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Mehr als 50 Millionen Krankenkassen-Mitglieder können Beiträge sparen
Mehr als 50 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können durch einen Wechsel zur hkk Beiträge sparen. Dies entspricht mehr als 90 Prozent der rund 55 Millionen Kassenmitglieder in Deutschland. Seit Anfang 2017 ist die hkk Krankenkasse mit 0,59 Prozent Zusatzbeitrag der günstigste Anbieter in 13 von 16 Bundesländern und unterbietet auch regionale, meist kleine Wettbewerber. Darüber hinaus ist die hkk bereits im dritten Jahr in Folge der günstigste bundesweite Anbieter. Auch 2017 hält die Bremer Kasse ihren Beitrag stabil – im Gegensatz zu bisher 27 von insgesamt 113 Krankenkassen, die Erhöhungen vorgenommen haben. Tabelle: hkk Krankenkasse ist Preisführerin in 13 Bundesländern GKV-Mitglieder (Stand 01.07.16) Wählbare (geöffnete) Kassen Preisposition der hkk Baden-Württemberg 6.938.312 55 Drittgünstigste Bayern 8.325.254 55 Günstigste Berlin 2.406.082 48 Günstigste Brandenburg 1.836.623 47 Günstigste Bremen 453.383 49 Günstigste Hamburg 1.202.030 51 Günstigste Hessen 3.988.363 52 Günstigste Mecklenburg-Vorp. 1.209.561 45 Günstigste Niedersachsen 5.256.122 55 Günstigste NRW 11.649.129 59 Günstigste Rheinland-Pfalz 2.568.272 51 Zweitgünstigste Saarland 661.588 46 Günstigste Sachsen 3.082.656 50 Günstigste Sachsen-Anhalt 1.736.388 46 Zweitgünstigste Schleswig-Holstein 1.884.470 45 Günstigste Thüringen 1.633.925 45 Günstigste Summe 54.832.158 2017 sparen hkk-Mitglieder gegenüber einer durchschnittlich teuren Kasse – abhängig vom Einkommen – bis zu 266 Euro. Im Vergleich zu einer Kasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent beträgt die hkk-Ersparnis bis zu 579 Euro. Rund 95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und daher identisch. Trotz ihrer günstigen Beiträge übertrifft die hkk den Krankenkassendurchschnitt aber auch bei den darüber hinaus gehenden Leistungen. So bietet sie Zusatzleistungen in den Bereichen Naturmedizin, Vorsorge und bei Schwangerschaft im Wert von mehr als 1.000 Euro pro Jahr. Dazu kommt ein Bonusprogramm im Wert von bis zu 250 Euro jährlich. Pressemitteilung der hkk
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Europäische Referenznetzwerke – Medizinisches Fachwissen zu Seltenen Erkrankungen europaweit zu Gunsten der Patientinnen und Patienten nutzen
Der Aufbau der Europäischen Netzwerke (ERN) zu Seltenen Erkrankungen steht heute im Mittelpunkt eines Fachgespräches auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Neben Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, nehmen Vertreter der Europäischen Referenznetzwerke in Deutschland, der Charité und der Deutschen Krankenhausgesellschaft teil. Lutz Stroppe, Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit, erklärt dazu: „Der Wissens- und Erfahrungsaustausch in den Europäischen Referenznetzwerken, gerade im Bereich der Seltenen Erkrankungen, kommt Patientinnen und Patienten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugute. Das Fachwissen erreicht über die digitale Vernetzung den einzelnen Patienten. Durch den Aufbau der Europäischen Referenznetzwerke können Menschen mit Seltenen Erkrankungen künftig europaweit noch besser medizinisch versorgt werden. Die länderübergreifende Zusammenarbeit in den Europäischen Referenznetzwerken weist einen echten europäischen Mehrwert auf.“ Die „Europäischen Referenznetzwerke“ (ERN) haben am 1. März 2017 ihre Arbeit aufgenommen. Es wurden 24 Netzwerke zugelassen, in denen mehr als 900 hochspezialisierte Einheiten aus 300 Krankenhäusern in Europa zusammenarbeiten. Die 24 Netzwerke beziehen sich fast ausschließlich auf Seltene Erkrankungen in den verschiedenen Fachgebieten. Die Bündelung von Fachwissen der medizinischen Spezialisten kann so vielen Patienten zugutekommen, die an einer Seltenen oder hochkomplexen Erkrankung leiden und eine hochspezialisierte Gesundheitsversorgung benötigen. Deutschland ist mit insgesamt 122 Krankenhausabteilungen und Instituten von 42 Trägern an allen 24 Europäischen Referenznetzwerken beteiligt. Zudem werden vier Netzwerke von ERN-Koordinatoren aus deutschen Kliniken geleitet. Es handelt sich um die Europäischen Referenznetzwerke für seltene neurologische Erkrankungen, seltene Nierenerkrankungen, seltene erbliche Stoffwechselerkrankungen und seltene Lungenerkrankungen. Im Rahmen des heutigen Fachgesprächs berichteten diese vier Koordinatoren von ihrer Tätigkeit in den ERN und dem Stand der Entwicklung. In den ERN werden die Chancen der digitalen Vernetzung genutzt, indem der Informationsaustausch auf Grundlage einer IT-Plattform und mittels telemedizinischer Verfahren erfolgt. Die Mitglieder der ERN teilen Wissen und Erfahrungen mit ihren Fachkollegen und verbessern damit das Versorgungsangebot. Dazu können die Mitglieder des jeweiligen ERN auf Grundlage einer IT-Kollaborationsplattform Daten und Fachwissen austauschen. Über diese Plattform können beispielsweise auch Videoberatungen abgehalten werden. In einem virtuellen „Beratungsgremium“ können in jedem Netzwerk Spezialisten interdisziplinär zusammenarbeiten, um die konkrete Diagnose und die beste Behandlung eines Patienten zu erörtern. In der EU gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht mehr als 5 von 10.000 Menschen in der EU von ihr betroffen sind. Allein in Deutschland leben Schätzungen zufolge etwa vier Millionen Menschen mit einer der weltweit bis zu 8.000 unterschiedlichen Seltenen Erkrankungen, in der gesamten EU geht man von 30 Millionen Menschen aus. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Datenschutz bei Gesundheits-Apps und Wearables mangelhaft
Gesundheits- und Fitness-Apps und die dazugehörigen Wearables boomen. Doch viele Anbieter missachten gesetzliche Anforderungen. Nutzerinnen und Nutzer werden nicht oder nur mangelhaft darüber informiert, welche ihrer sensiblen Gesundheitsdaten von wem und zu welchem Zweck gespeichert werden. Gesammelte Daten können oftmals nicht gelöscht werden. Der Markt für Apps im Gesundheitsbereich boomt. Das Angebot umfasst weltweit geschätzt rund eine Million Angebote mit Gesundheitsbezug. Egal ob Fitness-, Gesundheits-, Lifestyle-Apps, Sport- oder medizinische Apps gemeinsam ist allen, dass sie die Körperdaten ihrer Nutzer elektronisch erfassen. Um besser zu verstehen, was mit diesen sensiblen Daten geschieht, haben Datenschutzbehörden aus Bund und Ländern stichprobenartig Geräte und Apps von verschiedenen Anbietern überprüft. Dabei zeigt sich, dass Hersteller, Betreiber und Verkäufer der getesteten Geräte und Apps die Nutzer oft nicht ausreichend darüber informieren, was mit ihren Daten geschieht. Stichpunktartige Anfragen der Datenschützer nach Auskunft zu gespeicherten Daten wurden mit pauschalen Verweisen auf Datenschutzerklärungen beantwortet oder wegen Nicht-Zuständigkeit abgewiesen. Viele Hersteller sind in Deutschland nur mit Serviceniederlassungen präsent, während ihr Hauptsitz in anderen EU- oder Dritt-Staaten liegt. Erst unter der ab Mai 2018 EU-weit gültigen Datenschutzgrundverordnung können deutsche Aufsichtsbehörden Beschwerden deutscher Verbraucher wirksamer bearbeiten. Sie appellieren daher an Bürgerinnen und Bürger vor dem Kauf und dem Einsatz von Wearables und Gesundheits-Apps genau auf den Schutz ihrer Daten zu achten. So erfüllen die meisten der untersuchten Datenschutzerklärungen nicht die gesetzlichen Anforderungen. Sie sind in der Regel zu lang, schwer verständlich und enthalten zu essentiellen Datenschutzfragen nur pauschale Hinweise. Viele Erklärungen liegen nicht einmal in deutscher Sprache vor. Oftmals wurde auch nur auf die generelle Datenschutzerklärung des Unternehmens verwiesen, die kaum konkreten Bezug zu dem Wearable und den besonders schützenswerten Gesundheitsdaten hat. Unbefugte Weitergabe der Gesundheitsdaten an Dritte Oft werden die durch die Geräte erhobenen Gesundheitsdaten durch externe Dritte verarbeitet. Durch die unklaren Regelungen zur Datenverarbeitung entgleiten diese Daten dabei der Kontrolle durch die Nutzer. Zwar scheinen Einzelinformationen wie Körpergewicht, zurückgelegte Schritte, Dauer des Schlafes oder Herzfrequenz für sich betrachtet oftmals wenig aussagekräftig. In der Regel werden diese Daten jedoch mit eindeutigen Personenkennungen oder auch Standortdaten verknüpft. Bei einer dauerhaften Nutzung von Wearables fallen damit so viele Informationen an, dass sich ein präzises Bild des Tagesablaufs und Gesundheitszustands der jeweiligen Nutzer ergibt. Viele der Geräte und Apps bieten die Möglichkeit, aufgezeichnete Fitness-Daten mit Freunden zu teilen. Häufig fehlt dabei ein Warnhinweis, dass die Weitergabe der sensiblen Nutzerdaten nur dann geschehen darf, wenn der Nutzer dieses ausdrücklich wünscht und bewusst hierin einwilligt. Einige Hersteller geben an, dass sie die Fitness-Daten der Nutzer für Forschungszwecke und Marketing verwenden und an verbundene Unternehmen weitergeben. Die Nutzer erfahren jedoch auch hier häufig nicht, um wen es sich dabei handelt, noch können sie der Weitergabe ihrer Daten widersprechen. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff warnt daher: Fitness- und Bewegungsdaten, wie sie von vielen Wearables erhoben werden, verraten sehr viel über das Leben und die Gesundheit ihrer Nutzer. Vor dem Kauf von Wearables und der Installation der dazugehörigen Apps auf dem Smartphone sollten sich die Nutzer fragen, ob sie wissen, was mit ihren Gesundheitsdaten geschieht und an wen sie weitergegeben werden. Auch die Hersteller und Betreiber der Geräte und Apps sind in der Pflicht. Viele Probleme ließen sich vermeiden, wenn Fitnessdaten lediglich lokal auf einem Smartphone gespeichert und verarbeitet würden. Löschen der Daten kaum möglich Oft bieten Geräte und die damit verbundenen Nutzerkonten keine Möglichkeit, Daten selbst vollständig zu löschen. Will man etwa ein gebrauchtes Gerät weiterverkaufen, so genügt es nicht, die App zu löschen, um bereits gesammelte Daten zu vernichten. Bedenken bereiten den Datenschützern auch die technischen Analysetools mit denen Hersteller nachverfolgen, wie die Geräte oder Apps genutzt werden. Hier fehlt der Nachweis, dass gesammelte Daten tatsächlich anonym sind. Daher besteht die Gefahr, dass diese Daten für Werbezwecke und zur Profilbildung verwendet werden. Bereits im April 2016 hatte die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder von den Herstellern von Gesundheits-Apps und Wearables mehr Transparenz gefordert sowie korrekte Einwilligungserklärungen und ein Bekenntnis zur Datensparsamkeit. Die jetzt vorliegenden Untersuchungsergebnisse unterstreichen die Dringlichkeit der Forderungen der Datenschutzkonferenz. Hier finden Sie die Entschließung der Datenschutzbehörden von Bund und Ländern vom 6./7. April 2016: Entschließung der 91. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder Wearables und Gesundheits-Apps – Sensible Gesundheitsdaten effektiv schützen! Hier finden Sie die Datenschutzrechtliche Bewertung und Fragenkatalog: Datenschutzrechtliche Bewertung und Fragenkatalog Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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