet,weiter

Kompetent, menschlich, desorganisiert: Ein Blick für Patienten auf die Ursachen überlanger Wartezeiten in Arztpraxen

Kernthema „Wartezeit“ In Patientenzufriedenheits-Befragungen und Bewertungsportalen wird bei der Kritik an Praxisbetrieben kein Problem so häufig genannt wie eine unzureichende Organisation und ihre Folge: langes Warten. Die Zeit, die am Telefon vergeht, bis sich eine Praxis meldet, die Dauer bis zum Arztkontakt oder zwischen Untersuchungen: in den meisten Praxen ist viel Geduld gefragt. Die Frage […]