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PKV startet Pflege-Ratgeber für Verbraucher: Hilfe beim Suchen nach Pflege-Anbietern in der Nähe und Erfahrungsaustausch von Betroffenen
Die Private Krankenversicherung (PKV) hat ein neues Online-Portal als Ratgeber im Pflegefall gestartet. Unter www.pflegeberatung.de erhalten Betroffene und pflegende Angehörige Antworten zu wichtigen Fragen der persönlichen Pflegeplanung. Zudem steht ihnen eine umfassende Datenbank mit konkreten Hilfsangeboten in ihrer Nähe zur Verfügung. Dort finden sie über eine leicht bedienbare Suchfunktion Informationen zu Pflegeheimen, ambulanten Diensten, Tages- und Nachtpflege, Betreuungsangeboten sowie weiteren Entlastungsmöglichkeiten. Mithilfe von Checklisten und Tests können die Betroffenen z.B. prüfen, ob sie eine Pflegestufe beantragen sollten. Mit einem Rechner lassen sich die Kosten von Pflegediensten speziell für die individuell benötigten Leistungen abschätzen. Pflegeberatung.de bietet den Verbrauchern zugleich die Möglichkeit, für die Betreuung Schwerkranker, die zu Hause sterben möchten, spezialisierte ambulante Palliativversorger (SAPV) in ihrer Nähe zu finden. Zusätzlich enthält das Portal auch das Angebot zum persönlichen Erfahrungsaustausch der Betroffenen untereinander. Eine ehrenamtliche Laienredaktion aus Pflegenden und Pflegebedürftigen schildert persönliche Erfahrungen, gibt Ratschläge und beantwortet Fragen anderer Nutzer. Zugleich stehen professionelle Experten aus Wissenschaft und Praxis den Nutzern mit hilfreichen Tipps für die Pflegesituation zur Seite. „Der PKV-Verband und seine Tochterunternehmen haben in den vergangenen Jahren große Kompetenz in Sachen Pflege aufgebaut“, erklärt Verbandsdirektor Volker Leienbach. „Die Pflegeberatung COMPASS unterstützt und begleitet Ratsuchende bundesweit. MEDICPROOF kümmert sich als Medizinischer Dienst der Privaten um die Gutachten für die Pflege-Einstufung. Zudem beteiligt sich die PKV an den Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen. Dieses vielseitige Engagement setzt die PKV nun online fort und stellt mit Pflegeberatung.de ihre Kompetenz allen Verbrauchern kostenlos zur Verfügung“, so Leienbach. „Das Angebot von Pflegeberatung.de mit Tipps von Menschen in einer ähnlichen Situation sowie mit einer Expertenredaktion ist ein wichtiger Baustein, um die Betroffenen in ihrer jeweiligen Situation individuell zu unterstützen. Gleichzeitig erleben sie auf diese Weise, dass sie nicht allein sind und andere Menschen vor ähnlichen Fragen stehen“, erläutert Sibylle Angele, Geschäftsführerin von COMPASS. Ludwig Thumbach weiß als Betroffener: „Es ist oft schwer, passende Informationen im Internet zu finden. Deshalb gebe ich gerne meine Erfahrungen weiter.“ Er engagiert sich beim Pflegeportal als Laienredakteur der Diskussionsplattform. „Ich wäre froh gewesen, wenn ich zu Beginn meiner Erkrankung von dem Know-How anderer hätte profitieren können, und wünsche mir den Austausch mit Menschen in ähnlicher Lage“, sagt Thumbach, der aufgrund einer Hirnhautentzündung seit mehreren Jahren auf fremde Hilfe angewiesen ist. Ursula Lenz, Pressereferentin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), erhält viele Anrufe von Menschen, die – oft plötzlich – mit der Pflegebedürftigkeit ihres Partners oder ihrer Eltern konfrontiert werden. „Die meisten sind völlig überfordert und wissen auch nicht, an wen sie sich wenden können, um wirklich fundierte und umfassende Informationen und Unterstützung zu erhalten. Ich bin froh, dass ich sie auf www.pflegeberatung.de hinweisen kann“, so Lenz, die auch in der Experten-Redaktion mitarbeitet. Pflegeberatung.de ist ein gemeinsames Projekt des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) und seiner Tochterunternehmen COMPASS Private Pflegeberatung GmbH sowie MEDICPROOF, der Medizinische Dienst der Privaten. Pressemitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
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Honorarvolumen steht endlich fest – IKK BB und KVBB beenden Gerichtsverfahren über die Arzthonorare seit 2013
Bei der Regelung der Finanzierung der ärztlichen Honorare seit 2013 gibt es keine Unsicherheit mehr. Die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) haben eine Vereinbarung getroffen und beenden damit ein Verfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, in dem eine vom Landesschiedsamt 2013 festgesetzte Regelung der Anteilsfinanzierung vereinbarter Honorare auf Kassenseite strittig gestellt wurde. KVBB und IKK BB haben sich auf das weitere Vorgehen verständigt. Neben einer finanziellen Kompensation für die IKK BB gehört dazu auch, dass die KVBB sich dafür einsetzt, die ärztliche Vergütung zukünftig morbiditätsgerecht auf die Krankenkassen zu verteilen. Im Gegenzug zieht die IKK BB ihre Klage gegen die Entscheidung des Landesschiedsamtes zurück. Dazu sagt Dr. Peter Noack, für den Vorstand der KVBB: „Wir sind froh, dass die Vergütungen der Ärzte nun endlich rechtssicher feststehen und die IKK BB die ab dem Jahr 2013 im Landesschiedsamt festgelegte Vergütungsvereinbarung nicht mehr in Frage stellt.“ Enrico Kreutz, Vorstand der IKK BB, ergänzt: „Nach erfolglosen Gesprächen mit den anderen Krankenkassen wurde es uns erst durch die Einigung mit der KVBB möglich, unsere Klage zurückzuziehen. Hier zeigt es sich einmal wieder, dass Probleme am besten vor Ort gelöst werden, denn als Krankenkasse mit Sitz in Potsdam kennen wir die Bedürfnisse der Region und sind nicht von Entscheidungen in fernen Konzernzentralen abhängig.“ Das Landesschiedsamt hatte 2013 festgelegt, dass Teile der von allen Krankenkassen in Brandenburg zu entrichtenden Arzthonorare gleichmäßig auf alle Versicherten umgelegt werden, auch wenn sie gar nicht oder kaum zum Arzt gehen. Dagegen hatte die IKK BB geklagt, da den Krankenkassen die Einnahmen entsprechend der Morbidität über den Risikostrukturausgleich zugeteilt werden und sie deshalb auf entsprechenden Mehrkosten sitzen bleibt. Hintergrund Das Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung wird eingeschaltet, wenn Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung sich nicht über gesetzlich zu schließende Verträge, wie z.B. über die Höhe der ärztlichen Honorare einigen können. Neben unparteiischen Mitgliedern und einem Vorsitzendem besteht es aus Vertretern von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung und setzt mit Stimmenmehrheit die von allen Krankenkassen an alle Ärzte des Bundeslandes zu zahlende Gesamtvergütung fest. Die KV Brandenburg (KVBB) vertritt die Interessen von über 4.100 ambulant tätigen Ärzten und Psycho-therapeuten. Sie organisiert rund um die Uhr im Land Brandenburg die flächendeckende, ambulante medizinische Versorgung und garantiert die hohe Qualität der ärztlichen Tätigkeit. Die KV Brandenburg schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen unter anderem auch die Verträge zur Honorierung der Vertragsärzte. Die IKK Brandenburg und Berlin (IKK BB) mit Sitz in Potsdam hat aktuell gut 235.000 Versicherte, wovon mehr als die Hälfte in Brandenburg wohnen. Ihr aktueller Beitragssatz liegt bei 15,49 % und sie wurde im Frühjahr 2016 vom Deutschen Finanz Service Institut als Krankenkasse mit dem bundesweit besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgezeichnet. Gemeinsame Pressemitteilung der IKK Brandenburg und Berlin und der KV Brandenburg
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Bundestag berät Präventionsgesetz in 2. und 3. Lesung
Der Deutsche Bundestag wird heute in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) beraten. Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach:„Mit dem Präventionsgesetz stärken wir die Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld – in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Außerdem werden die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt, und der Impfschutz wird verbessert. Ziel ist, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen.“ Das Präventionsgesetz stärkt die Grundlagen für eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung – für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Denn Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Mit Hilfe des Gesetzes werden außerdem die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen weiterentwickelt und wichtige Maßnahmen ergriffen, um Impflücken in allen Altersstufen zu schließen. Im Präventionsgesetz ist auch eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Pflegeversicherung enthalten. Dem Spitzenverband der Pflegekassen wird der gesetzliche Auftrag erteilt, mit der Erarbeitung von Änderungen der Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen. Mit dieser Regelung wird im Vorgriff auf das kommende Zweite Pflegestärkungsgesetz die rechtzeitige Vorbereitung der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sichergestellt. Die wesentlichen Inhalte des Präventionsgesetzes: Der Gesetzentwurf setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und auch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung eingebunden. In einer Nationalen Präventionskonferenz legen die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung insbesondere von Bund, Ländern, Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialpartner gemeinsame Ziele fest und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen. Die Soziale Pflegeversicherung erhält einen neuen Präventionsauftrag, um künftig auch Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen mit gesundheitsfördernden Angeboten erreichen zu können. Das Präventionsgesetz fördert durch eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen die Impfprävention. Künftig soll der Impfschutz bei allen Routine-Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie den Jugendarbeitsschutzuntersuchungen überprüft werden. Auch Betriebsärzte sollen künftig allgemeine Schutzimpfungen vornehmen können. Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden. Beim Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita, Schule, Hort) können die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder vorübergehend ausschließen. Medizinische Einrichtungen dürfen die Einstellung von Beschäftigten vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutzes abhängig machen. Zudem können Krankenkassen Bonus-Leistungen für Impfungen vorsehen. Das Gesetz sieht vor, dass die bestehenden Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt werden. Künftig soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und auf Risikofaktoren für das Entstehen von Krankheiten gelegt werden. Ärztinnen und Ärzte erhalten die Möglichkeit, Präventionsempfehlungen auszustellen und damit zum Erhalt und zur Verbesserung der Gesundheit ihrer Patienten beizutragen. Die Krankenkassen und Pflegekassen werden künftig mehr als 500 Mio. Euro für Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Gesundheitsförderung in den Lebenswelten wie Kita, Schule, Kommunen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen mit insgesamt mindestens rund 300 Mio. Euro jährlich. Auf Grundlage einer nationalen Präventionsstrategie verständigen sich die Sozialversicherungsträger mit den Ländern und unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden auf die konkrete Art der Zusammenarbeit bei der Gesundheitsförderung insbesondere in den Kommunen, in Kitas, Schulen, in Betrieben und in Pflegeeinrichtungen. Die finanzielle Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfe wird durch das Präventionsgesetz um rund 30 Mio. Euro erhöht. Für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen stellen die Krankenkassen ab dem Jahr 2016 je Versicherten 1,05 Euro zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministriums für Gesundheit
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