eGK: Sanktionen müssen den Verursacher treffen

Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende GKV-Spitzenverbandes begrüßte im Gespräch mit der dpa das e-Health-Gesetz, forderte bei der Umsetzung allerdings mehr Mitsprache der gesetzlichen Krankenkassen. “Eigentlich müsste bei dem ganzen Projekt gelten: Die Kassen, und damit die Beitragszahler, sind diejenigen, die bezahlen, also sind sie auch diejenigen, die bestimmen”, sagte Pfeiffer. “Das ist aber weder nach der bisherigen noch nach der neuen Gesetzeslage der Fall.” Pfeiffer kritisierte, dass durch die zeitlichen Vorgaben die Kassen zusätzlich unter Druck gesetzt würden. Die Fristen müssten sowohl mit den derzeitigen technischen Möglichkeiten der Industrie als auch mit den zeitaufwendigen Sicherheitsüberprüfungen durch die Datenschützer abgeglichen werden. “Die Lieferungen sind noch nicht so, dass wir sagen könnten, das klappt alles wunderbar. Sanktionen müssen den Verursacher treffen, und das sind die Kassen beileibe nicht.” Darüber hinaus dürfe es keine unsichereren Parallelnetze geben. Das jetzt geplante, sehr teure Hochsicherheitsnetz sollte auch das einzige sein, über das Gesundheitsdaten durchgehend mit dem gleichen Sicherheitsniveau ausgetauscht werden. Statement des GKV-Spitzenverbandes

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Krankenhausreform verschärft Finanzproblematik

Zur Diskussion über unterbesetzte Pflegestellen in den Krankenhäusern erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), heute in Berlin: “Es steht außer Frage, dass viele Krankenhäuser sehr knapp bemessene Pflegeschichten fahren. Dies ist vielfach darauf zurückzuführen, dass die regionalen Arbeitsmärkte für Fachpflegekräfte Mehreinstellungen nicht möglich machen. Viele Krankenhäuser sind aber auch aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten zu engen Personalausstattungen gezwungen. Ursächlich dafür sind die gesetzlichen Finanzierungsregelungen, die die Refinanzierung der jährlichen Tarifsteigerungen nicht möglich machen. Bekanntlich wird der maximal mögliche Vergütungszuwachs über die sogenannte Grundlohnrate gedeckelt. Mit der angekündigten Krankenhausreform, die im Juni im Bundeskabinett beschlossen werden soll, wird die Finanzierungsproblematik auch noch verschärft. Konkret ist vorgesehen, die 2013 zur Unterstützung der Krankenhäuser bei der Personalfinanzierung eingeführten Versorgungszuschläge in 2017 zu streichen. Damit gehen den Krankenhäusern 500 Millionen Euro, das ist der Gegenwert von 10.000 Pflegestellen, verloren. Zusätzlich ist vorgesehen, bei den Verhandlungen über die jährlichen Vergütungsanpassungen Abzüge für die Produktivitätsentwicklung einzuführen. Bekanntlich steigt die Produktivität, wenn mit vorhandenem oder weniger Personal mehr Patienten behandelt werden. Dies bedeutet, dass alle Kliniken, die noch einen überdurchschnittlichen Personalbestand haben, zum Personalabbau gezwungen werden, weil die Krankenkassen die Kliniken mit niedrigen Personalbesetzungen zum Maßstab für die Produktivitätskürzungen machen werden. CDU/CSU und SPD verbinden mit diesen Produktivitätsabzügen die Erwartung, dass Rationalisierungseffekte infolge eines geringen Personaleinsatzes zu Gunsten der Krankenkassen abgeschöpft werden können. Dies hat zur Folge, dass die Vergütungsanpassungen noch geringer werden und alle Krankenhäuser zu maximal rationalem Personaleinsatz gezwungen werden. Diese Pläne von CDU/CSU und SPD werden von den Trägern der Krankenhäuser und ihren Verbänden, den Mitarbeiterorganisationen und Gewerkschaften dezidiert abgelehnt. Bislang gibt es allerdings keine Signale, dass im Bundeskabinett von diesem Vorhaben Abstand genommen wird. Die Krankenhäuser sind nicht länger bereit, die Rolle des Sachwalters eines vom Gesetzgeber zu verantwortenden Ressourcenmangels in den Kliniken zu übernehmen.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Ersatzkassen, Vertreter der Ärzte und Patientenselbsthilfe fordern mehr Transparenz bei Kooperation von Pharmafirmen und Selbsthilfe

Wenn Pharma- und Medizinproduktehersteller versuchen, mit Spenden und Sponsoring oder Urlaubsangeboten Patientenselbsthilfe und Ärzteschaft für sich einzunehmen, ist Vorsicht geboten. Eine Allianz aus Vertretern der Ersatzkassen, der Patientenselbsthilfe und der Ärzteschaft hat für mehr Transparenz bei Kooperationen von Selbsthilfe und Medizinern mit der Industrie geworben. Bei der Vorstellung der aktualisierten und erweiterten vdek-Broschüre „Ungleiche Partner – Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor“ sprachen sie sich für erhöhte Wachsamkeit bei der Zusammenarbeit mit Unternehmen aus. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) appellierte an alle Beteiligten, mehr Engagement bei der Offenlegung von Geldflüssen und möglichen Interessenkonflikten zu zeigen. „Immerhin fließen jährlich geschätzte 5,6 Millionen Euro von der Pharmaindustrie in Richtung Selbsthilfe. Die Krankenkassen unterstützen die Selbsthilfe weit intensiver, und zwar mit rund 45 Millionen Euro jährlich. Wir haben nichts gegen die Unterstützung der Selbsthilfe durch die Pharmaindustrie. Doch es besteht die Gefahr, dass Selbsthilfeorganisationen für die Interessen der Geldgeber benutzt werden und ihre Unabhängigkeit verlieren. Damit haben wir als Hauptförderer der Gesundheitsselbsthilfe ein Problem“, betonte Elsner. Von der Pharmaindustrie forderte Elsner, die Geldflüsse und Zuwendungen mindestens einmal pro Jahr detailliert zu veröffentlichen. Außerdem sollte ein Firmenfonds eingerichtet werden, d. h. ein Fördertopf, in den spendenwillige Unternehmen einzahlen können. Eine unabhängige Instanz sollte das Geld dann verteilen. Und auch die Gesundheitsselbsthilfe sollte konsequenter als bisher ihre Zuwendungen kenntlich machen und im Zweifel auch auf finanzielle Zuwendungen seitens der Pharmaindustrie ganz verzichten. In Richtung Ärzteschaft erklärte sie: „Auch die Glaubwürdigkeit der Ärzteschaft ist gefährdet, wenn sie sich z. B. bei Anwendungsbeobachtungen und klinischen Studien und in ihrem Verordnungsverhalten zu stark von der Pharmaindustrie beeinflussen lässt. Auch hier ist absolute Transparenz erforderlich!“ Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), kritisierte, dass zahlreiche Marketingstrategien der Pharmaindustrie auf den Patienten als „Kunden“ zielen, um die Nachfrage nach diagnostischen Verfahren oder neuen Arzneimitteln zu steigern und sie dadurch schneller im Markt zu verbreiten. Problematisch sei es, dass weiterhin nicht ausreichend qualitativ hochwertige, unverzerrte und evidenzbasierte Informationen, z. B. bezogen auf neue Arzneimittel oder medikamentöse Therapiestrategien, zur Verfügung stehen. „Ärzte und Patienten erreichen regelmäßig eine Flut von Online- oder als Printmedien zugänglichen Informationen zu Arzneimitteln, die eine Vielzahl von unvollständigen, häufig interessengeleiteten bis hin zu manipulativen Inhalten aufweisen. Diese beeinflussen das Arzt-Patienten-Verhältnis massiv.“ Prof. Dr. Ludwig forderte sowohl eine zentrale Qualitätskontrolle von Patienteninformationen sowie eine Prüfung von Werbeanzeigen und Arzneimittelinformationen durch eine industrieunabhängige Organisation als auch größere Transparenz in Bezug auf finanzielle Zuwendungen an Patientenselbsthilfe und Interessenkonflikte der an Informationsbroschüren und Veranstaltungen der Selbsthilfe beteiligten Ärzte. Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG Selbsthilfe) betonte: „Zwar bietet Sponsoring die Chance auf Einnahmen zusätzlicher Mittel, es bleibt aber die Gefahr von Abhängigkeit und Einflussnahme der Geldgeber. Die Selbsthilfe ist sich dieser Gefahr sehr bewusst.“ Die BAG Selbsthilfe habe daher gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) Leitsätze für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen verabschiedet und ein Monitoringverfahren entwickelt. Diese Maßnahmen sowie Selbstverpflichtungserklärungen der Verbände seien wichtige Bausteine, damit die Patientenselbsthilfe unabhängig handeln könne und in der Zusammenarbeit mit Unternehmen die Kontrolle über Inhalte der Arbeit behalte. Hintergrund: Die Gesundheitsselbsthilfe finanziert sich aus Mitteln der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, der öffentlichen Hand, Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Bußgeldern, Zuwendungen von Stiftungen und Sponsoring. Einer der wichtigsten Geldgeber ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Sie hat ihre Ausgaben zugunsten von Patientenorganisationen seit 1999 von 7,5 Millionen Euro auf 45 Millionen Euro im Jahr 2015 (0,64 Euro pro Versicherten) versechsfacht. Die Ersatzkassen sind als größte Kassenart mit 38 Prozent (16,9 Millionen Euro) Hauptfinanzier der Selbsthilfe. Die Zuwendungen durch die Krankenkassen dienen der Deckung laufender Kosten, ermöglichen Projekte, aber auch die Gründung neuer Selbsthilfegruppen, denn die Gelder werden prospektiv vergeben. Das kassenfinanzierte Unterstützungssystem ist weltweit einmalig. In seiner 2008 erstmals aufgelegten und nun aktualisierten Broschüre (aktualisierte Ausgabe unter: http://www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe.html) informiert der vdek über Aufgaben der Selbsthilfe, Zusammenarbeit mit der Gesundheitsindustrie sowie Transparenzbemühungen und gibt Tipps, wie Selbsthilfe- und Ratsuchende Einflussnahmen durch Unternehmen erkennen können. Pressemitteilung des vdek

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Hausarztvertrag: AOK Bayern will rasche Klärung

Um eine rasche Klärung für den Bereich der hausarztzentrierten Versorgung zu erreichen, hat die AOK Bayern jetzt zusätzlich zur bereits eingereichten Klage Eilantrag beim Sozialgericht München gestellt. Danach soll das Gericht den Schiedsspruch vorläufig außer Kraft setzen. „Die Lösung kann nicht darin liegen, auf der Umsetzung eines nicht umsetzbaren Schiedsspruchs zu beharren“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Mit der schnellen Aussetzung des Schiedsspruchs wegen Unvollständigkeit und Rechtswidrigkeit wäre der Weg frei für neue Verhandlungen über die nächste Generation der Hausarztverträge. Dem Eilantrag waren Angebote der AOK an den Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) vorausgegangen. So hatte die Krankenkasse eine Anhebung der Vergütungsobergrenze um zehn Prozent angeboten. Das Unternehmen hat die Abschlagszahlungen an den BHÄV um diesen Prozentsatz bereits erhöht. Nach Angaben der AOK hat der BHÄV die Angebote bislang ignoriert. Die bayerische Gesundheitskasse sieht sich als Motor der hausarztzentrierten Versorgung – noch vor einer gesetzlichen Verpflichtung hat die AOK flächendeckende Hausarztverträge vereinbart. Das Interesse an einer qualitätsorientierten hausarztzentrierten Versorgung ist nach Aussage des AOK-Chefs ungebrochen. Allerdings dürften die Verträge dazu nicht in erster Linie als Beschaffungsinstrument für höhere Honorare angesehen werden. Notwendig sei vielmehr eine Weiterentwicklung der Versorgungsqualität. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Rettung der Welt, 111: Barcelona, Spanien

Die Guardia Urbana, die “Stadtpolizei” von Barcelona, ist mit ihren Fahrzeugen auch auf größere Krawalle vorbereitet. So sind die Fahrzeuge mit beweglichen Gittern für Front- und Seitenscheiben sowie einem Frontschutzbügel / Kuhfänger ausgestattet. Drücken wir ihnen mal die Daumen, dass sie sowas nur selten brauchen. Danke an Paul für das Bild.

Bundeskabinett beschließt den E-Health Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe : “Viel zu lang wurde schon gestritten.‎ Jetzt gehört endlich der Patient und der konkrete Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte für den Patienten in den Mittelpunkt. Deshalb machen wir Tempo durch klare gesetzliche Vorgaben, Fristen und Anreize, aber auch Sanktionen, wenn blockiert wird. Es gibt also viele gute Gründe, künftig Termine einzuhalten, aber keine Ausreden mehr – weder für die Selbstverwaltung noch für die Industrie. Der Nutzen für die Patienten ist enorm: Wenn es nach einem Unfall schnell gehen muss, soll der Arzt überlebenswichtige Notfalldaten sofort von der Gesundheitskarte abrufen können. Und wir wollen, dass ein Arzt direkt sehen kann, welche Medikamente sein Patient gerade einnimmt. So können gefährliche Wechselwirkungen verhindert werden. Erweiterte Möglichkeiten der Gesundheitskarte und höchste Datensicherheit  müssen immer Hand in Hand gehen. Denn hier geht es um sehr persönliche Informationen. Ich freue mich deshalb, dass gemeinsam mit der Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein System entwickelt werden konnte, das bestmöglichen Schutz der höchstpersönlichen Patientendaten bietet.”  Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik,  Michael Hange,  erklärte:  “Das E-Health-Gesetz stellt auch einen Meilenstein für die IT-Sicherheit im Gesundheitswesen dar.  Die Telematik-Infrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte tragen  dazu bei, die Sicherheit sensibler Patienten-Daten weiter zu verbessern. Damit profitieren die Patienten von einem Plus an Datenschutz im Gesundheitswesen.” Um ein Höchstmaß an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, waren die Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Anfang eng einbezogen. Die Sicherheitsanforderungen an die elektronische Gesundheitskarte werden unter Berücksichtigung der Entwicklung der technischen Möglichkeiten kontinuierlich fortgeschrieben. Das Gesetz enthält einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards. Zudem sollen den Patienten konkrete Anwendungen zugute kommen, für die ein klarer Zeitplan gilt. Die wichtigsten Regelungen des E-Health-Gesetzes: Ein modernes Stammdatenmanagement (Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten) soll nach einer bundesweiten Erprobung in Testregionen ab dem 1. Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden. Damit werden die Voraussetzungen für medizinische Anwendungen wie z.B. eine elektronische Patientenakte geschaffen. Sobald die Anwendung zur Verfügung steht, erhalten Ärzte und Zahnärzte, die diese Anwendung nutzen, einen Vergütungszuschlag. Ab 1. Juli 2018 sind pauschale Kürzungen der Vergütung der Ärzte und Zahnärzte vorgesehen, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen. Mit Notfalldaten eines Patienten ist ein Arzt sofort über alle wichtigen Daten, wie z.B. Allergien oder Vorerkrankungen informiert. Ab 2018 sollen diese Notfalldaten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können, wenn der Patient dies wünscht. Ärzte, die diese Datensätze erstellen, sollen eine Vergütung erhalten. Noch immer sterben mehr Menschen an unerwünschten Arzneimittelnebenwirkungen als im Straßenverkehr. Ein Medikationsplan, der alle Informationen über die vom Patienten angewendeten Arzneimittel enthält, sorgt für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie. Versicherte, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, sollen ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Mittelfristig soll der Medikationsplan dann über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein. Bislang geht noch immer wertvolle Zeit verloren, weil Arztbriefe per Post versendet werden und somit wichtige Informationen nicht rechtzeitig vorliegen. Ärzte, die Arztbriefe sicher elektronisch übermitteln, sollen 2016 und 2017 eine Vergütung von 55 Cent pro Brief erhalten. Krankenhäuser, die ab dem 1. Juli 2016 Entlassbriefe elektronisch verschicken, sollen eine Vergütung von 1 Euro pro Brief erhalten. Ärzten soll das Einlesen des elektronischen Entlassbriefes mit 50 Cent vergütet werden. Spätestens ab 2018 werden elektronische Briefe nur noch vergütet, wenn für die Übermittlung die Telematikinfrastruktur genutzt wird. Um die Nutzung der Telemedizin voranzutreiben, sollen ab 1. April 2017 Telekonsile bei der Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen vergütet werden. Die Selbstverwaltung hat weiterhin den Auftrag, zu prüfen, welche weiteren Leistungen telemedizinisch erbracht und vergütet werden können. Ein Interoperabilitätsverzeichnis soll die von den verschiedenen IT-Systeme im Gesundheitswesen verwendeten Standards transparent machen und auf freiwilliger Basis für mehr Standardisierung sorgen. Das Verzeichnis soll auch ein Informationsportal für telemedizinische Anwendungen enthalten. Die im Gesetz vorgesehenen Fristen richten sich insbesondere an die mit der Umsetzung beauftragten Organisationen der Selbstverwaltung, GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung . So erhält die von der Selbstverwaltung getragene Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte Fristen und klare Vorgaben für den Abschluss ihrer Arbeiten. Es gibt Haushaltskürzungen bei den genannten Gesellschaftern, wenn die Frist nicht gehalten wird. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmg.bund.de. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Eine schrecklich nette Familie: Stardust, Kometen – und Meteorite

Und mal wieder Zeit, was über Kometen zu schreiben. Wie schon öfters angemerkt, ist mein Hintergrund eher der eines Meteoritenforschers oder Mineralogens (von einem nicht näher zu benennenden Prof. auch als ‘Steineklopfer’ tituliert). Ein Vergleich zwischen Material kometarer oder meteoritischer Herkunft ist wie der Vergleich von Äpfel und Birnen oder besser, Äpfel und Eis am Stil (Magnum wäre ein prima Analog für Kometen, lechz). Meteorite sind zunächst mal Gestein mit etwas Wasser und Organik. Nicht zuletzt dank der laufenden Rosetta-Mission wissenweiter

Publizistik-Preis Platz 3: “Tod und Sterben – Übers Sterben reden”

Übers Sterben sprechen wir nicht. Oder zumindest nicht gerne. Schon gar nicht in der Öffentlichkeit. Weil wir uns dann der Tatsache stellen müssten, dass wir alle sterben werden. Früher oder später. Doch übers Sterben müssen wir sprechen. Weil nur so gewährleistet ist, dass wir den Sterbeprozess bekommen, den wir uns wünschen. Weil es im Zweifel schon zu spät ist, wenn unser eigenes Sterben begonnen hat. Deshalb war es sinnvoll und notwendig, das Thema Tod dort anzusprechen, wo sich Menschen auch heute noch über das Geschehen in ihrem Umfeld informieren: auf den verschiedenen Kanälen ihres Heimat-Mediums – oder anders gesagt: mitten im Lokalteil.

Die SBK ist zum dritten Mal „Deutschlands beliebteste gesetzliche Krankenkasse“

Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK ist Deutschlands beliebteste gesetzliche Krankenkasse. Zum dritten Mal in Folge haben die Versicherten die SBK bei der Befragung des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) auf Platz 1 gesetzt. Die SBK steht beim Service und bei der Weiterempfehlung ganz oben. Bestwerte gab es für den Service insgesamt, wobei die Bereiche Beratung/Service vor Ort, Kundenservice per Mail und der Internetauftritt hervorstachen. 2.405 gesetzlich Versicherte hat das DISQ danach gefragt, wie zufrieden sie mit ihrer Krankenkasse sind. Unter den 16 genannten großen Krankenkassen hat sich die SBK Platz 1 gesichert, zum dritten Mal nach 2012 und 2013. In der Gesamtzufriedenheit erzielte sie 84,4 Punkte und damit die Note „sehr gut“. Auf den weiteren Plätzen folgen Techniker Krankenkasse (84,2 Punkte), AOK Plus (80,9 Punkte). Die Experten des DISQ untersuchten speziell die Meinungen der Versicherten zu den Aspekten Service, Leistungsangebot sowie Zuverlässigkeit und Sicherheit. Letzteres bezog sich etwa auf die Einhaltung von Leistungszusagen und den Schutz persönlicher Daten. Kundenärgernisse und die Weiterempfehlungsbereitschaft flossen ebenfalls mit in die Gesamtbewertung ein. Spitzenwert bei Weiterempfehlung und Wiederwahl Dabei hatten die SBK-Versicherten nach eigenen Angaben kaum Anlass, sich zu beklagen: Nur 4,8 Prozent der Befragten gaben an, sich schon mal geärgert zu haben – auch hier mit deutlichem Abstand zu anderen Krankenkassen. Zum Vergleich: Über den Letztplatzierten im Test hatten sich 24,3 Prozent geärgert. Zudem äußerten die befragten Kunden die höchste Bereitschaft zur Weiterempfehlung der Krankenkasse. Die positiven Kundenerfahrungen zeigten sich auch in der Bereitschaft sämtlicher Befragter, die SBK erneut zu wählen. Pressemitteilung der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK

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AOK und Max-Planck-Institut für Bildungsforschung starten Informationskampagne

Mit einem neuen Informationsformat „Faktenboxen“ will die AOK die Gesundheitskompetenz von Versicherten stärken. Komplexe Fragen zu Nutzen und Risiken von medizinischen Behandlungen, Früherkennungen oder Nahrungsergänzungsmitteln sollen auf schnelle und kompakte Weise beantwortet werden. Ziel ist eine verständliche und einprägsame Wissensvermittlung via Internet, die den aktuellen Stand der medizinischen Forschung berücksichtigt. Entwickelt wurde dieses Format im Harding-Zentrum für Risikokompetenz vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung unter der Leitung von Prof. Dr. Gerd Gigerenzer. Bis Ende des Jahres will die AOK eine Reihe weiterer Faktenboxen zu unterschiedlichen Themen veröffentlichen. Die Informationskampagne startet mit einer Serie von elf Faktenboxen aus den Bereichen Impfung (Grippe-Impfung für Ältere und chronisch Kranke, Impfung Masern, Mumps und Röteln), Nahrungsergänzungsmittel (Vitamin D und Selen zur Prävention), Individuelle Gesundheitsleistungen (Eierstock-Ultraschall zur Krebsfrüherkennung, Stoßwellentherapie gegen Tennisarm), bildgebende Verfahren (Röntgen bei Rückenschmerzen) und AOK-Leistungen (Kinderkrankengeld und Kieferorthopädische Behandlungen). Erste Evaluationsergebnisse zeigen: Faktenboxen wirken. So konnte bei Testpersonen nach Lektüre von Faktenboxen ein signifikanter Wissenszuwachs festgestellt werden. Auch bei der Risikoeinschätzung zeigte sich, dass sie seltener gewillt waren, Früherkennungsuntersuchungen durchführen zu lassen, weil der Schaden einer solchen Behandlung für sie den Nutzen überwog. Was bringen Faktenboxen für die Versicherten? Ratsuchende können sich mit diesen Boxen schnell und effektiv über viele Themen rund um die medizinische Versorgung informieren. Zum Beispiel kann Frauen in wenigen Augenblicken verdeutlicht werden, dass ein jährlicher Ultraschall zur Früherkennung von Eierstockkrebs keinen nachweisbaren Nutzen für sie bringt, aber erhebliche Schäden verursachen kann. Senioren können erkennen, dass die Impfung gegen Grippe – entgegen oft öffentlich vorgebrachter Skepsis – sehr wohl einem schweren Verlauf der Grippe vorbeugen kann. Und über die stark beworbenen Nahrungsergänzungsmittel kann man nachlesen, dass zusätzlich eingenommenes Vitamin D weder Krebs noch Herz-Kreislauf-Erkrankungen verhindert – aber in Kombination mit Kalzium zu mehr Magen-Darm-Erkrankungen führen kann. Eine Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) vor einem Jahr hatte ergeben, dass bei fast 60 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten die Fähigkeit zur Krankheitsbewältigung und Gesunderhaltung „problematisch“ bis „unzureichend“ ausgebildet ist. Damit schneiden die Deutschen im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich ab. Mehr als ein Viertel der Versicherten findet es sehr kompliziert, gesundheitsrelevante Infos zu finden; fast ein Drittel hat Schwierigkeiten, entsprechende Medieninformationen zu verstehen. Zwei Drittel haben Probleme dabei, die Vertrauenswürdigkeit der Gesundheitsrisiken einzuschätzen. Und ein Viertel ist kaum in der Lage, Arztinformationen eigenverantwortlich umzusetzen. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes  

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