Nach der Klage und dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Bayerischen Hausärzteverband hat die AOK Bayern folgerichtig auch gegen die Aufsichtsanordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums Klage beim Landessozialgericht erhoben. Ein weiterer Antrag richtet sich gegen den vom Ministerium rückwirkend zum 1. April 2015 angeordneten sofortigen Vollzug des geschiedsten Hausarztvertrages vom 19. Dezember 2014.
„Wir brauchen eine rasche gerichtliche Klärung“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Der nicht umsetzbare Schiedsspruch dürfe neuen Verhandlungen über die Zukunft der hausarztzentrierten Versorgung nicht länger im Weg stehen. Die Gerichte müssten nun insbesondere die strittige Frage klären, ob überhaupt eine umsetzungsfähige Regelung getroffen wurde. Die AOK Bayern wendet sich auch dagegen, die Hausarztverträge auf die schlichte Generierung von Zusatzeinkommen für Hausärzte zu reduzieren. Ziel der hausarztzentrierten Versorgung sei es vielmehr, die Versorgungsqualität für die Patienten zu verbessern, so wie das Gesetz es vorsieht.
Pressemitteilung der AOK Bayern
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