The post Ersatzkassen zur heutigen Verabschiedung des Präventionsgesetzes in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Related Posts
Litsch: „Der Morbi-RSA sichert die Versorgung von chronisch Kranken“
Für völlig verfehlt hält Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, die jüngste Debatte um den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) und die wirtschaftliche Lage der Krankenkassen. „Wer den Risikostrukturausgleich als Ursache für die Unterschiede bei Beitragssätzen und Vermögensrücklagen von Krankenkassen bezeichnet, betreibt Legendenbildung“, stellt Litsch klar. Denn vor Einführung der Morbiditätsorientierung im RSA seien die Beitragsunterschiede viel deutlicher ausgefallen. So habe im Frühjahr 2008 die günstigste Krankenkasse 11,3 Prozent, die teuerste 16 Prozent erhoben. Beitragssatzunterschiede im Kassenwettbewerb seien politisch gewollt, und eine Beitragssatzspanne von derzeit 1,5 Prozentpunkten sei kein Skandal, sondern Ausdruck unterschiedlicher Geschäftsmodelle und Unternehmensstrategien. Auswertungen des AOK-Bundesverbandes zeigen, dass der Wettbewerb innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) derzeit eher ruhig verläuft. Das Preisniveau ist überwiegend stabil, von einer Erhöhung der Zusatzbeiträge sind Anfang des Jahres nur 6,7 Prozent GKV-Versicherten betroffen gewesen, ohne den AOK-Anteil sogar nur 2,4 Prozent. Zudem führt eine Marktbetrachtung nach Kassenarten in die Irre. Die größten Beitragssatzunterschiede bestehen nicht etwa zwischen, sondern innerhalb der Kassenarten. So gibt es unter den Betriebskrankenkassen gleichzeitig die günstigste mit 0,3 Prozent und die teuerste Kasse mit 1,8 Prozent. Auch beim Gesamtvermögen je Versichertem stehen neun BKKs in den Top10. „Trotzdem machen einige Kassenmanager den RSA dafür verantwortlich, dass ihre Kasse nicht mehr so glänzt wie früher, als sich Risikoselektion noch lohnte“, kritisiert Litsch. „Damit wird verschleiert, dass sie es bisher versäumt haben, ihr Geschäftsmodell erfolgreich fortzuentwickeln. Denn heute kann eine Kasse viele chronisch Kranke versichern, ohne dass ihr daraus ein Nachteil entsteht. Wenn diese Krankenkasse das Versorgungsmanagement beherrscht und mit Ärzten, Kliniken, Pharma etc. partnerschaftlich und erfolgreich verhandelt, kann das sogar zu Wettbewerbsvorteilen führen.“ Erneut entfacht wurde die Debatte um den Morbi-RSA durch Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (HHVG), das am kommenden Donnerstag verabschiedet werden soll. Mit den Anträgen will die Koalition eine Beeinflussung ärztlicher Diagnosen verhindern und eine zusätzliche Diagnosevergütung für Ärzte verbieten. Dieses Vorhaben unterstützt der AOK-Bundesverband ausdrücklich. Zugleich setzt er sich in seiner Stellungnahme dafür ein, ambulante Kodierrichtlinien verbindlich einzuführen. Vorstandsvorsitzender Litsch betont: „Die Qualität der Diagnose-Informationen ließe sich sofort verbessern.“ Litsch setzt nun darauf, dass mit der Beauftragung einer Gesamtuntersuchung zum Optimierungsbedarf beim RSA das Klima wieder konstruktiver werde. Es sei gut, dass jetzt der Wissenschaftliche Beirat in einem geordneten Verfahren Möglichkeiten der sinnvollen Weiterentwicklung prüfe. Damit sei auch die Forderung vom Tisch, der RSA müsse grundlegend revidiert werden. Bereits im Jahr 2015 hatte sich die AOK als erste Kassenart für eine Gesamtevaluation des RSA ausgesprochen. In einem Positionspapier skizzierte die Gesundheitskasse frühzeitig mögliche Untersuchungsgegenstände. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
The post Litsch: „Der Morbi-RSA sichert die Versorgung von chronisch Kranken“ appeared first on Healthcare Netzwerk.
Vertreterversammlung der KV Nordrhein: Kritik an aktuellen Plänen des Gesetzgebers
Das deutsche Gesundheitssystem hat eine lange Reformgeschichte. So viele gesetzliche Neuregelungen wie in diesem und im nächsten Jahr aber gab es lange nicht – und so viel Kritik von Vertretern der niedergelassenen Ärzteschaft auch nicht. Zum Beispiel am Krankenhausstrukturgesetz, mit dem die Bundesregierung unter anderem auf die Organisation des Notdienstes einwirkt und die Einrichtung so genannter „Portalpraxen“ an Kliniken fordert. Die vom Gesetzgeber geforderte Kooperation zwischen ambulantem und stationärem Bereich im Notdienst ist jedoch differenziert zu betrachten – darauf verwies Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, auf der Vertreterversammlung (VV) am 18. November in Düsseldorf. In Nordrhein stimmen die Vorgaben des Gesetzgebers in vielen Punkten mit der Beschlusslage überein: Im Modellbezirk Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen sollen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihren allgemeinen ärztlichen Notdienst in und mit noch zu bestimmenden Kliniken leisten – diese Form der Kooperation soll im kommenden Jahr erprobt werden. Potthoff informierte die Delegierten über den aktuellen Stand der Neustrukturierung des Notdienstes: „An der Uniklinik Bonn haben wir zum 1. Oktober unseren augenärztlichen Notdienst etabliert, der auf große Akzeptanz stößt, wie die Patientenzahlen der ersten Wochen zeigen.“ Der fachärztliche Notdienst in Nordrhein werde in den kommenden Monaten auch andernorts neu aufgestellt, unter anderem mit Standorten in Aachen und Krefeld. In der Modellregion wird auch zeitnah ein neu strukturierter Fahrdienst eingerichtet. Kritisch äußerte sich der KVNO-Vorsitzende zum Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. „Das Hauptproblem bleibt die fehlende beziehungsweise weiterhin unklare Abgrenzung zwischen zulässiger Kooperation und strafbarer Korruption“, sagte Potthoff. Beim eHealth-Gesetz sei jetzt schon absehbar, dass der Zeitplan durch Verzögerungen auf Seiten der Industrie nicht eingehalten werden könne. Klärungsbedarf bei Gesundheitskarte für Flüchtlinge Bei der Versorgung der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen ist die KV Nordrhein zusammen mit der KV Westfalen-Lippe in Gesprächen mit der Landesregierung, um absehbare Probleme bei der Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge zu lösen. Bisher haben sich nur wenige Kommunen dazu bereit erklärt, die Karte einzuführen – nicht zuletzt wegen der erwarteten Mehrkosten auf Grund des (faktischen) Wegfalls der Leistungsbeschränkung gemäß Asylbewerberleistungsgesetz sowie der Verwaltungskosten für die Kommunen. „Wir kritisieren insbesondere die fehlende Erkennbarkeit des Versichertenstatus mit ihren diversen Folgeproblemen – bei Fragen des Leistungsanspruchs, aber auch bei der Bildung der Honorar-Budgets für die Vertragsärzte“, sagte Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein. Termin-Servicestelle ist in Arbeit Brautmeier berichtete darüber hinaus zum Stand der Dinge in Sachen Termin-Servicestellen. „Da es nicht gelungen ist, die Politik davon zu überzeugen, dass diese von den KVen einzurichtenden Servicestellen überflüssig und viel zu bürokratisch sind, werden wir ab Ende Januar eine funktionierende Vermittlung von Facharzt-Terminen anbieten müssen“, sagte Brautmeier. Bis ein auf der Bundesebene etabliertes Verfahren zur Verfügung steht, wird eine Übergangslösung geschaffen. „Wir arbeiten daran, pünktlich ein gesetzeskonformes Angebot bereitzuhalten – vor allem, um einen Abfluss von Mitteln für die fachärztliche Versorgung an die Kliniken und eine weitere Öffnung der Krankenhäuser durch die Politik zu vermeiden.“ Die KV Nordrhein wird die Fachärzte in Nordrhein bitten, Termine zur Verfügung zu stellen – das wird schon bald per Fax, Mail oder Telefon möglich sein. „Wir brauchen Rückmeldungen aus allen Fachrichtungen, um Termine vermitteln und somit sicherstellen zu können, dass Patienten mit dringlicher Überweisung innerhalb der vorgegebenen vier Wochen einen Facharzttermin bekommen. Andernfalls müssen wir eine Behandlung im Krankenhaus organisieren und aus der fachärztlichen Vergütung bezahlen“, betonte Brautmeier. Die Terminmeldung soll dabei bewusst freiwillig erfolgen – ebenso wie die Kennzeichnung der Überweisungen als „dringlich“ oder „nicht dringlich“ über entsprechende Buchstabenkürzel durch die überweisenden Haus- oder Fachärzte. „Wir wollen die Hausärzte so wenig wie möglich belasten. Wir werden aber auf die Kennzeichnung nicht verzichten können, da wir die Patienten, die Anspruch auf die Vermittlung innerhalb von vier Wochen haben, ansonsten nicht von denjenigen unterscheiden können, die diesen Anspruch nicht haben“, so Brautmeier. Hausärzte: Umstellung bei RLV/QZV auf aktuelle Fallzahl Eine wesentliche Änderung bei der Honorierung der Hausärzte in Nordrhein beschlossen die Delegierten auf Antrag des HVM-Ausschusses, der sich mit Fragen der Honorarverteilung beschäftigt. Dr. med. Frank Bergmann, VV-Vorsitzender der KV Nordrhein und Vorsitzender des HVM-Ausschusses, erläuterte, warum die RLV/QZV-Systematik im hausärztlichen Versorgungsbereich zum 1. Januar 2016 auf die aktuelle Fallzahl umgestellt wird. „Die Umstellung erfolgt auf Wunsch der Hausärzteschaft und soll vor allem die Versorgungslage im hausärztlichen Versorgungsbereich stärken.“ Vorteile der Berücksichtigung der aktuellen Fallzahl seien mehr Flexibilität und Handlungsfreiheit im Praxisalltag, der Wegfall des Antragsverfahrens bei besonderen Fallzahlentwicklungen (zum Beispiel bei Praxisschließungen im Umfeld) und eine Vereinfachung der Bereinigung bei Selektivverträgen. Bergmann betonte, dass keine vergleichbare Umstellung für den fachärztlichen Versorgungsbereich vorgesehen sei. „Zum einen ist die Fallzahlentwicklung im fachärztlichen Versorgungsbereich deutlich heterogener, zum anderen lässt die Finanzsituation im fachärztlichen Versorgungsbereich derzeit keinen Spielraum für eine Änderung der RLV/QZV-Systematik“, sagte Bergmann. Pressemitteilung der KV Nordrhein
The post Vertreterversammlung der KV Nordrhein: Kritik an aktuellen Plänen des Gesetzgebers appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Start der neuen AOK-Arzneimittelverträge am 1. Juni: Rabattverträge bleiben Garant für Ausgabenstabilität
Die Einsparungen durch direkte Arzneimittelrabattverträge der gesetzlichen Krankenkassen mit einzelnen Pharmaunternehmen haben 2014 erstmals die Grenze von jährlich drei Milliarden Euro überschritten. „Während die Preise für neue Medikamente teilweise durch die Decke schießen, bleiben die Rabattverträge ein Garant für Ausgabenstabilität. Die Höhe der Rabatte zeigt, dass es abseits der wettbewerbsaktiven Rabattverträge kein vergleichbar effizientes Preisregulativ gibt“, sagte der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, am Freitag (29. Mai) in Stuttgart. „Dabei ist nicht zu übersehen, dass ein Anbieter, der 50 Prozent Rabatt bieten kann, vorher mindestens 100 Prozent aufschlagen konnte“, so der Chefverhandler für die bundesweiten AOK-Rabattverträge zum Start der 14. Vertragstranche. Diese beginnt am Montag (1. Juni) und umfasst Verträge mit 28 pharmazeutischen Unternehmen für 109 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen. Die inzwischen 14. AOK-Vertragsrunde löst in erster Linie die Verträge der Tranchen X und XI ab. Sie laufen zum 31. Mai aus. Zu den Arzneimitteln, für die darüber hinaus erstmals Versorgungsverträge abgeschlossen wurden, zählt das seit Juni 2014 patentfreie Antidepressivum Escitalopram. Das AOK-Umsatzvolumen für die Präparate der neuen Tranche lag zuletzt bei rund zwei Milliarden Euro (auf Basis des Apothekenverkaufspreises). Zu den besonders umsatzstarken Produkten gehören neben den Antidepressiva Escitalopram und Sertralin, der Blutdrucksenker Bisoprolol, das Schmerzmittel Ibuprofen, Simvastatin gegen erhöhte Blutfettwerte sowie der Magensäurehemmer Omeprazol. Für 15 Wirkstoffe/-kombinationen hat die AOK die Zuschläge im Drei-Partner-Modell erteilt. Dazu zählen zum Beispiel die Blutdrucksenker Amlodipin und Losartan, die umsatzstarken Arzneimittel Omeprazol und Simvastatin sowie das Neuroleptikum Risperidon. Mit Inkrafttreten der Tranche XIV hat die AOK-Gemeinschaft 278 generische Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von deutlich mehr als fünf Milliarden Euro unter Vertrag. Die laufenden Verträge der Tranchen XII bis XIV decken rund zwei Drittel des Generikamarktes ab. Durch die bundesweiten Rabattverträge hat die AOK-Gemeinschaft in den vergangenen acht Jahren (2007 bis Ende 2014) rund vier Milliarden Euro weniger für Medikamente ausgeben müssen. Allein 2014 betrugen die Einsparungen rund 1,3 Milliarden Euro. Übersicht der laufenden AOK-Arzneimittelrabattverträge/Vertragspartner und weitere Informationen Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
The post Start der neuen AOK-Arzneimittelverträge am 1. Juni: Rabattverträge bleiben Garant für Ausgabenstabilität appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.