Patientenservice: Abkehr vom Provinzkönig

Der Beruf des Arztes ist gerade in der letzten Zeit einem starken Wandel unterworfen. Neben dem Aspekt, Ihren Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung zukommen zu lassen, sind Sie gerade in einer eigenen Praxis auch betriebswirtschaftlichen Herausforderungen ausgesetzt. Hier den Spagat zwischen Dienstleister und Unternehmer zu finden, ist nicht immer einfach, darf aber zu Lasten der Patienten gehen.

Verhältnis von Arzt und Patient hat sich geändert

Um Ihre Praxis wirtschaftlich rentabel zu führen, sind Sie auf eine gewisse konstante Anzahl an Patienten angewiesen. Doch damit diese nicht nur einmal kommen und dann nie wieder, ist auch entsprechende gute Zusammenarbeit und vor allem eine Begegnung auf Augenhöhe sinnvoll. Dem Internet sei Dank, ist der Patient von heute meist gut informiert und stellt damit möglicherweise den Arzt vor neue Herausforderungen. Denn gerade in früheren Zeiten galt allein schon der weiße Kittel aus Signal einer gewissen Autorität, die nicht in Frage gestellt und schon gar nicht untergraben werden durfte. Nun ist es eine neue Herausforderung, vor allem für die ältere noch aktive Ärztegeneration, ihre Patienten als “mündig” zu betrachten und entsprechend zu behandeln. Es gilt als erwiesen, dass bei funktionierender Zusammenarbeit und Akzeptanz sowie Vertrauen des Patienten der Heilungsprozess schneller und besser funktioniert.

Der Arzt als Dienstleister hat sich etabliert

Der Gang zum Arzt vor 50 Jahren oder noch länger war für beide Seiten meist denkbar einfach. Da gab es die Schilderung der Beschwerden, anschließend wurde eine Untersuchung gemacht und die Diagnose erstellt. Medikamente oder Therapien wurden verschrieben und meist ohne Gegenfragen hingenommen. Nun aber kommen genau diese Fragen und möglicherweise sogar Anregungen, was vielleicht noch helfen oder wirken könnte. Damit ist der Arzt gefordert und muss umdenken. Denn auch wenn die Autorität sicher nie in Frage gestellt wird, bröckelt sie doch und sollte Fragen zulassen. Schließlich ist der Mitbewerb an anderen Praxen, Wahlärzten oder möglicherweise Kliniken groß. Die Frage, die man sich als Patient stellt ist einfach, zu welchen Beschwerden kann der Arzt welches entsprechende Angebot machen. Mitsprache bei der Therapie ist gefragt, dies betrifft nicht nur das heikle Thema der Patientenverfügung, sondern auch im wesentlichen den alltäglichen Arztbesuch, wobei auch pflegende oder betreuende Angehörige in diesen Prozess mit einzubeziehen sind.

Empathie statt unumstößliche Autorität

Es gilt als längst erwiesen, dass Information und Empathie des Arztes mindestens genau so wichtig sind wie die Fachkenntnisse. Anlässlich einer Studie der Ärztekammer, die in acht europäischen Ländern eine Befragung von 8.000 Patienten durchführen ließ, kam das Ergebnis zutage, dass sich 64 Prozent der Befragten von ihrem Arzt nicht genügend informiert fühlten. Fast drei Viertel, konkret 74 Prozent, gaben an, bei der Entscheidung für eine Therapie mitreden zu wollen. Damit ist klar, was im Focus des Ärzteverständnisses stehen sollte. Die Befragung ist ein klarer Auftrag an das neue Berufsverständnis des gesamten Ärztestandes über sich selbst. Als Dienstleister ist es wichtig, dass Sie auf Ihren Patienten eingehen, denn dies fördert die Genauigkeit der Diagnose und den Umgang mit schweren Krankheiten.

Grenzen zwischen Dienstleister und Überforderung des Patienten klar ziehen

Wenn Sie sich also auf Augenhöhe mit Ihren Patienten beschäftigen, heißt das nicht, dass Sie nicht mehr die letztendliche Entscheidung über eine Medikation oder über eine Therapie treffen sollen. Denn bei all dem Verständnis, das gegenseitig notwendig ist, darf die Komplexität der Medizin nicht unterschätzt werden. Auch wenn Sie einen sozial ausgewogenen und umgänglichen Ton wählen sollten, sind immer noch Sie der Experte, der weiß was gut oder notwendig ist. Hier ist ein goldener Mittelweg richtig, lassen Sie Ihren Patienten den nötigen Freiraum, um seine Werte und Wunschvorstellungen zu deponieren und stehen Sie mit Ihrem Wissen und Ihrer Kompetenz zur Verfügung, um sein Selbstbestimmungsrecht vernünftig ausüben zu können.