Am vergangenen Donnerstag wurde der Kabinettsentwurf des E-Health-Gesetzes beschlossen. Einer der Bausteine ist der Medikationsplan. “So wie der Medikationsplan im Gesetz angelegt ist, kann er nur als Etikettenschwindel bezeichnet werden“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, anlässlich der Eröffnung des internationalen Fortbildungskongresses pharmacon. „Hier sind deutliche Konstruktionsfehler erkennbar, die im Ergebnis zur Verunsicherung der Patienten führen, weil Fragen höchstens aufgeworfen aber nicht gelöst werden.“ Zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit muss in einem vollständigen Medikationsplan die Selbstmedikation berücksichtigt werden. Das hat auch der Deutsche Ärztetag im Mai 2015 gefordert. Die Daten der Selbstmedikation liegen aber in der Regel nur in Apotheken vor. Kiefer: „Es gibt keine strukturelle Einbindung der Apotheken in die Erstellung des Medikationsplans. Deshalb ist der Gesetzentwurf zu kurz gesprungen.“
Ein entscheidender Schritt bleibt im Gesetzentwurf ganz außen vor: Die systematische Analyse der gesamten Medikation auf Wechselwirkungen und andere Risiken. Kiefer: „Den Medikationsplan nach dem E-Health-Gesetz kann man höchstens als Anwendungshinweissammlung bezeichnen. Die unerlässliche und aufwändige pharmazeutische Bewertung soll der Apotheker nach jetzigem Stand wohl ehrenamtlich und kostenlos erbringen. Das ist ein Gesetz zu Lasten Dritter!“
Die Kompetenz der Apothekerschaft im Bereich Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und Medikationsplan ist allgemein anerkannt: Das Bundesgesundheitsministerium fördert PRIMA, ein Modellprojekt der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, zum heilberufsübergreifenden Medikationsplan. Im Rahmen der gematik hat die Apothekerschaft die Federführung im Bereich AMTS. Die Apotheker und die Projektpartner wissen auch durch das aus dem ABDA-KBV-Modell entstandene Projekt ARMIN, welchen Wert das Vier-Augen-Prinzip mit klarer medizinischer und pharmazeutischer Kompetenzbeschreibung hat. „Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass im Gesetzentwurf die Apotheker bei der Erstellung des Medikationsplans nicht gleichgestellt aufgeführt sind“, sagte Kiefer.
Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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