Staatssekretär Karl-Josef Laumann zieht Zwischenbilanz: Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung hat heute in Berlin seinen Bericht zu den wichtigsten Entwicklungen im Gesundheitswesen in den vergangenen drei Jahren aus Sicht der Patienten und Pflegebedürftigen vorgestellt. Darin lobt er u. a. die Fortschritte bei der Pflege sowie die Verbesserungen bei der Hilfsmittelversorgung. In einigen Bereichen sieht der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte jedoch weiteren Handlungsbedarf. So fordert Laumann beispielsweise eine Erleichterung der Beweislast für die Versicherten, wenn diese von einem Behandlungsfehler betroffen sind. „Bisher müssen die Patienten nachweisen, dass der Behandlungsfehler zweifelsfrei Ursache für einen erlittenen Schaden war. Das ist in der Praxis sehr schwierig, manchmal sogar unmöglich. Ein solcher Nachweis ist in der Medizin kaum zu führen – insbesondere wenn Patienten mehrere Arzneimittel einnehmen oder Vorerkrankungen haben. Deshalb muss es künftig ausreichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist. Darüber hinaus müssen wir die Krankenkassen noch stärker in die Pflicht nehmen, Patienten bei dem Nachweis eines Behandlungsfehlers zu unterstützen. Bisher heißt es gesetzlich, dass sie das sollen. Ich halte es für richtig, daraus eine Muss-Regelung zu machen.“ Darüber hinaus spricht sich Laumann für einen noch größeren Patientennutzen der Digitalisierung im Gesundheitswesen aus. Mit dem E-Health-Gesetz seien die Telematik und die elektronische Gesundheitskarte auf den richtigen Weg gebracht worden. Der praktische Mehrwert für die Patienten müsse aber noch weiter verbessert werden: „Es kann nicht sein, dass mündige Bürger nur unter Beaufsichtigung durch den Arzt Einsicht in ihre eigenen Daten nehmen können. Sie müssen – ähnlich wie beim Online-Banking – immer und überall, aber natürlich sicher auf ihre Behandlungsdaten selbst zugreifen können. Damit könnten sie beispielsweise jederzeit ihre Patientenakte einsehen – ein Thema, das trotz Patientenrechtegesetz nach wie vor immer wieder zu Streitigkeiten führt und auf diese Weise gelöst werden kann.“ Eine weitere Forderung des Patientenbeauftragten ist die Neuorganisation des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). „Viele Patienten und Pflegebedürftigen empfinden den MDK als verlängerten Arm der Kranken- und Pflegekassen – etwa bei der Erstellung von Gutachten zur Arbeitsunfähigkeit oder zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Laut Gesetz können bis zu einem Viertel der Verwaltungsratsmitglieder des MDK ganz legal hauptamtlich bei den Kranken- und Pflegekassen angestellt sein. Zudem erlässt der GKV-Spitzenverband Richtlinien für den MDK. Ich sehe hier einen klaren Handlungsbedarf. Patienten und Pflegebedürftige müssen ohne jeden Zweifel darauf vertrauen können, dass der MDK grundsätzlich unabhängig und neutral aufgestellt ist. Daher muss er personell wie inhaltlich neu organisiert und von den Kranken- und Pflegekassen gelöst werden“, sagt Laumann. Im Bereich der Pflege spricht sich Laumann v. a. für die Errichtung einer Bundespflegekammer aus. Damit müsse die Mitbestimmung der Pflege in der Selbstverwaltung ausgebaut werden: „Wenn in der Selbstverwaltung über Pflegethemen entschieden wird, sitzt die Pflege selbst nicht mit am Tisch. Das muss sich ändern. Wenn es um Qualitätsstandards zur Wundversorgung, Vorgaben zur Personalausstattung oder Ausbildungsinhalte geht, kann es nicht sein, dass die Pflege bei den Entscheidungen außen vor bleibt. Die Bundespflegekammer sollte die Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten – und zwar mit vollem Stimmrecht bei allen Fragen, die sie betreffen. Auch im Pflege-Qualitätsausschuss muss sie die zentrale Stimme der Pflege sein.“ Der ausführliche Bericht von Staatssekretär Laumann sowie die kompletten Unterlagen zur Pressekonferenz können auf der Internetseite des Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten unter www.patientenbeauftragter.de abgerufen werden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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