In der Auseinandersetzung um den Schiedsspruch zur künftigen hausarztzentrierten Versorgung im Freistaat hat die AOK Bayern ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Das Sozialgericht München hat den geschiedsten Hausarztvertrag gestoppt. Die AOK Bayern hatte beim Gericht einen entsprechenden Eilantrag gestellt, weil der Schiedsspruch wegen fehlender Inhalte nicht umsetzbar ist. Das Sozialgericht bestätigte nun, dass ein wirksamer Schiedsspruch, zu dessen Umsetzung die AOK verpflichtet wäre, nicht besteht.
Für die AOK Bayern ist die Entscheidung des Gerichts ein wichtiger erster Erfolg in der Auseinandersetzung mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV). „Angesichts der extrem komplexen Rechtslage und der Vielzahl bislang ungeklärter neuer Rechtsfragen ist es sehr zu begrüßen, dass damit die Gelegenheit zur eingehenden Prüfung und Klärung der beiderseitigen Positionen in einem Hauptsacheverfahren gegeben wird, ohne dass irreparabler wirtschaftlicher Schaden für die AOK und deren Beitragszahler entsteht“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern.
Die größte Krankenkasse im Freistaat vertraut nun darauf, dass die hausarztzentrierte Versorgung in Bayern in Abstimmung beider Vertragspartner auf einer neuen stabilen Basis aufsetzen kann, die die Interessen aller Beteiligten wahrt. Den Bayerischen Hausärzteverband fordert die AOK Bayern deshalb auf, in konstruktive Gespräche über eine Weiterentwicklung der Qualität in der Patientenversorgung zu kalkulierbaren wirtschaftlichen Bedingungen einzutreten und von seinem einseitigen Vorgehen und inakzeptablen finanziellen Vorbedingungen abzurücken.
Pressemitteilung der AOK Bayern
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