DKG zum Kabinettsentwurf des Krankenhausstrukturgesetzes: Krankenhäuser brauchen Befreiungsschlag

„Diese Krankenhausreform ist viel Etikettenschwindel: Wo Hilfe drauf steht, sind neue Belastungen drin”, kommentiert der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, den soeben vom Kabinett verabschiedeten Reformentwurf. Damit werde weder die Versorgung der Patienten verbessert, noch die Finanzierung der Krankenhäuser gesichert.

Angesichts bekannter Personalbelastungen, angesichts 40 Prozent Krankenhäuser mit roten Zahlen, angesichts überlasteter und unterfinanzierter Notfallambulanzen und angesichts einer jährlichen Investitionslücke in Milliardenhöhe werde ein Gesetzentwurf beschlossen, der den Krankenhäusern allein in 2017 Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro entziehe und der keinerlei Perspektive für die Lösung der zentralen Probleme der Krankenhäuser beinhalte, so Reumann weiter: „Wir haben nicht den Eindruck, dass die für dieses Reformkonzept Verantwortlichen aus Bund und Ländern wirklich wissen, was in den Krankenhäusern los ist”. Die Politik verkenne die breite Welle der Kritik und Empörung in den Krankenhäusern gegen die Reformpläne.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser versorgen immer mehr Patienten in immer kürzerer Zeit und sie erwarten zu Recht, dass die Politik diese Leistung sieht und honoriert”, so Reumann weiter. Stattdessen wolle die Politik den Krankenhäusern ab 2017 den sogenannten Versorgungszuschlag i. H. v. 0,8 Prozent der DRG-Vergütung streichen. Damit würden den Kliniken mit einem Schlag 500 Millionen Euro pro Jahr ab 2017 gestrichen. Das sei weit mehr als das Personalförderprogramm mit gerade einmal 220 Millionen Euro im Jahr 2017 für die Neueinstellung von Pflegekräften zur Verfügung stelle. Die zusätzlich höchstens 4.400 Pflegekräfte helfen wenig, wenn gleichzeitig die Mittel für 10.000 Pflegekräfte gekürzt werden. Zumal das Pflegestellenförderprogramm nicht zum Tragen kommen werde, da viele Krankenhäuser den Eigenanteil und die Folgekosten von Neueinstellungen nicht aufbringen können. Hier habe die Gewerkschaft ver.di Recht – das Personalförderprogramm sei reine Symbolpolitik.

Der Reformentwurf propagiere Verbesserungen der Patienten, liefere dann aber keinerlei Lösungsansätze für den wachsenden medizinischen Behandlungsbedarf, betont Reumann. Die demographische Entwicklung und der medizinische Fortschritt seien Fakten, die man nicht ignorieren könne. Der Gesetzentwurf sehe aber bei der Vergütung von zusätzlichen Leistungen sogar Kürzungen in einer Größenordnung von 50 Prozent und mehr vor. Die Folge von solchen Kürzungen seien zwangsläufig Rationierungen, die die Politik den Patienten dann erklären müsse.

Eine Finanzierung der steigenden Betriebskosten, etwa durch Tarifabschlüsse für die Pflegekräfte oder Ärzte sei im Reformentwurf nicht vorgesehen. Im Gegenteil sollen steigende Produktivitätsentwicklungen zu Preissenkungen führen. Maßstab sollen die Krankenhäuser mit durchrationalisiertem Personaleinsatz werden. Hier werde eine Spirale des Personalabbaus in Gang gesetzt, unterstreicht Reumann.

„Was im Gesetzentwurf völlig fehlt, ist eine Lösung des Investitionsstaus”, so Reumann weiter. Der vorgesehene Investitionsfond helfe nur bei Schließungen oder Umwidmungen, nicht aber den Krankenhäusern, die weiterhin gebraucht werden und in moderne Strukturen investieren müssten. Mehr Qualität, mehr Sicherheit, mehr Infektionsprophylaxe und mehr Wirtschaftlichkeit bräuchten Investitionen, die dann aber auch finanziert werden müssten.

Die angekündigte Qualitätsoffensive bleibe eine Verbaloffensive, weil die erforderlichen Ressourcen nicht in erforderlichem Umfang bereitgestellt würden. Geradezu kontraproduktiv für mehr Qualität seien die vorgesehenen Abschläge, wenn aufwendig dokumentierende Qualitätsindikatoren nicht erreicht würden. Mehr Qualität durch weniger Geld – selbst die Krankenkassen würden diesen aus dem amerikanischen System entlehnten Ansatz ablehnen.

Keinerlei Akzeptanz in den Krankenhäusern würden die zusätzlichen Dokumentationen und überzogenen Kontrollen durch den medizinischen Dienst der Kassen finden. Die Zeit für mehr Bürokratie fehle den Ärzten und Pflegekräften am Patientenbett und trage ganz sicher nicht dazu bei, die medizinische Versorgung zu verbessern.

Die punktuellen Entlastungen, die der Gesetzentwurf ohne Zweifel beinhalte, stünden in keinem Verhältnis zur bestehenden und noch weiter verschärften Unterfinanzierung der Krankenhäuser”, macht der DKG-Präsident deutlich.

„Das Vertrauen in diese Krankenhausreform sei beschädigt”, fasst Reumann zusammen. Die Krankenhäuser würden deshalb in die Offensive gehen mit einer Kampagne der Krankenhäuser in Deutschland als Weckruf an die Politik, damit die hochwertige und gute Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten flächendeckend und zukunftsfähig erhalten bleiben kann – denn darum gehe es, fasst Reumann zusammen. „Was wir wirklich brauchen ist ein Befreiungsschlag, der den Krankenhäusern die Luft zum Atmen gibt, damit sie sich auf ihre Aufgabe konzentrieren können, die Patienten qualitativ hochwertig und bestmöglich zu versorgen”.

Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

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